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   BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18   

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https://dejure.org/2020,29777
BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 (https://dejure.org/2020,29777)
BVerfG, Entscheidung vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 (https://dejure.org/2020,29777)
BVerfG, Entscheidung vom 26. September 2020 - 2 BvR 1942/18 (https://dejure.org/2020,29777)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Rechts auf effektiven und gleichen Rechtsschutz durch Versagung von Prozesskostenhilfe im Asylverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 166 VwGO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Ablehnung des Antrags des BF auf Bewilligung von PKH im Asylverfahren verletzt diesen in seinem GR aus Art 3 Abs 1 iVm 19 Abs 4 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage trotz ungeklärter entscheidungserheblicher Rechtsfrage sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzen jeweils den Anspruch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ablehnung des Antrags des BF auf Bewilligung von PKH im Asylverfahren verletzt diesen in seinem GR aus Art. 3 Abs. 1 iVm 19 Abs. 4 GG

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ablehnung des Antrags des BF auf Bewilligung von PKH im Asylverfahren verletzt diesen in seinem GR aus Art. 3 Abs. 1 iVm 19 Abs. 4 GG

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage trotz ungeklärter entscheidungserheblicher Rechtsfrage sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzen jeweils den Anspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ein bisschen Begründung muss schon sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versagung von Prozesskostenhilfe im Asylverfahren - und der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht nicht entgegen, dass das Klageverfahren des Beschwerdeführers in der Hauptsache bereits rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es danach, dass nach der in Rechtsprechung und Literatur zu § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO weit überwiegenden Meinung ein Rechtsschutzbegehren in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.).

    Die Fachgerichte überschreiten aber ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zum Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; vgl. Bergner/Pernice, in: Emmenegger/ Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Band 2, 2011, S. 241 ).

    Ein Fachgericht, das § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt jedoch die Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 1122/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18
    Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht auch die Rechtsprechung der Obergerichte, wobei es verfassungsrechtlich unerheblich ist, ob für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten generell auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abgestellt wird oder jedenfalls dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 1122/18, 2 BvR 1222/18, 2 BvR 1583/18 -, Rn. 13 m.w.N.).

    So kommt es für die Beurteilung hinreichender Erfolgsaussichten bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf die Auffassung des verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden im Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags und damit auf eine ex-ante-Betrachtung an (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 1122/18, 2 BvR 1222/18, 2 BvR 1583/18 -, Rn. 16); für das Begehren in der Sache ist in aller Regel ein anderer, zumeist späterer Zeitpunkt maßgeblich.

    Vielmehr gebot es der Zweck der Prozesskostenhilfe, es dem Rechtsschutzsuchenden zu ermöglichen, seinen Rechtsstandpunkt zu der klärungsbedürftigen Frage im Hauptsacheverfahren darzustellen und in die zur Klärung berufene Instanz zu bringen, Prozesskostenhilfe zu bewilligen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 1122/18, 2 BvR 1222/18, 2 BvR 1583/18 -, Rn. 14).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18
    In der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - ist sie nicht beantwortet worden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18
    Die Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfe der anderen Länder vertraten im maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen (vgl. einerseits die Gefahr politischer Verfolgung bejahend BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30372 -, juris, Rn. 25 ff.; andererseits diese verneinend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16.OVG -, juris, Rn. 139 ff.).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18
    Die Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfe der anderen Länder vertraten im maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen (vgl. einerseits die Gefahr politischer Verfolgung bejahend BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30372 -, juris, Rn. 25 ff.; andererseits diese verneinend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16.OVG -, juris, Rn. 139 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 17/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18
    Der Umstand, dass das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die entscheidungserhebliche Tatsachenfrage der politischen Verfolgung bei (beabsichtigter) Wehrdienstentziehung inzwischen zu Ungunsten des Beschwerdeführers geklärt hat (vgl. Urteil vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 -, juris, Rn. 88 ff.), ändert daran nichts.
  • VG Schleswig, 03.03.2017 - 13 A 317/17

    Flüchtlingsanerkennung eines Syrers wegen Rückkehrgefährdung im Fall der

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18
    Auch das - zudem später ergangene - Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 3. März 2017 - 13 A 317/17 - konnte insoweit keine abschließende Klärung herbeiführen.
  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18
    Die Versagung von Prozesskostenhilfe verstoße daher gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unter anderem in seinem Beschluss vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -.
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18
    Denn dadurch würde dem unbemittelten Beteiligten im Gegensatz zu dem bemittelten die Möglichkeit genommen, seinen Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren mit anwaltlicher Hilfe darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfGK 2, 279 ; 8, 213 ).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18
    Denn dadurch würde dem unbemittelten Beteiligten im Gegensatz zu dem bemittelten die Möglichkeit genommen, seinen Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren mit anwaltlicher Hilfe darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfGK 2, 279 ; 8, 213 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 1246/19

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - L 19 AS 391/21

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im

    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussicht ist in der Regel der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs (ständige Rechtsprechung, Senat, Beschlüsse (u.a.) vom 20.09.2011 - L 19 AS 1509/11 B ER, L 19 AS 1510/11, vom 26.8.2013 - L 19 AS 1268/18, vom 25.02.2019 - L 19 AS 228/19 B, vom 29.10.2020, - L 19 AS 1552 - 20 B; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2022 - 6 S 1420/22

    Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit aufgrund Bekenntnis zum

    Die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darf einer unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 -, juris Rn. 11 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.07.2019 - 6 S 1946/19 -, n.v.; BayVGH, Beschluss vom 19.04.2017 - 10 C 16.2189 -, juris Rn. 5).b) Nach diesen Maßstäben hat das Verwaltungsgericht die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Anträge der Antragsteller auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zutreffend verneint.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 11 S 2717/22

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden

    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist regelmäßig auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 - juris Rn. 3, vom 27.08.2019 - 11 S 1879/19 - juris Rn. 3 und vom 23.04.2019 - 11 S 2292/18 - juris Rn. 3; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 - juris Rn. 25), sodass Verzögerungen der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Antragstellers gehen können (BVerfG, Beschluss vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 15).

    Dies ist mit dem Verbot, "schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen" im Prozesskostenhilfeverfahren zu entscheiden, nicht gemeint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 13, vom 07.07.2020 - 1 BvR 2447/19 - juris Rn. 7 und vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 - juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 11 S 2721/20

    Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten im

    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist regelmäßig auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 3, vom 27.08.2019 - 11 S 1879/19 -, juris Rn. 3 und vom 23.04.2019 - 11 S 2292/18 - juris Rn. 3; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 40; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 -, juris Rn. 25), sodass Verzögerungen der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Antragstellers gehen können (BVerfG, Beschluss vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 -, juris Rn. 15).

    Dies ist mit dem Verbot, "schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen" im Prozesskostenhilfeverfahren zu entscheiden, nicht gemeint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 -, juris Rn. 13, vom 07.07.2020 - 1 BvR 2447/19 -, juris Rn. 7, und vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 -, juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2021 - 11 S 716/20

    Ermittlungen des Verwaltungsgerichts zur allgemeinen behördlichen

    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist regelmäßig auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 - juris Rn. 3, vom 27.08.2019 - 11 S 1879/19 - juris Rn. 3 und vom 23.04.2019 - 11 S 2292/18 - juris Rn. 3; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 - juris Rn. 25), sodass Verzögerungen der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Antragstellers gehen können (BVerfG, Beschluss vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 15).

    Dies ist mit dem Verbot, "schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen" im Prozesskostenhilfeverfahren zu entscheiden, nicht gemeint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 13, vom 07.07.2020 - 1 BvR 2447/19 - juris Rn. 7 und vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 - juris Rn. 15).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 3 M 143.20

    Durchsuchung einer Wohnung zwecks Durchführung einer Abschiebung

    Ist dies jedoch nicht der Fall und steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus, so ist es mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit nicht zu vereinbaren, der unbemittelten Partei wegen fehlender Erfolgsaussichten ihres Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 u.a. - juris Rn. 25 ff.; Beschluss vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; Beschluss vom 26. September 2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 13 S 3017/21

    Bewilligung von Reisekosten zum Verhandlungstermin

    Es ist daher hinsichtlich der Frage, ob hinreichende Erfolgsaussichten gegeben sind, ein großzügiger Maßstab anzulegen (vgl. zu alledem: BVerfG, Beschlüsse vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 11 ff. und vom 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18 - juris Rn. 11 f.).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 8 PA 8/24

    Altersrente; Beitragserstattung; Bestandskraft; Mindestbeiträge;

    Der Klage kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, juris Rn. 11 f.) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben und zum ggf. unterschiedlichen maßgeblichen Zeitpunkt: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff.; v. 26.9.2020 - 2 BvR 1942/18 -, juris Rn. 15 f.; beide m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 6/21

    Bewilligungsreife; Erledigung: PKH; Erledigungserklärung; Prozesskostenhilfe;

    Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, sind ohnehin grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen (BVerfG, Beschl. v. 26.9.2020 - 2 BvR 1942/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 21.1.2019 - 1 PKH 49/18 -, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2024 - 13 S 1357/23

    Erhebung einer Untätigkeitsbeschwerde; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei

    Die gebotene Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen; das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 11 ff. und vom 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18 - juris Rn. 11 f.).
  • OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21

    Rundfunkbeitrag; Prozesskostenhilfe; Befreiung; Härtefall; Wohnung;

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2021 - 8 PA 109/21

    Befangenheit; Beschwerdeausschluss; Bestimmtheit; Bezirksschornsteinfeger,

  • VG Freiburg, 28.09.2022 - A 13 K 2458/22

    Einreichung eines nicht qualifiziert elektronisch signierten Dokuments auf

  • OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 D 57/21

    Rundfunkbeitrag; Befreiung; Härtefall; Einkommensschwäche; Verzicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2023 - 12 E 906/22
  • VG Freiburg, 13.10.2021 - 1 K 1228/21

    Anerkennung einer Drittstaatsausbildung, hier des Berufs des "Licensed Marriage

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