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   LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 2-3 O 478/08, 2/3 O 478/08   

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https://dejure.org/2009,6537
LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 2-3 O 478/08, 2/3 O 478/08 (https://dejure.org/2009,6537)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.02.2009 - 2-3 O 478/08, 2/3 O 478/08 (https://dejure.org/2009,6537)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 2-3 O 478/08, 2/3 O 478/08 (https://dejure.org/2009,6537)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 BGB; Art. 1 GG

  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG
    Unterlassungsanspruch: Abgrenzung zwischen dem postmortalen Persönlichkeitsrecht einer Schauspielerin und der Kunstfreiheit

  • Telemedicus

    Ende einer Nacht

  • Telemedicus

    Ende einer Nacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch: Abgrenzung zwischen dem postmortalen Persönlichkeitsrecht einer Schauspielerin und der Kunstfreiheit

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 1 Abs. 1, 5 Abs. 3 S, 1 GG

  • kanzlei.biz

    Postmortales Persönlichkeitsrecht von Romy Schneider

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsverletzung im Romy Schneider-Roman

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsverletzung im Romy Schneider-Roman

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsverletzung im Romy Schneider-Roman

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
    Denn der künstlerische Schaffensprozess soll sich frei entwickeln können (BVerfG NJW 1971, 1645 (1646) - Mephisto).

    Wenn eine solche, das Kunstspezifische berücksichtigende Betrachtung jedoch ergibt, dass der Künstler ein "Porträt" des "Urbildes" gezeichnet hat oder gar zeichnen wollte, kommt es auf das Ausmaß der künstlerischen Verfremdung oder den Umfang und die Bedeutung der Verfälschung für den Ruf des Betroffenen an (BVerfGE 30, 173 (195, 198)).

    Denn mit dem in der Verfassung verbürgten Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde, das allen Grundrechten zugrunde liegt, wäre es unvereinbar, wenn der Mensch, dem Würde kraft seines Personseins zukommt, in diesem allgemeinen Achtungsanspruch nach seinem Tode herabgewürdigt oder erniedrigt werden dürfte (BVerfG, NJW 1971, S. 1645 (1647)).

    Wegen des Ausnahmecharakters des postmortalen Achtungsanspruchs und auch, weil das Andenken an den Verstorbenen nicht ewig währt (BVerfGE 30, 173 (196)), muss sowohl sein zeitlicher Rahmen als auch sein inhaltlicher Umfang begrenzt sein.

  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 135/87

    Emil Nolde; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verstorbenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
    Das Schutzbedürfnis verringert sich und verblasst in dem Maße, in welchem die Erinnerung an den Verstorbenen und damit das Interesse an der Nichtverfälschung seines Lebensbildes abnimmt (BGH NJW 1990, 1986 (1988); Damm/Rehbock/Schmidt, a.a.O., Rdnr. 392).

    Daher sind bei ihnen weitaus kürzere Fristen angemessen und ausreichend (BGH NJW 1990, 1986 (1988)).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Äußerung jeden sachlichen Bezug vermissen lässt oder der Sachbezug durch den diffamierenden Charakter völlig in den Hintergrund gedrängt wird und die Äußerung damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr darstellt (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 "Soldaten sind Mörder"; BGH NJW 2000, 3421, 3422; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 42, Rn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1954 - I ZR 266/52

    Rechtsfolgen der Übertragung des Urheberrechts - Cosima Wagner

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
    Die schutzwürdigen Werte einer Persönlichkeit überdauern die Rechtsfähigkeit ihres Subjekts, die mit dem Tod erlöscht (BGHZ 15, 249 (259)).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
    Die in ihrem Durchsetzungsanspruch betroffenen und bedrohten Rechtsgüter würden zu Lasten der Kunstfreiheit nicht optimiert, wenn allein der widerstreitende Belang betrachtet und die Lösung des Konflikts ausschließlich von der Schwere abhängig gemacht würde, mit der dieser durch das Kunstwerk beeinträchtigt werden könnte (BVerfGE 67, 213 (228); vgl. dazu auch BVerfGE 75, 369 (378 ff.)).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 277/03

    kinski-klaus. de

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
    Unter den Voraussetzungen und im Umfang des postmortalen Schutzes der ideellen Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts besteht er fort (BGH GRUR 2007, 168 ff.; Brändel: in: Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts, 2008, § 37 Rdnr. 19; Götting: in Götting/Schertz/Seitz, a.a.O., § 2 Rdnr. 36).
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 139/80

    Persönlichkeitsrecht und Satire

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
    Dabei ist insbesondere zu beachten, dass Charakter und Stellenwert des beanstandeten Textes als Aussage der Kunst das Verständnis von ihm im sozialen Wirkungsbereich beeinflussen können (BGHZ 84, 237 (238 f.); BVerfGE 83, 130 (143)).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
    Die in ihrem Durchsetzungsanspruch betroffenen und bedrohten Rechtsgüter würden zu Lasten der Kunstfreiheit nicht optimiert, wenn allein der widerstreitende Belang betrachtet und die Lösung des Konflikts ausschließlich von der Schwere abhängig gemacht würde, mit der dieser durch das Kunstwerk beeinträchtigt werden könnte (BVerfGE 67, 213 (228); vgl. dazu auch BVerfGE 75, 369 (378 ff.)).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Äußerung jeden sachlichen Bezug vermissen lässt oder der Sachbezug durch den diffamierenden Charakter völlig in den Hintergrund gedrängt wird und die Äußerung damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr darstellt (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 "Soldaten sind Mörder"; BGH NJW 2000, 3421, 3422; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 42, Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
    Dabei ist insbesondere zu beachten, dass Charakter und Stellenwert des beanstandeten Textes als Aussage der Kunst das Verständnis von ihm im sozialen Wirkungsbereich beeinflussen können (BGHZ 84, 237 (238 f.); BVerfGE 83, 130 (143)).
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 306/19

    Zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts vor der nachträglichen

    Das Schutzbedürfnis des Verstorbenen schwindet in dem Maße, in dem die Erinnerung an ihn verblasst (vgl. BGH GRUR 1968, 552, 555 - Mephisto; BGH GRUR 1995, 668, 670 - Emil Nolde; LG Frankfurt a. M., Urt. v. 13.02.2009 - 2-03 O 478/08, ZUM 2009, 308, 310; OLG Frankfurt a.M., a.a.O., Rn. 33; Wandtke/Bullinger-Fricke, UrhG, 5. Aufl. 2019, § 22 KUG Rn. 11).
  • LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 3 O 429/19
    Daher wird die Kunstfreiheit umso eher Vorrang beanspruchen können, je mehr die Darstellung des Urbildes künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerks eingebettet ist (vgl. zum Vorstehenden im Ganzen: Kammerurteil v. 13.02.2009, ZUM 2009, 308; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 15.10.2009 - 16 U 39/09 , BeckRS 2009, 27660 Rn. 40).
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