Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9 - 11/06, 2 Ws 9/06, 2 Ws 10/06, 2 Ws 11/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5199
OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9 - 11/06, 2 Ws 9/06, 2 Ws 10/06, 2 Ws 11/06 (https://dejure.org/2006,5199)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2006 - 2 Ws 9 - 11/06, 2 Ws 9/06, 2 Ws 10/06, 2 Ws 11/06 (https://dejure.org/2006,5199)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9 - 11/06, 2 Ws 9/06, 2 Ws 10/06, 2 Ws 11/06 (https://dejure.org/2006,5199)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung als Wahlpflichtverteidiger; Erteilung der Genehmigung durch das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen; Umfang der Sachkunde eines Wahlpflichtverteidigers; Aufgaben eines Verteidigers im Sinn des § 138 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Sachlichkeitsgebot eines ...

  • Wolters Kluwer

    Zulassung als Wahlpflichtverteidiger; Erteilung der Genehmigung durch das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen; Umfang der Sachkunde eines Wahlpflichtverteidigers; Aufgaben eines Verteidigers im Sinn des § 138 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Sachlichkeitsgebot eines ...

  • Wolters Kluwer

    Zulassung als Wahlpflichtverteidiger; Erteilung der Genehmigung durch das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen; Umfang der Sachkunde eines Wahlpflichtverteidigers; Aufgaben eines Verteidigers im Sinn des § 138 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Sachlichkeitsgebot eines ...

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung des Sachlichkeitsgebots als Voraussetzung der Zulassung als Verteidiger; Befähigung zur Führung der Verteidigung bei einem Nichtjuristen; Belange der Rechtspflege als Zulassungskriterium

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung des Sachlichkeitsgebots als Voraussetzung der Zulassung als Verteidiger; Befähigung zur Führung der Verteidigung bei einem Nichtjuristen; Belange der Rechtspflege als Zulassungskriterium

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung des Sachlichkeitsgebots als Voraussetzung der Zulassung als Verteidiger; Befähigung zur Führung der Verteidigung bei einem Nichtjuristen; Belange der Rechtspflege als Zulassungskriterium

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Eignung eines Rechtsanwalts zur Vertretung eines Angeklagten i.R. der Zulassung als Wahlverteidiger; Befähigung eines Anwalts in besonderer Weise zur Führung der Verteidigung; Sicherung des justizförmigen Verfahrens und der sachgerechten Verteidigung des ...

  • Judicialis

    StPO § 138 Abs. 1; ; StPO § 138 Abs. 2; ; StPO § 305 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; FAO § 15; ; BRAO § 43a Abs. 2 Satz 3

  • Judicialis

    StPO § 138 Abs. 1; ; StPO § 138 Abs. 2; ; StPO § 305 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; FAO § 15; ; BRAO § 43a Abs. 2 Satz 3

  • Judicialis

    StPO § 138 Abs. 1; ; StPO § 138 Abs. 2; ; StPO § 305 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; FAO § 15; ; BRAO § 43a Abs. 2 Satz 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 138 Abs. 1, Abs. 2
    Strafprozessrecht: Zulassung eines Nichtanwalts zur Verteidigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 138; BRAO § 43a
    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

  • rechtsportal.de

    StPO § 138 Abs. 1, Abs. 2
    Strafprozessrecht: Zulassung eines Nichtanwalts zur Verteidigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 138 Abs. 1, Abs. 2
    Strafprozessrecht: Zulassung eines Nichtanwalts zur Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 238
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 15.07.1999 - 1 Ws 517/99
    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06
    Sie dient auch nicht lediglich dessen Vorbereitung, sondern der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und der sachgerechten Verteidigung des Angeklagten (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 91 und NStZ 1999, 586, jeweils mit weiteren Nachweisen; Meyer-Goßner, a.a.O., § 138 Rn. 23).

    Dabei ist von Belang, dass § 138 Abs. 2 StPO zwar aufgrund seiner Entstehungsgeschichte zutreffend als Ausnahmebestimmung angesehen wird (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 91), die Genehmigung aber gleichwohl nicht nur auf besondere Ausnahmefälle beschränkt werden darf (OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; wohl auch OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Zweibrücken NZV 1993, 493 [für das Bußgeldverfahren]; vgl. auch Meyer/Goßner, a.a.O., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Zur Frage, welche "Sachkunde" der Antragsteller, der nach § 138 Abs. 2 StPO als Wahlverteidiger zugelassen werden möchte, aufweisen muss, merkt der Senat allerdings an: Soweit sich aus dem angefochtenen Beschluss und der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15. Juli 1999 (NStZ 1999, 586) entnehmen lassen könnte, dass etwa die erfolgreiche Ablegung des ersten bzw. sogar auch des zweiten juristischen Staatsexamen Voraussetzung für die Zulassung nach § 138 Abs. 2 StPO sein soll, überspannt das nach Ansicht des Senats die Voraussetzungen an die Zulassung.

    Nach allgemeiner Meinung ist - wie dargelegt - die Zulassung als Verteidiger nach § 138 Abs. 2 StPO auch dann abzulehnen, wenn die Belange der Rechtspflege der Zulassung entgegenstehen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; Meyer-Goßner, § 138 Rn. 13, der formuliert, dass auch sonst keine Bedenken gegen das Auftreten des Gewählten als Verteidiger bestehen dürfen).

    Denn es ist - worauf die Strafkammer in anderem Zusammenhang und auch das OLG Düsseldorf (NStZ 1999, 586) zutreffend hingewiesen haben - nicht Aufgabe des Wahlverteidigers, den Gewählten zu überwachen.

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06
    Der Verteidiger hat einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, der nicht nur im Interesse des Beschuldigten, sondern auch in dem einer am Rechtsstaatsgedanken ausgerichteten Strafrechtspflege liegt (vgl. BGHSt 29, 99 (106)).

    Auch ist das Schwergewicht der Argumentation nicht allein auf die von der Strafkammer zitierten Entscheidungen des BGH in BGHSt 29, 99 und BGHSt 38, 111 zu legen, da in diesen Handlungsweisen des Verteidigers bzw. von ihm geforderte Tätigkeiten Gegenstand der Darlegungen und Anknüpfungspunkt für die Annahme/Forderung des BGH waren, dass auch den Verteidiger die Pflicht treffe, dafür zu sorgen, dass das Verfahren sachdienlich und in prozessual geordneten Bahnen durchgeführt werde (BGHSt 38, 111, 115; vgl. dazu auch BGHSt 38, 214).

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06
    Auch ihn trifft daher die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Verfahren sachdienlich und in prozessual geordneten Bahnen durchgeführt wird (BGHSt 38, 111 (115)).

    Auch ist das Schwergewicht der Argumentation nicht allein auf die von der Strafkammer zitierten Entscheidungen des BGH in BGHSt 29, 99 und BGHSt 38, 111 zu legen, da in diesen Handlungsweisen des Verteidigers bzw. von ihm geforderte Tätigkeiten Gegenstand der Darlegungen und Anknüpfungspunkt für die Annahme/Forderung des BGH waren, dass auch den Verteidiger die Pflicht treffe, dafür zu sorgen, dass das Verfahren sachdienlich und in prozessual geordneten Bahnen durchgeführt werde (BGHSt 38, 111, 115; vgl. dazu auch BGHSt 38, 214).

  • OLG Zweibrücken, 31.03.1993 - 1 Ss 73/93

    Verteidiger; Gewählter Verteidiger; Sachkunde; Vertrauenswürdigkeit; Sachgerechte

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06
    Dabei ist von Belang, dass § 138 Abs. 2 StPO zwar aufgrund seiner Entstehungsgeschichte zutreffend als Ausnahmebestimmung angesehen wird (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 91), die Genehmigung aber gleichwohl nicht nur auf besondere Ausnahmefälle beschränkt werden darf (OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; wohl auch OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Zweibrücken NZV 1993, 493 [für das Bußgeldverfahren]; vgl. auch Meyer/Goßner, a.a.O., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Diesem Sinn und Zweck würde es aber entgegenstehen, wenn man die Anforderungen an die Sachkunde so hoch ansetzt, dass der Zuzulassende die Befähigung zum Richteramt haben muss (zu streng daher auch OLG Karlruhe, a.a.O.; wie hier Julius in Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Aufl. 2001, § 138 Rn. 8; siehe auch OLG Zweibrücken NZV 1993, 493 für das Bußgeldverfahren).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.1987 - 1 Ws 918/87
    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06
    Sie dient auch nicht lediglich dessen Vorbereitung, sondern der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und der sachgerechten Verteidigung des Angeklagten (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 91 und NStZ 1999, 586, jeweils mit weiteren Nachweisen; Meyer-Goßner, a.a.O., § 138 Rn. 23).

    Dabei ist von Belang, dass § 138 Abs. 2 StPO zwar aufgrund seiner Entstehungsgeschichte zutreffend als Ausnahmebestimmung angesehen wird (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 91), die Genehmigung aber gleichwohl nicht nur auf besondere Ausnahmefälle beschränkt werden darf (OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; wohl auch OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Zweibrücken NZV 1993, 493 [für das Bußgeldverfahren]; vgl. auch Meyer/Goßner, a.a.O., jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06
    Auch ist das Schwergewicht der Argumentation nicht allein auf die von der Strafkammer zitierten Entscheidungen des BGH in BGHSt 29, 99 und BGHSt 38, 111 zu legen, da in diesen Handlungsweisen des Verteidigers bzw. von ihm geforderte Tätigkeiten Gegenstand der Darlegungen und Anknüpfungspunkt für die Annahme/Forderung des BGH waren, dass auch den Verteidiger die Pflicht treffe, dafür zu sorgen, dass das Verfahren sachdienlich und in prozessual geordneten Bahnen durchgeführt werde (BGHSt 38, 111, 115; vgl. dazu auch BGHSt 38, 214).
  • AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme gegen einen Rechtsanwalt wegen Nichtbeachtung des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06
    Der Rechtsanwalt muss so vortragen und argumentieren, dass er sachlich und professionell vorträgt, es aber andererseits unterlässt, emotionalisierende und zumindest in der Nähe von Beleidigungen anzusiedelnde Äußerungen tätigt (vgl. dazu u.a. AGH Saarbrücken MDR 2003, 189; MDR 2002, 787; siehe vor allem aber auch BGH NJW 2004, 690 zu Unsachlichkeit in einer anwaltlichen Revisionsbegründung).
  • AGH Saarland, 12.08.2002 - AGH 2/02

    Rechtsanwalt, Beleidigung, Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06
    "Wenn der StA C die von ihm herangezogenen Gerichtsakten nicht nur gelesen, sondern auch richtig verstanden hätte ...." (vgl. dazu AGH Saarbrücken MDR 2003, 180),.
  • BayObLG, 17.09.1987 - RReg. 3 St 144/87

    Erfinden eines einer auf Steuervergütung abzielenden Steueranmeldung zugrunde

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06
    Das mit der Sache befasste Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine solche Genehmigung zu erteilen ist (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1988 2550; Meyer-Goßner, a.a.O., § 138 Rn. 13; Hilla NJW 1988, 2525, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15

    Wahl des Strafverteidigers: Ablehnung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen

    Die Genehmigung ist vielmehr zu erteilen, wenn die gewählte Person genügend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und sonst keine Bedenken gegen ihr Auftreten als Verteidiger bestehen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9/06, juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 6 - 2 StE 8/07, juris Rn. 5; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 951/04, juris Rn. 24; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 27; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 13).

    Das Beschwerdegericht darf die Entscheidung des Gerichts über die Erteilung oder Versagung der Genehmigung der Wahl zum Verteidiger nur auf Ermessensfehler prüfen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9/06, juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07, juris Rn. 5; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 32; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 28).

  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 369/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Diese Prüfung ergibt, dass das Landgericht im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH NStZ 2007, 238 = BGHSt 51, 219 jew. m.w.N.) in Verbindung mit dem Beschluss des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 50, 252) zu Unrecht angenommen hat, der Angeklagte P. habe als Täter tateinheitlich - jeweils in nicht geringer Menge - 5 kg Heroinzubereitung besessen und mit einer Teilmenge von 2 kg Handel getrieben.
  • KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Beschwerde des als

    b) Sie ist auch nicht durch § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen; denn der angegriffene Beschluss steht in keinem inneren Zusammenhang mit der abschließenden Sachentscheidung der Strafvollstreckungskammer, sondern dient unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat daher eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. [jeweils zu § 138 Abs. 2 StPO] BayObLGSt 53, 15; OLG Hamm NStZ 2007, 238, 239 - juris Rdn. 2; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; 1988, 91; HansOLG Hamburg MDR 1969, 598; ferner [jeweils zur Bestellung oder Entpflichtung eines Verteidigers] OLG Köln NStZ 1982, 129; Senat, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 5 Ws 75/14 - ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 138 Rdn. 23, § 141 Rdn. 10a m.w.N., § 146a Rdn. 8, § 305 Rdn. 5).

    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum ein eigenes Beschwerderecht des Dritten vielfach ohne weiteres bejaht oder vorausgesetzt wird, vermag dies nicht zu überzeugen (so auch OLG Frankfurt am Main a.a.O.), da die Frage, ob der Dritte beschwert ist, jeweils unerörtert bleibt (vgl. etwa BayObLGSt 53, 15; 54, 53; OLG Celle NdsRpfl 2013, 24 - juris Rdn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 2 Ws 27/10 - BeckRS 2010, 06465; NStZ 2007, 238; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 424; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 179; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 138 Rdn. 23) oder ohne Begründung bejaht wird (vgl. OLG Stuttgart StV 2016, 139 - juris Rdn. 4).

  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9/06

    Nachholung des rechtlichen Gehörs; Anspruch auf rechtliches Gehör; Umfang;

    2 Ws 9/06 OLG Hamm 2 Ws 10/06 OLG Hamm 2 Ws 11/06 OLG Hamm .
  • OLG Koblenz, 29.11.2007 - 1 Ws 605/07

    Verteidigung: Ablehnung der Zulassung eines Nichtanwalts als Verteidiger bei

    4 Sie entscheidet darüber als das mit der Sache befasste Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. OLG Hamm NStZ 2007, 238, 239; Meyer-Goßner, StPO, § 138 Rdn. 13, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 13.08.2012 - 2 Ws 195/12

    Zulassung eines gewählten Verteidigers als Rechtsbeistand bei einschlägigen

    So bestehen nach der Rechtsprechung durchgreifende Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des gewählten Verteidigers, wenn auf Grund seiner früheren unsachlichen Äußerungen von vornherein eindeutig absehbar ist, dass der Gewählte den für einen anwaltlichen Verteidiger geltenden Verhaltensregeln nicht entsprechen kann oder will (vgl. OLG Hamm NStZ 2007, 238; OLG Koblenz, NStZ-RR 2008, 179).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9-11/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30370
OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9-11/06 (https://dejure.org/2006,30370)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2006 - 2 Ws 9-11/06 (https://dejure.org/2006,30370)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2006 - 2 Ws 9-11/06 (https://dejure.org/2006,30370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9/06
    Die Neufassung des § 33a StPO geht auf die Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (NJW 2003, 1924 = BVerfGE 107, 395) zurück.

    Insbesondere sichert es, dass sie mit Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG NJW 2003, 1924; Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 23. Februar 2006 in 4 Ws 319 und 320/05).

  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9/06
    Danach erfasst § 33a StPO jetzt ausdrücklich jede Art der Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. auch Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 33 a Rn. 1 a ; siehe auch zum Gesetzesentwurf die BT-Drucksachen 15/3966 und 15/3706).

    Dieses hat die Gehörsrüge zwar nicht als Rechtsmittel, aber als eigenständigen Rechtsbehelf (Begründung in BT-Drucksache 15/3706 S. 13) ausgestaltet.

  • OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9/06
    Daher ist eine Kostengrundentscheidung für Beschlüsse nach §§ 33a, 311a Abs. 1 S. 1, 356a StPO geboten (vgl. dazu auch OLG Köln NStZ 2006, 181 für entsprechende Problem im OWi-Verfahren), damit eine Kostenfestsetzung nach den Nummern 3900 und 4500 KV erfolgen kann.
  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9/06
    2 Ws 9/06 OLG Hamm 2 Ws 10/06 OLG Hamm 2 Ws 11/06 OLG Hamm .
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9/06
    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 (95) = NJW 1959, 427).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9/06
    Rechtliches Gehör ist nicht nur ein "prozessuales Urrecht" des Menschen, sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes schlechthin konstitutiv ist (vgl. BVerfGE 55, 1 (6) = NJW 1980, 2698).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Gegenerklärung des Betroffenen; Nachholung des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9/06
    Hätte der Betroffene nichts anderes vortragen können, sich also nicht anders verteidigen können, als er tatsächlich bereits vorgetragen hat oder ist es sonst ausgeschlossen, dass das Gericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte, ist der Gehörsverstoß nicht entscheidungserheblich (BGH, Beschluss vom 28. April 2005, 2 StR 518/04; Senat im Beschluss vom 12. Mai 2005, 2 Ss OWi 752/04).
  • BGH, 12.04.1996 - 2 ARs 421/95

    Anforderungen an den Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9/06
    Sie musste dem Verteidiger daher nicht bekannt gegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 1996 - 2 ARs 421/95 - KK-Maul, StPO, 5. Auflage, § 33 Rdnr. 8 m.w.N.; o.a. Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats).
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3707
    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9/06
    Das ist nach der Gesetzesbegründung nur dann der Fall, wenn die unterbliebene Anhörung sich auf das Ergebnis der Entscheidung ausgewirkt hat (BT-Drucks. 15/3707, S. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2162
OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06 (https://dejure.org/2006,2162)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.01.2006 - 2 Ws 9/06 (https://dejure.org/2006,2162)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 2006 - 2 Ws 9/06 (https://dejure.org/2006,2162)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwaltes; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren; Anforderungen an die Vergütung eines Zeugenbeistanges

  • Burhoff online

    Verfahrengebühr für den Zeugenbeistand

  • Judicialis

    StPO § 68b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 68b
    Keine Grundgebühr im Wiederaufnahmeverfahren - Verfahrensgebühr für beigeordneten Zeugenbeistand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Strafverfahren - Gebühren des Zeugenbeistands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 410
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06
    Hieraus folgt, dass der dem Zeugen beigeordnete Rechtsanwalt grundsätzlich auch eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4138 beanspruchen kann (zutreffend: KG, B. v. 18.7.2005, 3 Ws 323/05, RPfl 2005, 694, 695).
  • OLG Köln, 03.05.2016 - 2 Ws 138/16

    Vergütung des Zeugenbeistands als Einzeltätigkeit

    aa) Der Senat hat sich in dem bereits erwähnten Beschluss vom 07.05.2008 (Az. 2 Ws 220/08 = StraFo 2008, 350) und zuvor bereits in den Entscheidungen vom 06.01.2006 (Az. 2 Ws 9/06 = NStZ 2006, 410) und vom 17.12.2007 (Az. 2 Ws 613/07 = StraFo 2008, 223) der (damals) herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen, nach der die Vergütung des gemäß § 68b StPO beigeordneten Zeugenbeistandes sich an der eines Verteidigers orientiere und sich daher nach dem 1. Abschnitt des 4. Teils der VV RVG richte.
  • KG, 18.01.2007 - 1 Ws 2/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung der Tätigkeit eines dem Zeugen beigeordneten

    Das bedeutet aber nicht, daß dem nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwalt uneingeschränkt die gleichen Gebühren wie einem Verteidiger zustehen (so OLG Koblenz NStZ-RR 2006, 254; KG (3. Strafsenat) NStZ-RR 2005, 358) oder er für seine Tätigkeit jedenfalls die Grundgebühr und die Terminsgebühr verlangen kann (so OLG Stuttgart, Beschluß vom 14. November 2006 - 1 Ws 331/06 - bei juris; KG (4. Strafsenat) AGS 2006, 176 und (5. Strafsenat) AGS 2006, 329; OLG Köln NStZ 2006, 410 - einschränkend lediglich für das Wiederaufnahmeverfahren -).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 1 Ws 331/06

    Vergütung des Zeugenbeistandes: Voraussetzungen des Anfalls einer

    Ob ihm darüber hinaus auch die Verfahrensgebühr nach VV RVG Nr. 4112 in Höhe von 124.- EUR zusteht, ist streitig (unterschiedlich entschieden von den Senaten des KG Berlin, www.burhoff.de; bejahend OLG Köln NStZ 2006, 410).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 2 Ws 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,74654
OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 2 Ws 9/06 (https://dejure.org/2006,74654)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.2006 - 2 Ws 9/06 (https://dejure.org/2006,74654)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 2 Ws 9/06 (https://dejure.org/2006,74654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 4 JVEG, Art 6 Abs 3e MRK
    Keine schrankenlose Übernahme von Dolmetscherkosten durch die Staatskasse nach MRK

  • Wolters Kluwer

    Keine schrankenlose Übernahme von Dolmetscherkosten durch die Staatskasse nach MRK

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 06.05.2021 - 1 Ws 102/20

    Untersuchungshaft: Kürzung der Vergütung eines Dolmetschers

    Hinsichtlich des Beschwerdegegenstands ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass lediglich die Kosten des Dolmetschers von der Staatskasse zu erstatten sind, der am nächsten zu der jeweiligen Justizvollzugsanstalt seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz hat, zutreffend (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. Januar 2006, 2 Ws 9/06, juris).
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