Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 07.12.2023

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 2-13 S 98/21   

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https://dejure.org/2023,23245
LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 2-13 S 98/21 (https://dejure.org/2023,23245)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.09.2023 - 2-13 S 98/21 (https://dejure.org/2023,23245)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. September 2023 - 2-13 S 98/21 (https://dejure.org/2023,23245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen
  • RA Kotz

    Zugang zum Gemeinschaftseigentum nur über Sondernutzungsrecht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer können Anspruch auf Mitgebrauch eines Sondernutzungsrechts haben; §§ 10, 16 WEG; Art 14 GG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Recht auf Zugang zum Gemeinschaftseigentum sticht Sondernutzungsrecht!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Durchgang zu Gemeinschaftsflächen ist zu gewähren!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht zum Betreten einer Sondernutzungsfläche zwecks Erreichen einer Gemeinschaftsfläche - Sondernutzungsrecht unterliegt immanenter Schranke

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zugang zum Garten über Sondernutzungsfläche? (IMR 2024, 63)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2023, 887
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 46/13

    Wohnungseigentum: Kostentragungspflicht einzelner Wohnungseigentümer bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 98/21
    Bei der Auslegung von Regelungen in der Teilungserklärung sind maßgebend ihr Wortlaut und ihr Sinn, wie sie sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutungen der Eintragung ergeben, weil sie auch Sonderrechtsnachfolger der Wohnungseigentümer binden (BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 46/13).

    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 46/13).

  • KG, 20.12.1989 - 24 W 3084/89

    Bedeutung der Einräumung eines Sondernutzungsrechts an im gemeinschaftlichen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 98/21
    Mithin kann ein Sondernutzungsrecht auch mit den Rechten übriger Wohnungseigentümer belastet sein (KG NJW-RR 1990, 333).

    So wurden Einschränkungen zu Gunsten eines Fluchtwegs (OLG Hamm NZM 2010, 481), zu Gunsten eines Überfahrtrechts zwecks Erreichung einer Garagenzufahrt (OLG Frankfurt BeckRS 2006, 145) und auch zur Benutzung eines über diese Sondernutzungsrechtsfläche führenden Weges zu dem rückwärtigen gemeinschaftlichen Kellereingang (KG NJW-RR 1990, 333) oder auch die Belastung des Sondernutzungsrecht der rückwärtigen Gartenfläche mit dem Recht der übrigen Wohnungseigentümer auf Zugang zu dem rückwärtigen Kellereingang anerkannt (BGH NJW-RR 1990, 333).

  • OLG Frankfurt, 23.11.2005 - 20 W 432/03

    Wohnungseigentumsrecht: Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an in

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 98/21
    Die für jedes Eigentum geltenden, letztlich auf der Sozialbindung nach Art. 14 II GG beruhenden Schranken gelten innerhalb des in besonderer Weise von gegenseitigen Rücksichtnahme- und Treuepflichten geprägten Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümergemeinschaft noch verstärkt (OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 23.11.2005 - 20 W 432/03, BeckRS 2006, 145).

    So wurden Einschränkungen zu Gunsten eines Fluchtwegs (OLG Hamm NZM 2010, 481), zu Gunsten eines Überfahrtrechts zwecks Erreichung einer Garagenzufahrt (OLG Frankfurt BeckRS 2006, 145) und auch zur Benutzung eines über diese Sondernutzungsrechtsfläche führenden Weges zu dem rückwärtigen gemeinschaftlichen Kellereingang (KG NJW-RR 1990, 333) oder auch die Belastung des Sondernutzungsrecht der rückwärtigen Gartenfläche mit dem Recht der übrigen Wohnungseigentümer auf Zugang zu dem rückwärtigen Kellereingang anerkannt (BGH NJW-RR 1990, 333).

  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 98/21
    Zwar sind Sondernutzungsrechte dadurch gekennzeichnet, dass einem oder mehreren Wohnungseigentümern unter Ausschluss der übrigen (negative Komponente) das Recht zur Nutzung von Teilen des Gemeinschaftseigentums zugewiesen wird (positive Komponente) (BGH NZM 2017, 447 Rn. 31).
  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 98/21
    Den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann die Beklagte den Klägern vor diesem Hintergrund nicht entgegenhalten (vgl. jüngst BGH NJW-RR 2023, 791), zumal sie zu einem etwaigen Umstandsmoment nicht vorträgt.
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 98/21
    Ein entsprechender Anspruch setzte u.a. voraus, dass eine Nutzung als Parkplatz ansonsten, d.h. bei Zugangsgewährung, tatsächlich möglich gewesen wäre (vgl. bereits BGH NJW 1966, 1260).
  • BGH, 30.09.2021 - V ZR 258/20

    Ist eine Beschlussanfechtungsklage vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängig

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 98/21
    Die Höhe des Streitwerts ergibt sich in fortwährender Anwendung des § 49a GKG a.F. (vgl. BGH ZWE 2022, 98) aus der Addition (§ 39 Abs. 1 GKG) der für die einzelnen Streitgegenstände festzusetzenden Werte: für das Unterlassungsbegehren veranschlagt die Kammer, dem Amtsgericht folgend (§ 47 Abs. 2 S. 1 GKG), 1.800,00 EUR; auch für das Zahlungsbegehren bildet gemäß § 49a S. 2 GKG a.F. das klägerische Interesse die Untergrenze, wobei nach Erweiterung in der Berufungsinstanz nunmehr 5.400,00 EUR anzusetzen sind; das Rückbaubegehren beziffert die Kammer mit dem Amtsgericht auf 1.000,00 EUR.
  • OLG Hamm, 03.08.2009 - 15 Wx 288/08

    Sondernutzungsrecht; Gebrauchsregelung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 98/21
    So wurden Einschränkungen zu Gunsten eines Fluchtwegs (OLG Hamm NZM 2010, 481), zu Gunsten eines Überfahrtrechts zwecks Erreichung einer Garagenzufahrt (OLG Frankfurt BeckRS 2006, 145) und auch zur Benutzung eines über diese Sondernutzungsrechtsfläche führenden Weges zu dem rückwärtigen gemeinschaftlichen Kellereingang (KG NJW-RR 1990, 333) oder auch die Belastung des Sondernutzungsrecht der rückwärtigen Gartenfläche mit dem Recht der übrigen Wohnungseigentümer auf Zugang zu dem rückwärtigen Kellereingang anerkannt (BGH NJW-RR 1990, 333).
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