Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 29.09.2011

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08   

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https://dejure.org/2008,71076
OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08 (https://dejure.org/2008,71076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.07.2008 - 20 W 247/08 (https://dejure.org/2008,71076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 20 W 247/08 (https://dejure.org/2008,71076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69g Abs 3 FGG, § 22 Abs 1 FGG, § 27 Abs 1 FGG, § 29 FGG, § 546 ZPO
    Betreuungsrecht: Mangelnde Eignung des Betreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuungsrecht: Mangelnde Eignung des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 18.11.2005 - 2 W 185/05

    Betreuung: Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Kooperation mit dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08
    Maßstab für die Entlassungsentscheidung ist hierbei stets das Wohl des Betroffenen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403 und BtPrax 2002, 218; Schleswig-Holst. OLG FGPrax 2006, 74; OLG München FGPrax 2007, 124) .
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02

    Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08
    Maßstab für die Entlassungsentscheidung ist hierbei stets das Wohl des Betroffenen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403 und BtPrax 2002, 218; Schleswig-Holst. OLG FGPrax 2006, 74; OLG München FGPrax 2007, 124) .
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08
    Die diesbezügliche Beurteilung des Landgerichts als letzter Tatsacheninstanz kann im Rechtsbeschwerdeverfahren durch das Oberlandesgericht lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob die Vorinstanz von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt gemäß § 12 FGG ausreichend erforscht hat, bei ihrer Würdigung alle wesentliche Umstände berücksichtigt und bei Bewertung relevanter Umstände keine unrichtigen Maßstäbe zugrunde gelegt hat und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 153 m.w.N.; Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1356; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 30).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08
    Maßstab für die Entlassungsentscheidung ist hierbei stets das Wohl des Betroffenen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403 und BtPrax 2002, 218; Schleswig-Holst. OLG FGPrax 2006, 74; OLG München FGPrax 2007, 124) .
  • OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 11 Wx 13/07

    Teilweise Entlassung eines Betreuers aus seinem Amt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08
    Die diesbezügliche Beurteilung des Landgerichts als letzter Tatsacheninstanz kann im Rechtsbeschwerdeverfahren durch das Oberlandesgericht lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob die Vorinstanz von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt gemäß § 12 FGG ausreichend erforscht hat, bei ihrer Würdigung alle wesentliche Umstände berücksichtigt und bei Bewertung relevanter Umstände keine unrichtigen Maßstäbe zugrunde gelegt hat und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 153 m.w.N.; Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1356; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 30).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08
    Maßstab für die Entlassungsentscheidung ist hierbei stets das Wohl des Betroffenen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403 und BtPrax 2002, 218; Schleswig-Holst. OLG FGPrax 2006, 74; OLG München FGPrax 2007, 124) .
  • BFH, 25.04.2013 - V R 7/11

    Steuerfreiheit für Berufsbetreuer - Unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht

    Eine zur Entlassung führende mangelnde Eignung konnte sich insbesondere aus Pflichtverletzungen des Betreuers oder dessen Überforderung mit der Erledigung der zugewiesenen Aufgabenkreise ergeben (Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2008  20 W 247/08, Leitsatz, nicht veröffentlicht).
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   OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/08   

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https://dejure.org/2011,12724
OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/08 (https://dejure.org/2011,12724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2011 - 20 W 247/08 (https://dejure.org/2011,12724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 2011 - 20 W 247/08 (https://dejure.org/2011,12724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 927 BGB, § 116 GBO, § 340 Nr 1 FamFG
    Grundbuch: Zuständigkeit für Anordnung eines Aufgebots und Pflegerbestellung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Grundbuchamts für die Anordnung eines Aufgebots und die Bestellung eines Pflegers für unbekannte Beteiligte

  • Wolters Kluwer

    Grundbuch: Zuständigkeit für Anordnung eines Aufgebots und Pflegerbestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 927; GBO § 116; FamFG § 340 Nr. 1
    Zuständigkeit des Grundbuchamts für die Anordnung eines Aufgebots und die Bestellung eines Pflegers für unbekannte Beteiligte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Kassel, 07.08.1992 - 3 T 106/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/08
    Der Antragsteller hat deshalb bereits wiederholt, z. B. in dem Verfahren 3 T 106/92 Landgericht Kassel (vgl. Beschluss vom 07.08.1992, NJW-RR 1992, 1368), das Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 05.12.1988 -20 W 425/88- (Bl. 505, 506 d. A.) war, die Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich des Eintrags in Abteilung I beantragt.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 05.12.1988 -20 W 425/88- zu der Frage der Grundbuchberichtigung Stellung genommen und bereits die damalige Vorentscheidung des Landgerichts Kassel (NJW-RR 1992, 1368) bestätigt.

  • BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsabwicklung - Veräußerung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/08
    Aufgrund der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs (§ 892 BGB) und der jahrelangen Handhabe der Berechtigung als Markgenossenschaft müsse die Eintragung der Markgenossenschaft(en) im Grundbuch als zutreffend angesehen werden (so auch BFHE 56, 396; 139, 530).
  • OLG Frankfurt, 19.01.1999 - 25 U 80/98

    Voraussetzungen eines negatorischen Anspruchs gegen die Ausübung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/08
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe in seiner Entscheidung vom 19.01.1999 (NJW-RR 2000, 538) hierzu ausgeführt, dass sich ausgehend von der Einräumung der Rechte zur Nutzung des Holzes im Jahr 1360 bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die tatsächliche Handhabe und rechtliche Auffassung entwickelt hätten, die Berechtigten bildeten Markgenossenschaften.
  • BFH, 04.04.1952 - III 111/50 U

    Übergang des Gemeineigentums auf eine Körperschaft - Voraussetzungen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/08
    Aufgrund der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs (§ 892 BGB) und der jahrelangen Handhabe der Berechtigung als Markgenossenschaft müsse die Eintragung der Markgenossenschaft(en) im Grundbuch als zutreffend angesehen werden (so auch BFHE 56, 396; 139, 530).
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