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   BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91   

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https://dejure.org/1991,1649
BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91 (https://dejure.org/1991,1649)
BayObLG, Entscheidung vom 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91 (https://dejure.org/1991,1649)
BayObLG, Entscheidung vom 07. November 1991 - BReg. 2 Z 137/91 (https://dejure.org/1991,1649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 876, 877; WEG § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1; GBO § 19

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Begründung von Sondereigentum als Teileigentum; Ausweisung von Teileigentum als Gemeinschaftseigentum; Teileigentum an Kellerräumen; Sondernutzungsrecht an Kellerräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kellerräume; Sondereigentum; Teileigentum; Sondernutzungsrecht; Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    WEG § 1 § 3 § 5
    Zulässige Begründung von Sondereigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist Sondereigentum an Kellerräumen möglich? (IBR 1992, 255)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 700
  • MDR 1992, 155
  • DNotZ 1992, 718
  • Rpfleger 1992, 154
  • BayObLGZ 1991, 375
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Braunschweig, 15.01.1991 - 8 T 785/90
    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
    Das Landgericht hat sich im wesentlichen die Argumentation des Landgerichts Braunschweig ( Rpfleger 1991, 201 ) zu eigen gemacht.
  • BVerwG, 26.07.1989 - 8 B 112.89

    Keine Abgeschlossenheitsbescheinigung mehr für die Umwandlung von Altbauten?

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
    2 Z 108/89">DNotZ 1990, 260 ] m. w. N.; aber auch Becker NJW 1991, 2742 ).
  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
    Dem ist entgegenzuhalten, daß dann, wenn das Sondernutzungsrecht gemäß § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums in das Grundbuch eingetragen werden soll, der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, den Teil des gemeinschaftlichen Eigentums, an dem das Sondernutzungsrecht bestellt werden soll, in der Eintragungsbewilligung klar und bestimmt zu bezeichnen ( BayObLGZ 1985, 204 /206 f. [= MittBayNot 1985, 203 = DNotZ 1986, 154 ]; BayObLG …
  • VGH Bayern, 26.07.1990 - 2 B 89.2905

    Abgeschlossenheitsbescheinigung für Kellerräume

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
    Bei sinnMittBayNot 1992 Heft 1 gemäßer Anwendung von Nr. 5 Buchst. a der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift kann bei einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Raum nicht verlangt werden, daß sich Wasserversorgung, Ausguß und WC innerhalb des Raums befinden (VGH München DNotZ 1991, 481 /482 [= MittBayNot 1991, 91]) d) Das Landgericht meint, wegen der Möglichkeit, später mit jedem Teileigentum das Sondernutzungsrecht an einer Wohnung zu verbinden, werde bereits jetzt "faktisch" Wohnungseigentum begründet.
  • BGH, 14.02.1991 - V ZB 12/90

    Anforderungen an Trennwände für Abgeschlossenheit

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
    2 Z 37/90">BayObLGZ 1990, 168/172; ferner BGH NJW 1991, 1611 /1612 [= DNotZ 1991, 474]), hätte dies seine Rechtfertigung darin, daß es sich beim Wohnungseigentum und beim Dauerwohnrecht um eigenständige dingliche Rechte handelt, während das Sondernutzungsrecht grundsätzlich nur schuldrechtlicher Natur ist; die Grundbucheintragung eines Sondernutzungsrechts als Inhalt des Sondereigentums hat keine konstitutive Wirkung, erschöpft sich vielmehr in der in § 10 Abs. 2 WEG angeführten Wirkung gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers.
  • OLG Hamm, 18.07.1991 - 15 W 300/90

    Änderung der Kapitalbeiträge bei aufeinanderfolgenden Grundpfandrechten desselben

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
    OLG Hamm, Beschluß vom 18.7.1991 - 15 W 300/90 - mitgeteilt von Konrad Arps, Richter am OLG Hamm Aus dem Tatbestand: In Abteilung III des Grundbuchs sind - ohne vorrangige Rechte - vier Sicherungshypotheken eingetragen, und zwar unter Nr. 14 eine Sicherungshypothek über 2.843,10 DM, Nr. 16 eine Sicherungshypothek über 413.007,23 DM, Nr. 17 eine Sicherungshypothek über 147.544,45 DM, sowie Nr. 18 eine Sicherungshypothek über 44.716,20 DM, jeweils mit 4% Zinsen seit dem 8.5.1987.
  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern

    Denn die Höhe des Miteigentumsanteils mit der daraus folgenden Kostenlast legt nahe, dass der wirtschaftliche Wert dieses Anteils von Anfang an in einem Sondernutzungsrecht an Wohnungen bestand (vgl. zu vergleichbaren Gestaltungen, etwa sog. Kellereigentum mit einem Sondernutzungsrecht an Wohnräumen: BayObLG, NJW 1992, 700 f.; Pause, NJW 1990, 3178 ff.; ders., NJW 1992, 671 ff.; Reithmann, NJW 1992, 649, 650).
  • GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91

    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

    Beim "Kellermodell" wird wohnungseigentumsrechtlich Teileigentum an Nebenräumen (z.B. an Kellern) kombiniert mit der Vereinbarung von Sondernutzungsrechten an einzelnen Wohnungen, die aber - ohne Bildung von Sondereigentum - im gemeinschaftlichen Eigentum bleiben; die Rechtswirksamkeit dieser Gestaltungsform ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht bereits bejaht worden (Beschl. v. 7. November 1991, NJW 1992, 700).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 101/01

    Wohnungseigentum - Teilungserklärung - Sondernutzungsrecht an künftiger

    Es bestehen keine Bedenken, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an Kellerräumen verbunden mit Sondernutzungsrechten an Wohnungen begründet wird ( vgl. Bay ObLG NJW 1992, 700 ).

    Es kann dahin stehen, ob und inwieweit bei der Begründung von Sondernutzungsrecht Anforderungen an die Abgeschlossenheit zu stellen sind; soll nämlich das Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen werden, verlangt der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, den Teil des gemeinschaftlichen Eigentums, an dem das Sondernutzungsrecht bestellt werden soll, klar und bestimmt zu bezeichnen ( Bay ObLG NJW 1992, 700, 701 ).

  • OLG Hamm, 23.03.1993 - 15 W 362/92

    Wirksamkeit der Begründung von Sondernutzungsrechten an Wohnräumen und von

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  • OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 123/01

    Wohnungseigentum - Teilung durch Alleineigentümer - Sondernutzungsrecht an

    Es bestehen keine Bedenken, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an Kellerräumen verbunden mit Sondernutzungsrechten an Wohnungen begründet wird ( vgl. Bay ObLG NJW 1992, 700 ).

    Es kann dahin stehen, ob und inwieweit bei der Begründung von Sondernutzungsrecht Anforderungen an die Abgeschlossenheit zu stellen sind; soll nämlich das Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen werden, verlangt der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, den Teil des gemeinschaftlichen Eigentums, an dem das Sondernutzungsrecht bestellt werden soll, klar und bestimmt zu bezeichnen ( Bay ObLG NJW 1992, 700, 701 ).

  • LG Braunschweig, 07.07.2020 - 6 S 11/16
    Der dem Teileigentum "G30" ausweislich der Anlage 1 zum Teilungsvertrag zugewiesene Miteigentumsanteil mit 15.013,730/100.000, der den größten Anteil darstellt, legt nämlich nahe, dass ein wirtschaftlicher Wert von Anfang an in der Nutzung als Wohnraum bestand (vgl. BayObLG, Beschl. v. 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91).
  • LG Flensburg, 30.05.2000 - 5 T 144/00

    Umgehung der Teilungsgenehmigung

    Entgegen einer Entscheidung des LG Braunschweig (Rpfleger 1991, 201; zustimmend Schäfer, Rpfleger 1991, 307) hat das BayObLG (NJW 1992, 700) diese Â"KellerlösungÂ" nicht beanstandet.
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