Rechtsprechung
OLG Bamberg, 12.04.1995 - 2 W 5/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schenkung unter Eheleuten als sogenannte unbenannte Zuwendung; Maßgebendes Unterscheidungskriterium zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung; Schenkungswiderruf bei Überlassung eines hälftigen Miteigentumsanteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 09.02.1995 - 1 O 414/94
- OLG Bamberg, 12.04.1995 - 2 W 5/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1347
- FamRZ 1996, 1221
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90
Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.11.1984 - IX ZR 108/83
Widerruf der Schenkung eines Miteigentumsanteils wegen groben Undanks - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89
Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 18.02.1986 - 8 U 44/85
Vorliegen einer Schenkung bei Zuwendungen unter Ehegatten; Verletzung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 01.11.1995 - 2 W 5/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB §§ 1090 ff
Eintragungsfäigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Notarbefugnis
Verfahrensgang
- LG Flensburg - 5 T 283/94
- OLG Schleswig, 01.11.1995 - 2 W 5/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1105
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66
Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger
Auszug aus OLG Schleswig, 01.11.1995 - 2 W 5/95
Ob mit Hilfe dieser Regelung die vom Landgericht als gewollt angenommene Zeitverschiebung zwischen den Nutzungszeiträumen der Eigentümer und der Berechtigten herbeigeführt werden kann, ist für die Begründung der Rechte deswegen nicht entscheidend, weil anerkanntermaßen sogar mehrere selbständige ranggleiche Benutzungsrechte für dasselbe Grundstück oder dieselben Grundstücksteile für mehrere Berechtigte bestellt werden können, wenn nur die tatsächliche Nutzung wechselseitig beschränkt oder ausgeschlossen ist (BGHZ 46, 253, 254; BayObLG RPfl 1980, 151, 152; OLG Frankfurt RPfl 1985, 393, 394; BayObLGZ 1991, 431, 433). - BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91
Wohnungsrecht zugunsten eines Miteigentümers
Auszug aus OLG Schleswig, 01.11.1995 - 2 W 5/95
Ob mit Hilfe dieser Regelung die vom Landgericht als gewollt angenommene Zeitverschiebung zwischen den Nutzungszeiträumen der Eigentümer und der Berechtigten herbeigeführt werden kann, ist für die Begründung der Rechte deswegen nicht entscheidend, weil anerkanntermaßen sogar mehrere selbständige ranggleiche Benutzungsrechte für dasselbe Grundstück oder dieselben Grundstücksteile für mehrere Berechtigte bestellt werden können, wenn nur die tatsächliche Nutzung wechselseitig beschränkt oder ausgeschlossen ist (BGHZ 46, 253, 254; BayObLG RPfl 1980, 151, 152; OLG Frankfurt RPfl 1985, 393, 394; BayObLGZ 1991, 431, 433). - OLG Frankfurt, 08.07.1985 - 20 W 197/85
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit; Gleichrangiges Mitbenutzungsrecht; …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.11.1995 - 2 W 5/95
Ob mit Hilfe dieser Regelung die vom Landgericht als gewollt angenommene Zeitverschiebung zwischen den Nutzungszeiträumen der Eigentümer und der Berechtigten herbeigeführt werden kann, ist für die Begründung der Rechte deswegen nicht entscheidend, weil anerkanntermaßen sogar mehrere selbständige ranggleiche Benutzungsrechte für dasselbe Grundstück oder dieselben Grundstücksteile für mehrere Berechtigte bestellt werden können, wenn nur die tatsächliche Nutzung wechselseitig beschränkt oder ausgeschlossen ist (BGHZ 46, 253, 254; BayObLG RPfl 1980, 151, 152; OLG Frankfurt RPfl 1985, 393, 394; BayObLGZ 1991, 431, 433). - OLG Zweibrücken, 18.12.1990 - 3 W 188/90
Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung einer Zwischenverfügung …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.11.1995 - 2 W 5/95
Damit hat das Landgericht gegen den Grundsatz verstoßen, daß Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis sein kann (BayObLGZ 1991, 465; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153;… Demharter, § 71 GBO Rn. 35 m.w.Nachw.), nicht jedoch die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst, worauf die von den Zwischenverfügungen abweichende Begründung des Landgerichts hinausläuft.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1591 § 1593; ZPO § 114 § 115
Prozeßkostenvorschußpflicht des Scheinvaters für Ehelichkeitsanfechtungsprozeß - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 872
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.11.1967 - IV ZR 117/66
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
Entsprechendes müsse im Verhältnis des Kindes zu seinem wahren Erzeuger gelten, wobei die rechtskräftige Feststellung der Nichtehelichkeit gem. § 1593 BGB die Inanspruchnahme des wahren Erzeugers erst möglich macht (vgl. BGH, FamRZ 1964, 558 = NJW 1964, 2151; FamRZ 1968, 78 = NJW 1968, 446; FamRZ 1972, 33, 34).Unterliegt er indessen, so ist die Inanspruchnahme mit Prozeßkostenvorschuß auch im nachhinein mit Blick darauf, daß das Kind gem. § 93 c ZPO dann seine außergerichtlichen Kosten und die Hälfte der Gerichtskosten trägt, nicht unangemessen; denn in diesem Fall kann der Beklagte wegen geleisteter Prozeßkostenvorschüsse Regreß beim Erzeuger des Kindes nehmen (vgl. BGH, aaO., NJW 1968, 446, wobei hier dahinstehen kann, ob der Anspruch von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Erzeugers unabhängig ist (vgl. hierzu LG Dortmund, FamRZ 1994, 654 ).
- BGH, 06.05.1964 - IV ZR 82/63
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
Entsprechendes müsse im Verhältnis des Kindes zu seinem wahren Erzeuger gelten, wobei die rechtskräftige Feststellung der Nichtehelichkeit gem. § 1593 BGB die Inanspruchnahme des wahren Erzeugers erst möglich macht (vgl. BGH, FamRZ 1964, 558 = NJW 1964, 2151; FamRZ 1968, 78 = NJW 1968, 446; FamRZ 1972, 33, 34).Der Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß leitet sich aus der Unterhaltspflicht ab (vgl. BGHZ 110, 247, 248; NJW 1964, 2151, 2152).
- LG Dortmund, 09.12.1993 - 17 S 312/93
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
Unterliegt er indessen, so ist die Inanspruchnahme mit Prozeßkostenvorschuß auch im nachhinein mit Blick darauf, daß das Kind gem. § 93 c ZPO dann seine außergerichtlichen Kosten und die Hälfte der Gerichtskosten trägt, nicht unangemessen; denn in diesem Fall kann der Beklagte wegen geleisteter Prozeßkostenvorschüsse Regreß beim Erzeuger des Kindes nehmen (vgl. BGH, aaO., NJW 1968, 446, wobei hier dahinstehen kann, ob der Anspruch von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Erzeugers unabhängig ist (vgl. hierzu LG Dortmund, FamRZ 1994, 654 ).
- AG Elmshorn, 07.06.1990 - 53 C 242/90
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
In der hierzu ergangenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird die Verpflichtung zur Zahlung von Prozeßkostenvorschuß auf die fortbestehende Unterhaltspflicht des noch als Vater geltenden Mannes gestützt, die auf der vom Gesetzgeber geschaffenen Fiktion der Vaterschaft gem. §§ 1591, 1593 BGB beruhe (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1983, 453; KG, NJW 1971, 197; FamRZ 1987, 303 unter Hinweis darauf, daß das mittellose Kind als Kläger "vorgeschoben" werden könnte, um mit finanzieller Hilfe der Allgemeinheit das zu erreichen, was nicht nur seinen Interessen, sondern auch denen des gesetzlichen) (Schein-Vaters dient; in jüngerer Zeit AG Elmshorn, FamRZ 1991, 841;… ebenso Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl., § 114 Rn. 49). - BGH, 14.02.1990 - XII ZR 39/89
Rückforderung eines Prozeßkostenvorschusses
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
Der Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß leitet sich aus der Unterhaltspflicht ab (vgl. BGHZ 110, 247, 248; NJW 1964, 2151, 2152). - BGH, 03.11.1971 - IV ZR 86/70
Ansprüche des Ehemanns wegen der Kosten eines Ehelichkeitsanfechtungsprozesses
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
Entsprechendes müsse im Verhältnis des Kindes zu seinem wahren Erzeuger gelten, wobei die rechtskräftige Feststellung der Nichtehelichkeit gem. § 1593 BGB die Inanspruchnahme des wahren Erzeugers erst möglich macht (vgl. BGH, FamRZ 1964, 558 = NJW 1964, 2151; FamRZ 1968, 78 = NJW 1968, 446; FamRZ 1972, 33, 34). - OLG Koblenz, 15.05.1975 - 6 W 279/75
Ehelich; Kind; Anspruch; Vater; Prozeßkosten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
Es sei unbillig, von dem Mann, der an der Ehelichkeitsanfechtung "unschuldig" sei, die Übernahme der Kosten des Kindes zu verlangen und ihn nach erfolgter Anfechtung auf einen Rechtsstreit mit dem wirklichen Vater zu verweisen (OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 827; OLG Koblenz, FamRZ 1976, 359 ;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 53. Aufl., § 114 Rn. 61). - OLG Frankfurt, 26.05.1983 - 11 W 35/83
Prozesskostenhilfe für Ehelichkeitsanfechtungsklage; Kein Verweis auf den …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
Es sei unbillig, von dem Mann, der an der Ehelichkeitsanfechtung "unschuldig" sei, die Übernahme der Kosten des Kindes zu verlangen und ihn nach erfolgter Anfechtung auf einen Rechtsstreit mit dem wirklichen Vater zu verweisen (OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 827; OLG Koblenz, FamRZ 1976, 359 ;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 53. Aufl., § 114 Rn. 61). - KG, 05.11.1986 - 3 W 5811/86
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
In der hierzu ergangenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird die Verpflichtung zur Zahlung von Prozeßkostenvorschuß auf die fortbestehende Unterhaltspflicht des noch als Vater geltenden Mannes gestützt, die auf der vom Gesetzgeber geschaffenen Fiktion der Vaterschaft gem. §§ 1591, 1593 BGB beruhe (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1983, 453; KG, NJW 1971, 197; FamRZ 1987, 303 unter Hinweis darauf, daß das mittellose Kind als Kläger "vorgeschoben" werden könnte, um mit finanzieller Hilfe der Allgemeinheit das zu erreichen, was nicht nur seinen Interessen, sondern auch denen des gesetzlichen) (Schein-Vaters dient; in jüngerer Zeit AG Elmshorn, FamRZ 1991, 841;… ebenso Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl., § 114 Rn. 49). - OLG Hamm, 10.01.1983 - 15 W 7/83
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
In der hierzu ergangenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird die Verpflichtung zur Zahlung von Prozeßkostenvorschuß auf die fortbestehende Unterhaltspflicht des noch als Vater geltenden Mannes gestützt, die auf der vom Gesetzgeber geschaffenen Fiktion der Vaterschaft gem. §§ 1591, 1593 BGB beruhe (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1983, 453; KG, NJW 1971, 197; FamRZ 1987, 303 unter Hinweis darauf, daß das mittellose Kind als Kläger "vorgeschoben" werden könnte, um mit finanzieller Hilfe der Allgemeinheit das zu erreichen, was nicht nur seinen Interessen, sondern auch denen des gesetzlichen) (Schein-Vaters dient; in jüngerer Zeit AG Elmshorn, FamRZ 1991, 841;… ebenso Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl., § 114 Rn. 49).