Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 14.01.2014

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52678
OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14 (https://dejure.org/2014,52678)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.04.2014 - 20 W 13/14 (https://dejure.org/2014,52678)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. April 2014 - 20 W 13/14 (https://dejure.org/2014,52678)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrwert eines Vergleichs in einem Rechtsstreit über Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 ; BGB § 779
    Mehrwert eines Vergleichs in einem Rechtsstreit über Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 9 O 70/13
  • OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14
    Wenn zwar eine Feststellung des Fortbestehens der Versicherung nicht beantragt worden sei, die Parteien aber im Vergleichswege eine Einigung über die Beendigung des Berufsunfähigkeits-Versicherungsvertrags getroffen hätten, bestehe ein überschießender Vergleichswert, der in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Fallgestaltung, dass eine Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Versicherungsvertrags verbunden wird (BGH VersR 2012, 76), mit einem Betrag von 20% der 3, 5fachen Jahresrente zu bemessen sei (OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.3.2012- 8 W 390/12 - juris; OLG Hamm VersR 2013, 920).
  • OLG Hamm, 24.06.2015 - 20 U 116/13

    Pflichten eines selbständigen Versicherungsmaklers bei Wechsel des

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14
    Da aber der Vergleich nur die Ansprüche erledigt hat, die bisher schon Gegenstand des Rechtsstreits waren, ist sein Wert mit demjenigen des Rechtsstreits identisch und nicht etwa höher anzusetzen (BGH NJW-RR 2004, 1219; OLG Stuttgart VersR 2010, 366; Senat, Beschluss vom 17.12.2013 - 20 U 116/13 - ).
  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14
    Da aber der Vergleich nur die Ansprüche erledigt hat, die bisher schon Gegenstand des Rechtsstreits waren, ist sein Wert mit demjenigen des Rechtsstreits identisch und nicht etwa höher anzusetzen (BGH NJW-RR 2004, 1219; OLG Stuttgart VersR 2010, 366; Senat, Beschluss vom 17.12.2013 - 20 U 116/13 - ).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14
    Maßstab für die Bestimmung des Vergleichswerts ist der Wert aller (rechtshängigen und nichtrechtshängigen) Ansprüche, die durch den Vergleich geregelt worden sind (Wöstmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4.Aufl., § 3 Rn.19 "Vergleich"); der Gegenstandswert erfasst alle streitigen, in den Vergleich einbezogenen Ansprüche (OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1697; Zöller/Herget § 3 Rn.16 "Vergleich").
  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 7 W 48/09

    Streitwertfestsetzung: Wert eines Abfindungsvergleichs

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14
    Da aber der Vergleich nur die Ansprüche erledigt hat, die bisher schon Gegenstand des Rechtsstreits waren, ist sein Wert mit demjenigen des Rechtsstreits identisch und nicht etwa höher anzusetzen (BGH NJW-RR 2004, 1219; OLG Stuttgart VersR 2010, 366; Senat, Beschluss vom 17.12.2013 - 20 U 116/13 - ).
  • OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12

    Streitwert eines Rechtsstreits und eines Vergleichs betreffend eine

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14
    Wenn zwar eine Feststellung des Fortbestehens der Versicherung nicht beantragt worden sei, die Parteien aber im Vergleichswege eine Einigung über die Beendigung des Berufsunfähigkeits-Versicherungsvertrags getroffen hätten, bestehe ein überschießender Vergleichswert, der in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Fallgestaltung, dass eine Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Versicherungsvertrags verbunden wird (BGH VersR 2012, 76), mit einem Betrag von 20% der 3, 5fachen Jahresrente zu bemessen sei (OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.3.2012- 8 W 390/12 - juris; OLG Hamm VersR 2013, 920).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens bezüglich der Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14
    Sie wäre Im Übrigen selbst dann statthaft, wenn allein über das Rechtsmittel der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu befinden wäre; denn das Beschwerdegericht kann den Streitwert auch von Amts wegen ändern und ist nicht an die Anträge der Rechtsmittelführer gebunden, weshalb auch das Verschlechterungsverbot im Streitwertrecht grundsätzlich nicht gilt (OLG Saarbrücken OLGR 2007, 430; OLG Düsseldorf MDR 2009, 1188; Zöller/Herget § 3 Rn.13).
  • OLG Nürnberg, 22.03.2012 - 8 W 390/12

    Streitwertbemessung: Überschießender Wert eines Vergleichs mit einer Abgeltung

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14
    Wenn zwar eine Feststellung des Fortbestehens der Versicherung nicht beantragt worden sei, die Parteien aber im Vergleichswege eine Einigung über die Beendigung des Berufsunfähigkeits-Versicherungsvertrags getroffen hätten, bestehe ein überschießender Vergleichswert, der in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Fallgestaltung, dass eine Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Versicherungsvertrags verbunden wird (BGH VersR 2012, 76), mit einem Betrag von 20% der 3, 5fachen Jahresrente zu bemessen sei (OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.3.2012- 8 W 390/12 - juris; OLG Hamm VersR 2013, 920).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15

    Streitwertfestsetzung: Vergleichsmehrwert bei Prozessvergleich über die Aufhebung

    b) Der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 13. Januar 2012 - 20 W 75/11, juris; fortgeführt im Beschluss vom 9. April 2014 - 20 W 13/14, unveröffentl., zitiert nach OLG Nürnberg AGS 2015, 79, juris-Rn. 50), die vergleichsweise Aufhebung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung habe keinen Mehrwert, wenn der Kläger von vornherein Leistungen für die gesamte Restlaufzeit des Versicherungsvertrages beansprucht habe, vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Nürnberg, 13.08.2014 - 8 W 1409/14

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Streitwertbemessung

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 09.04.2014 (20 W 13/14 - soweit ersichtlich, noch nicht veröffentlicht, vorgelegt vom Beklagtenvertreter als Anlage zur Beschwerdeschrift vom 05.06.2014) ausgeführt, dass bei einer vergleichbaren Fallkonstellation kein Mehrwert des Abfindungsvergleichs gegeben sei.

    Die oben zitierte abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 09.04.2014 (20 W 13/14) überzeugt nicht und wird, soweit nach Datenbankrecherchen des Senats ersichtlich, auch von keinem anderen Gericht geteilt.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13, 20 W 13/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5667
OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13, 20 W 13/14 (https://dejure.org/2014,5667)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.01.2014 - 20 W 205/13, 20 W 13/14 (https://dejure.org/2014,5667)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 20 W 205/13, 20 W 13/14 (https://dejure.org/2014,5667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 AuslZustV He, § 25 Abs 2 AufenthG, § 60 Abs 1 AufenthG, § 26 Abs 4 AsylVfG, § 62 FamFG
    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums für Wohnungsdurchsuchung bei abgelehntem Asylbewerber

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums für Wohnungsdurchsuchung bei abgelehntem Asylbewerber

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60 Abs. 1 S. 2 Alt. 1
    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums in Hessen für Durchsuchungen in Aufenthaltsangelegenheiten

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Des weiteren bedarf es auch im Falle einer auf Polizei- und Ordnungsrecht beruhenden Durchsuchungsanordnung einer hinreichend konkreten Begründung, die geeignet ist, eine Kontrolle durch das Rechtsmittelgericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG NJW 2002, 1941 und zuletzt Beschluss vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 2030/04 - dok. bei juris jeweils zu strafrechtlichen Durchsuchungen).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Dieser Verpflichtung hätte das Bundesamt nur entgehen können, wenn es entweder eine Restitutionsklage (§ 153 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 580 ZPO) beim Verwaltungsgericht Wiesbaden erhoben hätte oder - nachdem das Bestehen der Flüchtlingseigenschaft bezüglich der Antragsgegner zu 1 und 3 durch Bescheid ausgesprochen war - den Bescheid gemäß § 73 Abs. 2 AsylVfG zurückgenommen hätte (vgl. zu beiden Möglichkeiten BVerwG, BVerwGE 108, 30 und Urteil vom 19.11.2013 - 10 C 27.12 -).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Des weiteren bedarf es auch im Falle einer auf Polizei- und Ordnungsrecht beruhenden Durchsuchungsanordnung einer hinreichend konkreten Begründung, die geeignet ist, eine Kontrolle durch das Rechtsmittelgericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG NJW 2002, 1941 und zuletzt Beschluss vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 2030/04 - dok. bei juris jeweils zu strafrechtlichen Durchsuchungen).
  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 27.12

    Rechtskraft; Durchbrechung; Urteilsmissbrauch; Sittenwidrigkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Dieser Verpflichtung hätte das Bundesamt nur entgehen können, wenn es entweder eine Restitutionsklage (§ 153 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 580 ZPO) beim Verwaltungsgericht Wiesbaden erhoben hätte oder - nachdem das Bestehen der Flüchtlingseigenschaft bezüglich der Antragsgegner zu 1 und 3 durch Bescheid ausgesprochen war - den Bescheid gemäß § 73 Abs. 2 AsylVfG zurückgenommen hätte (vgl. zu beiden Möglichkeiten BVerwG, BVerwGE 108, 30 und Urteil vom 19.11.2013 - 10 C 27.12 -).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kann es dabei nur auf den Sachverhalt ankommen, der für den Amtsrichter zum Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und nach § 12 FGG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (vgl. BVerfG NJH 2003, 1513; OLG Hamm Beschluss vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03 - dok. bei juris).".
  • BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 1473/01

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch Versagung nachträgliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Dabei soll der auf Art. 13 Abs. 2 GG beruhende Richtervorbehalt eine vorbeugende Kontrolle der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriff gewährleisten (BVerfG NJW 2002, 1333).
  • BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06

    Verfassungsmäßigkeit des gewaltsamen Betretens einer Wohnung zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Bei der Anordnung von Durchsuchungen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, FamRZ 2009, 1814 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06

    Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 19.07.2006 (FGPrax 2007, 42) ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19

    Anforderungen an eine amtsgerichtliche Durchsuchungsanordnung (hier: zur

    In den Wohnräumen hat der Einzelne das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (Senat, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 20 W 205/13, 20 W 13/14 , zitiert nach juris und m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 20 W 211/18

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung auf Antrag der Ausländerbehörde

    Denn insoweit ist die angeordnete Durchsuchung ausweislich des Durchsuchungsberichts vom 26.04.2018 durchgeführt worden, so dass insbesondere ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 13 GG, der die Unverletzlichkeit der Wohnung gewährleistet, als schwerwiegender Grundrechtseingriff in Betracht kommt (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG; vgl. auch Senat, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 20 W 205/13 , Rn. 16 - juris).
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