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   OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 20 W 450/05   

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https://dejure.org/2006,4114
OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 20 W 450/05 (https://dejure.org/2006,4114)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.2006 - 20 W 450/05 (https://dejure.org/2006,4114)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 20 W 450/05 (https://dejure.org/2006,4114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 1090; ; BGB § 1093; ; GBO § 22; ; GBO § 29 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1090 § 1093; GBO § 22 § 29 Abs. 1
    Einräumung eines "lebenslänglichen Wohnrechts" an der gemeinsamen Ehewohnung durch einen Ehegatten für den anderen - Wohnungsrecht im Sinne des § 1093 BGB

  • rechtsportal.de

    BGB § 1090 § 1093 ; GBO § 22 § 29 Abs. 1
    Einräumung eines "lebenslänglichen Wohnrechts" an der gemeinsamen Ehewohnung durch einen Ehegatten für den anderen - Wohnungsrecht im Sinne des § 1093 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewilligungserklärung: "lebenslängliches Wohnrecht"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 50 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1090, 1091, 1092, 1093 BGB
    Wohnungsrecht nach § 1093 BGB nur bei Ausschluss des Eigentümers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung des Begriffs eines lebenslänglichen Wohnrechts; Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wohnrecht oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 50 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1090, 1091, 1092, 1093 BGB
    Wohnungsrecht nach § 1093 BGB nur bei Ausschluss des Eigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschließliches Wohnungsrecht oder Wohnungsmitbenutzungsrecht? (IMR 2006, 1075)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 161 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 08.03.2000 - 3 U 1295/99

    Wohnrecht oder Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 20 W 450/05
    Eine ohne Ausschluss des Mitbenutzungsrechts des Eigentümers im Grundbuch für dessen Ehegatten eingetragenes Wohnrecht sei lediglich als eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Sinn des § 1090 BGB aufzufassen (OLG Koblenz FamRZ 2001, 225).

    Deshalb folgt der Senat der Auffassung des OLG Koblenz (FamRZ 2001, 225), dass bei der hier gegebenen Fallgestaltung der Bestellung eines Wohnrechts durch Eheleute betreffend die gemeinsame Ehewohnung von einem Wohnrecht nach den §§ 1090-1092 BGB auszugehen ist.

  • OLG Düsseldorf, 25.06.1997 - 3 Wx 126/97

    Wohnungsrecht bei Mitbenutzung durch Eigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 20 W 450/05
    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist festzustellen, dass das wesentliche Kriterium für die Abgrenzung zwischen einem Wohnrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach den §§ 1090-1092 und dem Wohnungsrecht nach § 1093 BGB darin besteht, dass der Eigentümer bzw. vorliegend die Erbbauberechtigte im Fall des § 1093 BGB von der Nutzung des Gebäudes/Gebäudeteiles ausgeschlossen ist ( OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 472; Palandt/Bassenge: BGB, 65. Aufl., § 1093, Rdnr. 4; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdnr. 1236).
  • OLG Zweibrücken, 14.10.1994 - 3 W 120/94

    Auslegung einer Wohnungsrechtsbestellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 20 W 450/05
    Auch wenn die Worte " unter Ausschluss des Eigentümers" in der Eintragungsbewilligung fehlen, kann dennoch ein echtes Wohnungsrecht nach § 1093 BGB vorliegen, wenn sich die Ausschließlichkeit der Benutzung wenigstens sonst aus dem Inhalt ergibt, wozu auch die der Gesetzesüberschrift entsprechende Bezeichnung als "Wohnungsrecht" genügen kann (OLG Zweibrücken DNotZ 1997, 325; Staudinger/Mayer: BGB, 2002, § 1093, Rdnr. 3; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdnr. 1236 ).Von der Bestellung eines Wohnungsrechts im Sinn von § 1093 BGB kann aber ohne zusätzliche Anhaltspunkte, die sich aus der Urkunde selbst ergeben müssen, nicht ausgegangen werden, wenn weder der Gesetzestext des § 1093 Abs. 1 Satz 1 BGB, noch die allgemein gebräuchliche Überschrift verwendet werden (OLG Celle Nds.Rechtspfleger 1997, 258).
  • BGH, 23.03.2023 - V ZR 113/22

    Bezeichnung eines auf Lebzeiten eingeräumten Rechts zur Benutzung eines Gebäudes

    Das steht der Annahme eines Wohnungsrechts gemäß § 1093 BGB jedoch nicht entgegen, wenn sich die Ausschließlichkeit der Nutzung aus dem Inhalt des dinglichen Rechts ergibt (vgl. OLG Frankfurt, MittBayNot 2007, 402, 403; OLG Zweibrücken, DNotZ 1997, 325, 326; Staudinger/Reymann, BGB [2021], § 1093 Rn. 3; Böhringer, BWNotZ 1990, 153, 154 f.; Wulf, DNotZ 1997, 331, 334).
  • OLG München, 22.02.2010 - 34 Wx 3/10

    Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit: Nutzung von Zimmern bzw.

    Gegen die Bestellung von Dienstbarkeiten des Inhalts, dass sie zur Benutzung der Zimmer (nebst Flur) und des Gebäudeteils zu Zwecken des Wohnens (sog. Wohnrecht oder Wohnnutzungsrecht; vgl. KG HRR 29 Nr. 906; OLG Saarbrücken OLGZ 92, 5; OLG Frankfurt MittBayNot 2007, 402 mit Anm. Adam; Staudinger/Jörg Mayer § 1093 Rn. 3 Demharter FGPrax 1995, 227/228), als Büro oder Gewerbefläche (vgl. LG Bremen JurBüro 1970, 92 mit zustimmender Anm. Scharlhorn) oder als Lager dienen, bestehen keine durchgreifenden Bedenken.
  • OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21

    Ansprüche des Inhabers eines Wohnungsrechts gegen den unbefugten Benutzer

    Umstände außerhalb der Erklärung dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 26.7.2006 - 20 W 450/05, BeckRS 2007, 1582, beck-online).

    Auch wenn die Worte "unter Ausschluss des Eigentümers" in der Eintragungsbewilligung fehlen, kann ein echtes Wohnungsrecht nach § 1093 BGB vorliegen, wenn sich die Ausschließlichkeit der Benutzung wenigstens sonst aus dem Inhalt ergibt, wozu auch die der Gesetzesüberschrift entsprechende Bezeichnung als "Wohnungsrecht" genügen kann (OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 26.7.2006 - 20 W 450/05, BeckRS 2007, 1582, beck-online; Staudinger/Reymann (2017) BGB, § 1093 Rz. 3).

  • OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen

    Da die Sicherheit des Grundbuchverkehrs eine klare Ausdrucksweise verlangt und Inhalt und Umfang einer dinglichen Dienstbarkeit bestimmt sein müssen, muss daher grundsätzlich auch die Eintragung im Grundbuch eindeutig und vollständig sein (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2006, 20 W 450/05 , juris, Rn. 12).

    Umstände außerhalb der Erklärung dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2006, a. a. O.); neben dem das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz ist insofern auch das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen zu beachten.

  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11

    Voraussetzungen der Eintragung eines Altenteils

    Es ist jedoch in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass auch ohne Verwendung der Worte "unter Ausschluss des Eigentümers" in der Eintragungsbewilligung von einem echten Wohnungsrecht nach § 1093 BGB ausgegangen werden kann, wenn die in dieser gesetzlichen Bestimmung verwendete Bezeichnung als "Wohnungsrecht" aufgegriffen und verwendet wird (vgl. OLG Zweibrücken DNotZ 1997, 325; OLG Frankfurt MittBayNot 2007, 402; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1236 und 1258; Wilsch, Der Überlassungsvertrag in der grundbuchrechtlichen Praxis, RpflStudH 2010, 13/18; Demharter, a.a.O., Anh. Zu § 44 Rn. 28).
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