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   OLG Köln, 23.08.1996 - 22 U 10/96   

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OLG Köln, 23.08.1996 - 22 U 10/96 (https://dejure.org/1996,5105)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.1996 - 22 U 10/96 (https://dejure.org/1996,5105)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 1996 - 22 U 10/96 (https://dejure.org/1996,5105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 90 a; BGB § 117; BGB § 138; BGB § 139; ZPO § 33
    Nichtigkeit lebenslanger wettbewerbsbeschränkender Vereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 117 138 139; HGB § 90a; ZPO § 33
    Wirksamkeit eines lebenslangen umfassenden Wettbewerbsverbots; Zulässigkeit einer Hilfswiderklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 52 -, unbeschränktes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor Vertragsbeendigung, Aufhebungsvertrag, geltungserhaltende Reduktion, Geschäftseinheit von Aufhebungsvertrag und nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1969 - VII ZR 146/67

    Zulässigkeit von Wettbewerbsabreden

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1996 - 22 U 10/96
    Der Senat hält es allerdings nicht für unzweifelhaft, ob die in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung, die gleichzeitig die Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeiführe oder den Zeitpunkt der Beendigung vorverlege, unterfalle nicht der Bestimmung des § 90 a HGB, (BGHZ 51, 184; 53, 89; Baumbach/Duden/Hopt § 90 a Anm. 8) zutreffend ist.
  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 102/66

    Zulässigkeit von Wettbewerbsabreden nach Vertragsende

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1996 - 22 U 10/96
    Der Senat hält es allerdings nicht für unzweifelhaft, ob die in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung, die gleichzeitig die Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeiführe oder den Zeitpunkt der Beendigung vorverlege, unterfalle nicht der Bestimmung des § 90 a HGB, (BGHZ 51, 184; 53, 89; Baumbach/Duden/Hopt § 90 a Anm. 8) zutreffend ist.
  • OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08

    Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit eines nachvertraglich vereinbarten

    Auch in der jüngeren Rechtsprechung sind Zweifel geäußert worden, ob nachvertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbote dem Schutz des § 90a HGB entzogen sein sollten; hierzu hat z.B. das OLG Köln ausgeführt: "Für die Schutzwürdigkeit des Handelsvertreters ist in der Regel nicht entscheidend, ob die Beendigung mit dem Abschluss der Vereinbarung eintritt, ob sie rückwirkend eintritt oder, wenn auch nur für einen kurzen Zeitraum, für die Zukunft vorgesehen ist." (OLG Köln VersR 1998, 97, hier zit. nach juris-Volltext Rz. 21; das OLG Köln ließ die Anwendbarkeit von § 90a HGB allerdings offen, weil es das dortige Verbot wegen Verstoßes gegen § 138 ZPO für nichtig hielt).
  • LG Freiburg, 20.03.2008 - 1 O 312/07

    Umdeckung nach dem Ende der Tätigkeit für einen Versicherer - Darf Versicherer

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob eine nach oder zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses getroffene Wettbewerbsbeschränkung der Form des § 90 a HGB bedarf (bejahend OLG Köln 23.08.1996 22 U 10/96 = VersR 1998, 97, verneinend BGH 05.12.1968 VII ZR 102/66 = BGHZ 51, 184).
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   OLG Hamm, 11.11.1996 - 22 U 10/96   

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OLG Hamm, 11.11.1996 - 22 U 10/96 (https://dejure.org/1996,34403)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.1996 - 22 U 10/96 (https://dejure.org/1996,34403)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 1996 - 22 U 10/96 (https://dejure.org/1996,34403)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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