Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.09.2010 - 20 W 360/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28629
OLG Frankfurt, 16.09.2010 - 20 W 360/10 (https://dejure.org/2010,28629)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.2010 - 20 W 360/10 (https://dejure.org/2010,28629)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 2010 - 20 W 360/10 (https://dejure.org/2010,28629)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 GBO, § 20 GBO, § 29 GBO, § 2205 BGB
    Anforderungen des Nachweises der fehlenden Unentgeltlichkeit durch den Testamentsvollstrecker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der fehlenden Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19; GBO § 20; GBO § 29; BGB § 2205
    Anforderungen an den Nachweis der fehlenden Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 03.11.2006 - 3 W 188/06

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungskompetenz des Grundbuchamts beim Antrag auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2010 - 20 W 360/10
    Bei Bewilligung einer Eigentumsvormerkung durch den Testamentsvollstrecker stellt sich die Frage der Entgeltlichkeit für das Grundbuchamt grundsätzlich nicht (vgl. Demharter, a.a.O., § 52 Rz. 25; Meikel/Böhringer, a.a.O., § 52 Rz. 60; Zeiser in BeckOK GBO, Stand 01.06.2010, § 52 Rz. 77; Zimmermann, Die Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., Rz. 474; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 11).

    Nur wenn das Grundbuchamt aus den vorgelegten Urkunden und aus ihm sonst bekannten Umständen mit Sicherheit erkennt, dass der zu sichernde Anspruch nicht entstanden ist und auch künftig nicht mehr entstehen kann, ist die beantragte Eintragung einer Auflassungsvormerkung abzulehnen; bloße Zweifel an der Wirksamkeit des zugrundeliegenden Vertrags können die Zurückweisung des Eintragungsantrags hingegen nicht rechtfertigen (vgl. dazu im Einzelnen OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 11).

    Auf die Frage, ob der als Gegenleistung für die Übertragung des Grundbesitzes vereinbarte Kaufpreis also gerechtfertigt ist oder der Testamentsvollstrecker das Grundstück "unter Wert" veräußert hat - nur hierauf hat das Grundbuchamt ausweislich der Begründung seiner Zwischenverfügung abgestellt -, kommt es mithin erst im Falle des Antrags auf Eintragung der Auflassung (OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 11) und noch nicht im gegebenen Zusammenhang an.

  • OLG Frankfurt, 19.11.2009 - 20 W 336/09

    Grundbuch: Einigung als Voraussetzung der Eintragung des Eigentumswechsels bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2010 - 20 W 360/10
    Das Grundbuchamt kann verlangen, dass der Testamentsvollstrecker die erforderlichen Unterlagen beibringt (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 19.11.2009, 20 W 336/09).

    Damit ist die Veräußerung eines Grundstücks dann entgeltlich, wenn der Gegenwert - in der Regel der Kaufpreis - wertentsprechend ist (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 19.11.2009, 20 W 336/09).

  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2010 - 20 W 360/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 24.02.2010, 20 W 55/10), die im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte steht (vgl. die Nachweise bei Brandenburgisches Oberlandesgericht FGPrax 2000, 45; OLG München RNotZ 2010, 397, je zitiert nach juris; vgl. auch Meikel/Streck, GBO, 10. Aufl., § 75 Rz. 13), ist in solchen Fällen der Nichtabhilfebeschluss aufzuheben und an das Amtsgericht zur Neuentscheidung zurückzugeben.
  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 5 W 98/22

    Grundbuch: Nachweis der Verfügungsbefugnis des die Eintragungen einer Grundschuld

    Unbeschadet der - bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung möglicherweise (noch) nicht zu prüfenden, vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2007, 570; OLG Frankfurt, ZEV 2011, 534 - Frage der Unentgeltlichkeit (§ 2205 Satz 3 BGB) stellte die Bewilligung der Vormerkung ein dem Testamentsvollstrecker grundsätzlich verbotenes Insichgeschäft (§ 181 BGB) dar, dessen Berechtigung hier nicht erwiesen wurde:.

    Bestehen aber aufgrund bestimmter Anhaltspunkte berechtigte Zweifel an der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers, muss das Grundbuchamt selbst Ermittlungen anstellen und ggf. verlangen, dass der Testamentsvollstrecker die erforderlichen Unterlagen beibringt (OLG Frankfurt, ZEV 2011, 534).

    Erfolgt die Belastung des Grundstücks - wie hier - vor Eigentumsumschreibung mit Grundschulden oder Hypotheken, die dem Käufer die Finanzierung des Kaufpreises durch Kredite ermöglichen soll, so handelt es sich bei diesen Grundschulden zwar in der Regel um entgeltliche Verfügungen (OLG Frankfurt, ZEV 2011, 534; Böhringer, in: Meikel, a.a.O., § 52 Rn. 59; Keim, ZEV 2007, 470).

    Voraussetzung ist aber, dass in der Grundschuldbestellung die Zweckbestimmung derart eingeschränkt ist, dass der Verkäufer - d.h. hier: der Nachlass - gegen anderweitige Verwendungen des Grundpfandrechts geschützt wird; dazu muss sichergestellt sein, dass die Grundschuld dem Gläubiger nur zugute kommt, soweit ihr Gegenwert in den Nachlass geflossen ist (OLG Frankfurt, ZEV 2011, 534; Zeiser, in Hügel, BeckOK GBO 47. Ed., Stand: 30.09.2022, § 52 Rn. 75; Böhringer, in: Meikel, a.a.O., § 52 Rn. 59; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 16. Aufl., Rn. 3443; Keim ZEV 2007, 470).

  • OLG Hamm, 18.06.2014 - 15 W 39/14

    Verfahren des Grundbuchamts bei Veräußerung eines Grundstücks durch einen

    Zwar ist die Entgeltlichkeit der Verfügung regelmäßig anzunehmen, wenn sie auf einem Kaufvertrag beruht und der Käufer ein unbeteiligter Dritter ist (vgl. OLG München FamRZ 2012, 1170; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.09.2010, 20 W 360/10 und Beschluss vom 17.03.2011, 20 W 66/11, zitiert nach juris).

    Dementsprechend kann von dem Testamentsvollstrecker grundsätzlich eine nachvollziehbare Erklärung zu den näheren Umständen des Geschäfts erwartet werden (vgl. OLG München FamRZ 2012, 1170; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.09.2010, 20 W 360/10 und Beschluss vom 17.03.2011, 20 W 66/11, zitiert nach juris; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 52, Rn. 23; Eickmann in Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 52 GBO, Rn. 16).

  • OLG Frankfurt, 17.03.2011 - 20 W 66/11

    Grundbuch: Prüfung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

    Zum Sachverhalt wird zunächst auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 16.09.2010, 20 W 360/10 (Bl. 12/44 ff. d. A.), Bezug genommen.
  • OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 148/14

    Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers über

    Es genügt also die privatschriftliche Erklärung des Testamentsvollstreckers, die diesen Anforderungen entspricht (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1986, 208; OLG Frankfurt ZEV 2011, 534; ZEV 2012, 325; Demharter, a.a.O., § 52 Rn. 23 m.w.N.; Staudinger/Reimann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2205 Rn. 51; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rn. 3436).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht