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   OLG Hamm, 25.09.2002 - 20 U 63/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4970
OLG Hamm, 25.09.2002 - 20 U 63/02 (https://dejure.org/2002,4970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2002 - 20 U 63/02 (https://dejure.org/2002,4970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2002 - 20 U 63/02 (https://dejure.org/2002,4970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Lebensversicherungsverträgen; Betreiben von Nebengeschäften durch Versicherungsunternehmen ; Unmittelbarer Zusammenhang mit Versicherungsgeschäften; Versicherungsfremde Bankgeschäfte ; Sog. Termfixversicherung mit Finanzierungscharakter ; Versichertes ...

  • Judicialis

    VVG § 159 II S. 1; ; VAG § 7 (2) 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 543 I n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 134; VVG § 159 Abs. 2
    Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot führt nicht zur Nichtigkeit des Versicherungsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAG § 7 Abs. 2 S. 1; VVG § 159 Abs. 2 S. 1
    Rückzahlung von Lebensversicherungsprämien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 446
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 16.06.1995 - 11 U 76/94

    Bürgschaft des Geschäftsführers einer VV-GmbH für Verbindlichkeiten der VV-GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2002 - 20 U 63/02
    Dies ist im Hinblick auf die nach dem VAG bestehenden Sanktionsmöglichkeiten aber nicht der Fall; insoweit wird auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen (vgl. auch OLG Celle, VersR 94, 856; OLG Hamm, 29 U 60/98, Urteil vom 24.11.1998; OLG Hamburg, NJW-RR 97, 1381 ff. und ebenda BGH, Beschluss v. 28.11.96).

    Anhaltspunkte dafür, dass allein diese Gestaltung unwirksam sein könnte, bestehen nicht (OLG Hamburg, NJW-RR 97, 1381 und ebenda BGH, Beschluss vom 28.11.1996).

  • BGH, 09.12.1998 - IV ZR 306/97

    Ausfüllung eines Lebensversicherungsantrags durch Dritte

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2002 - 20 U 63/02
    Anzugeben sind daher die Höhe der Versicherungssumme, die Person des Versicherungsnehmers und des Bezugsberechtigten sowie die Dauer der Versicherung (BGH VersR 99, 347 ff.).
  • OLG Celle, 23.02.1994 - 11 U 79/93

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Provisionsteilungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2002 - 20 U 63/02
    Dies ist im Hinblick auf die nach dem VAG bestehenden Sanktionsmöglichkeiten aber nicht der Fall; insoweit wird auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen (vgl. auch OLG Celle, VersR 94, 856; OLG Hamm, 29 U 60/98, Urteil vom 24.11.1998; OLG Hamburg, NJW-RR 97, 1381 ff. und ebenda BGH, Beschluss v. 28.11.96).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2016 - 7 U 49/15

    Versicherungs-Wechsel; Lebensversicherung; Erbfolge

    Teilweise wird allerdings die Auffassung vertreten, dass die Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus analog angewandt werden soll, wenn ihr Zweck, umfassend jeder Möglichkeit eines Spiels mit dem Leben eines anderen vorzubeugen, dies gebietet (OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2002, Az. 20 U 63/02; zitiert nach Juris; so auch Prölss/Martin/Schneider, a. a. O., § 150 Rn. 15; Römer/Langheid, VVG, 3. Auflage 2012, § 150 Rn. 6; Müller, Die Einwilligung des Versicherten zum Lebensversicherungsvertrag, NVersZ 2000, 454 und Bl. 388 d. A.).

    Die Revision war vorliegend gemäß § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zur Frage einer analogen Anwendung von § 150 VVG auch bei Änderungen nach Vertragsschluss in Hinblick auf die abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm (Urteil vom 25.09.2002, Az. 20 U 63/02) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

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