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   LAG Baden-Württemberg, 28.03.2001 - 20 Sa 15/01   

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LAG Baden-Württemberg, 28.03.2001 - 20 Sa 15/01 (https://dejure.org/2001,11639)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.03.2001 - 20 Sa 15/01 (https://dejure.org/2001,11639)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. März 2001 - 20 Sa 15/01 (https://dejure.org/2001,11639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Beweiswürdigung bei Zeugenaussagen; Erlöschen der Vergütungsforderung durch Erfüllung; Freie Beweiswürdigung; Grad von Gewissheit; Glaubwürdigkeit; Verflechtungskriterium

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 286; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § 362 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien für die Beweiswürdigung bei Zeugenaussagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.03.2001 - 20 Sa 15/01
    Hierfür genügt, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und die Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, ein für einen vernünftigen, den Lebensfall klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245 [256]; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 286 Rnr. 2).
  • ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15

    Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung

    Dabei müssen Zuverlässigkeit wie Unzuverlässigkeit gleichermaßen anhand der aussagepsychologisch gesicherten Kriterien geprüft und begründet werden (s. OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]; tendenziell auch LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. [I.2.]).(Rn.88).

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

  • ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

    Dabei müssen Zuverlässigkeit wie Unzuverlässigkeit gleichermaßen anhand der aussagepsychologisch gesicherten Kriterien geprüft und begründet werden (s. OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/97 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]; tendenziell auch LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. [I.2.]).(Rn.18).

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

  • ArbG Berlin, 09.01.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

    Dabei müssen Zuverlässigkeit wie Unzuverlässigkeit gleichermaßen anhand der aussagepsychologisch gesicherten Kriterien geprüft und begründet werden (s. OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]; tendenziell auch LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. [I.2.]).

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([Rolf] Rüßmann, in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch, wiedergegeben in: Köhnken, Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell, dargestellt in: Köhnken, S. 102; Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 8 U 119/15

    Absprachewidriges Entfernen einer Patientin aus einer Klinik

    Deshalb ist bereits das sog. "Verflechtungs-Angebot" grundsätzlich ein Realitätskriterium, das für die Schilderung einer wahren Begebenheit spricht (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05, NJW 2006, 3506, 3507; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.03.2001 - 20 Sa 15/01, juris; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl. 2014, Rdnr. 440 ff., 443).
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