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   OLG Frankfurt, 22.08.2016 - 20 W 369/15   

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https://dejure.org/2016,43210
OLG Frankfurt, 22.08.2016 - 20 W 369/15 (https://dejure.org/2016,43210)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.08.2016 - 20 W 369/15 (https://dejure.org/2016,43210)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. August 2016 - 20 W 369/15 (https://dejure.org/2016,43210)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuch: lückenlose Urkundenkette für Legitimation des Grundschuldbriefbesitzers

  • notar-drkotz.de

    Löschungsbewilligung - Legitimation eines Grundschuldbriefbesitzers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Löschung einer Grundschuld auf Antrag des Besitzers des Grundschuldbriefes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 162/13

    Grundbuch: Nachweis der Legitimation des Briefrechtsgläubigers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2016 - 20 W 369/15
    Der Nachweis von Eintragungsunterlagen wie auch der Nachweis der tatsächlich bestehenden Unrichtigkeit des Grundbuchs in der Form des § 29 GBO kann den Gegenstand einer Zwischenverfügung bilden (Senat, Beschluss vom 25.06.2013, Az. 20 W 162/13, juris Leitsatz 1 sowie Rz. 12).

    Dies gilt auch für das Grundbuchamt, vgl. § 39 Abs. 2 GBO (Palandt, aaO, § 1155 Rz. 7; Demharter, aaO, Anhang zu § 13 Rz. 18; Senat, Beschluss vom 25.06.2013, aaO, Rz. 13 mwN).

    Das Grundbuchamt hat daher die Reihe der Legitimationsurkunden vom zuletzt eingetragenen Gläubiger bis zu demjenigen Gläubiger zu prüfen, für den die anstehende Eintragung begehrt wird (MüKo- Eickmann , BGB, 6. A., § 1155 Rz. 6; Senat, Beschluss vom 25.06.2013, aaO, Leitsatz 2 und Rz. 13 mwN).

  • OLG Hamm, 06.10.2017 - 15 W 207/17

    Voraussetzungen der Löschung einer Briefgrundschuld im Grundbuch

    Damit ist im Hinblick auf die Beteiligte zu 3) als Rechtsnachfolgerin der im Grundbuch eingetragenen Gläubigerin mangels Briefbesitzes und aufgrund eines konkret vorgetragenen Abtretungsvorganges die Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB nicht nur erschüttert, sondern widerlegt (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22. August 2016, Aktenzeichen 20 W 369/15).
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