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   OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 20 VA 6/05   

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https://dejure.org/2006,13762
OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 20 VA 6/05 (https://dejure.org/2006,13762)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.2006 - 20 VA 6/05 (https://dejure.org/2006,13762)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 20 VA 6/05 (https://dejure.org/2006,13762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Hinterlegung zum Zwecke der Sicherheitsleistung; Ablehnung des Antrags auf Hinterlegung; Vorliegen eines Hinterlegungsgrundes; Antrag auf Hinterlegung durch eine Bank als Bürgschaftsschuldnerin; Fehlen einer Bevollmächtigung durch die Hauptschuldner

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.1985 - IX ZR 76/84

    Rechtsgeschäftliche Vereinbarung einer Hinterlegung; Rechtsfolgen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 20 VA 6/05
    Zwar ist es zutreffend, dass diese nicht nur Anwendung finden, soweit ein Schuldner nach gesetzlichen Vorschriften verpflichtet oder befugt ist, Sicherheit zu leisten, sondern auch dann, wenn ein Gläubiger als Sicherungsnehmer und sein Schuldner oder ein Dritter als Sicherungsgeber durch Rechtsgeschäfte die Pflicht oder auch das Recht zur Sicherheitsleistung begründen (BGH NJW 1986, 1038; vgl. auch Schröter WuB I K 3. Bürgschaft 4.85; Löwe EwiR 1985, 257; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 11. Aufl., Vor § 232 Rz. 1; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., Überblick vor § 232 Rz. 1; Münchener Kommentar/Grothe, BGB, 4. Aufl., § 232 Rz. 1; Staudinger/Repgen, BGB, Stand Oktober 2003, Vorbem zu §§ 232 Rz. 4; Soergel/Fahse, BGB, 13. Aufl., Vor § 232 Rz. 1; Bülow/Schmidt, a.a.O., Vorbemerkung zu § 1 Rz. 9).

    Sie muss dann die Bürgschaftsgläubigerin als Empfangsberechtigte angeben und die Hauptschuldner als Schuldner, für die die Sicherheit geleistet wird (vgl. Ziffer 2. b), 2. c) der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.02.1985 in NJW 1986, 1038).

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