Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)   
   Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772)   
   Titel 2 - Abstammung (§§ 1591 - 1600e)   
§ 1591
Mutterschaft

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

Rechtsprechung zu § 1591 BGB

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 1591 BGB

Querverweise

Auf § 1591 BGB verweisen folgende Vorschriften: Redaktionelle Querverweise zu § 1591 BGB:
    BGB
      Familienrecht
        Verwandtschaft
          Elterliche Sorge
            §§ 1626 ff (Elterliche Sorge, Grundsätze) (zu §§ 1591 ff)

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 1591 BGB bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Auswahl bereits beantworteter Fragen (3)

Eigene Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht