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   OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - I-22 U 191/07   

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https://dejure.org/2008,2751
OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - I-22 U 191/07 (https://dejure.org/2008,2751)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2008 - I-22 U 191/07 (https://dejure.org/2008,2751)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - I-22 U 191/07 (https://dejure.org/2008,2751)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur von Fristen für die Bauausführung; Anforderungen an die Darlegung der Höhe des Schadens durch Verzögerungen in der Bauausführung

  • Judicialis

    VOB/B § 5 Abs. 1 Satz 1; ; VOB/B § ... 5 Abs. 1 Satz 2; ; VOB/B § 5 Nr. 1; ; VOB/B § 5 Nr. 3; ; VOB/B § 5 Nr. 4; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 301; ; ZPO § 301 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2
    Rechtsnatur von Fristen für die Bauausführung; Anforderungen an die Darlegung der Höhe des Schadens durch Verzögerungen in der Bauausführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauverzögerung: Pachtzinsausfall als Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkvertragsrecht - Bauleitung effektiv: Was sind eigentlich Vertragsfristen?

Besprechungen u.ä. (5)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauverzögerung: Pachtzinsausfall als Schaden (IBR 2009, 1166)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Was sind Vertragsfristen? (IBR 2009, 316)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Nachfristsetzung zwecks Kündigung wegen Verzugs entbehrlich? (IBR 2009, 261)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Überschreitung einer Zwischenfrist trotz Behinderung wirksam? (IBR 2009, 373)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Überschreitung von Zwischenfristen für den Beginn mit Leistungsteilen: Kündigung des ganzen Werkvertrags wirksam? (IBR 2009, 1142)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1188
  • BauR 2009, 1445
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 22 U 191/07
    Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2000 ( vgl. BGH BauR 2000, 1182 ) betrifft einen Fall, in welchem eine Kündigung aus wichtigem Grund vor Ablauf einer Vertragsfrist erklärt wurde; für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass ein wichtiger Grund in Betracht kommt, wenn die Fortsetzung des Vertrages für den Auftraggeber unzumutbar ist, was auch bejaht werden könne, wenn eine Vertragsverletzung noch nicht eingetreten, ihr Eintritt jedoch sicher sei; in diesem Fall könne dem Auftraggeber in aller Regel nicht zugemutet werden, die Vertragsverletzung abzuwarten, um erst dann die rechtlichen Konsequenzen zu ziehen.

    Maßgeblich sind auch insoweit die Feststellungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 04.05.2000 ( BauR 2000, 1182 ), wonach sogar die Kündigung bereits vor Ablauf einer Frist erklärt werden kann, wenn der Eintritt einer Vertragsverletzung sicher ist.

  • OLG Koblenz, 26.04.2007 - 10 U 487/06

    Aktivlegitimation: Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 22 U 191/07
    Bei dieser Sachlage war eine Hinweispflicht nicht gegeben, vielmehr hätte das Gericht bei der Erteilung eines Hinweises das Gebot zur Wahrung der Neutralität und Objektivität gegenüber den Parteien verletzt ( vgl. dazu: OLG Koblenz, Beschluss vom 26.04.2007, Aktenzeichen 10 U 487/06, zitiert nach juris, dort Rn. 5 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.1994 - 10 U 122/93

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 22 U 191/07
    Indes bedarf es einer Aufklärung nicht, wenn sich das Vorbringen der Partei als völlig substanzlos darstellt ( vgl. BGH NJW 1982, 1708, 1710; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 636 ).
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 160/81

    Prozeßförderungspflicht des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 22 U 191/07
    Indes bedarf es einer Aufklärung nicht, wenn sich das Vorbringen der Partei als völlig substanzlos darstellt ( vgl. BGH NJW 1982, 1708, 1710; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 636 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 23 U 75/99

    Vereinbarung eines Fertigstellungstermins

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 22 U 191/07
    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Ansicht handelt es sich bei den in der Ergänzungsvereinbarung Nr. 1 der Parteien vom 26.05.2003 und in dem der Vereinbarung beigefügten Bauzeitenplan genannten Terminen um Vertragstermine im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B. Dies hat das Landgericht zu Recht aufgrund einer Auslegung der Vereinbarung unter Heranziehung der Begleitumstände ( vgl. insoweit OLG Düsseldorf, IBR 2000, 120; KG Berlin BauR 2007, 157; Brandenburg. OLG , Urteil vom 26.10.2006, Aktenzeichen 12 U 73/06, zitiert nach juris, dort Rn. 8 f ) angenommen.
  • OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 73/06

    Werklohnforderung: Fälligkeit und Setzung einer Nachfrist als Voraussetzung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 22 U 191/07
    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Ansicht handelt es sich bei den in der Ergänzungsvereinbarung Nr. 1 der Parteien vom 26.05.2003 und in dem der Vereinbarung beigefügten Bauzeitenplan genannten Terminen um Vertragstermine im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B. Dies hat das Landgericht zu Recht aufgrund einer Auslegung der Vereinbarung unter Heranziehung der Begleitumstände ( vgl. insoweit OLG Düsseldorf, IBR 2000, 120; KG Berlin BauR 2007, 157; Brandenburg. OLG , Urteil vom 26.10.2006, Aktenzeichen 12 U 73/06, zitiert nach juris, dort Rn. 8 f ) angenommen.
  • OLG Köln, 22.08.2007 - 17 U 57/06

    Verfahrensrecht - Teilurteil über Abweisung einzelner Rechnungsposten?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 22 U 191/07
    Bei diesem Anspruch handelt es sich nicht etwa um einen unselbständigen Rechnungsposten eines im Übrigen einheitlichen Abrechnungssaldos, bei dem der Erlass eines Teilurteils nicht in Betracht kommt ( vgl. BGH Urteil vom 23.01.2003, Aktenzeichen VII ZR 10/01, zitiert nach juris, dort Rn. 12; OLG Köln, Urteil vom 22.08.2007, Aktenzeichen 17 U 57/06, zitiert nach juris, dort Rn. 13 ) , sondern um eine selbständige, von den übrigen Ansprüchen abgrenzbare Forderung.
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 10/01

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 22 U 191/07
    Bei diesem Anspruch handelt es sich nicht etwa um einen unselbständigen Rechnungsposten eines im Übrigen einheitlichen Abrechnungssaldos, bei dem der Erlass eines Teilurteils nicht in Betracht kommt ( vgl. BGH Urteil vom 23.01.2003, Aktenzeichen VII ZR 10/01, zitiert nach juris, dort Rn. 12; OLG Köln, Urteil vom 22.08.2007, Aktenzeichen 17 U 57/06, zitiert nach juris, dort Rn. 13 ) , sondern um eine selbständige, von den übrigen Ansprüchen abgrenzbare Forderung.
  • OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 10 U 124/20

    Außerordentliche Kündigung eines Bauvertrags bei Verzug mit einer verbindlichen

    (3) Denkbar ist auch, mit dem Verzug mit einer Einzelfrist eine unzureichend ausgestattete Baustelle mit Geräten und Gerüsten anzunehmen, so dass die Ausführungsfrist offenbar nicht eingehalten werden kann (§ 5 Abs. 4 Fall 3 iVm. Abs. 3 VOB/B) (so wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Mai 2008 - 22 U 191/07 -, juris zu Rn. 31 f.).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2008 - 22 U 69/08

    Kündigung eines Bauvertrages wegen Überschreitung von Vertragsfristen; Höhe des

    Sie greife nicht die Gründe des landgerichtlichen Urteils, sondern vielmehr die Gründe des Senatsurteils vom 09.05.2008 im Parallelverfahren 22 U 191/07 an.

    In diesem Zusammenhang setzt sie sich auch mit der hierzu vom Senat in seinem Urteil vom 09.05.2008 in dem Parallelverfahren 22 U 191/07 dargelegten Ansicht auseinander.

    Der Senat hat in dem Parallelverfahren 22 U 191/07 in seiner Entscheidung vom 09.05.2008 die Ansicht vertreten, dass die von der Klägerin gegenüber der Beklagten mit Schreiben vom 30.06.2003 erklärte Kündigung gemäß §§ 5 Nr. 4, 8 Nr. 3 VOB/B wirksam war, weil die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorlagen.

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 5 U 114/16

    Auslegung eines Bauträgervertrages hinsichtlich des zu erbringenden

    Ferner kann der Kläger sein Recht zur außerordentlichen Kündigung darauf stützen, dass die Beklagte ihre Weiterarbeit ernsthaft und endgültig von der Zahlung einer weiteren Vergütung abhängig gemacht hat, auf die sie eindeutig keinen Anspruch hatte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1170; IBR 2009, 373; OLG Frankfurt, BauR 2012, 262; Werner/Pastor, Rn. 1757; Kniffka/Koeble, 7. Teil, Rn. 29) bzw. dies darüber hinaus sogar zum Anlass genommen hat, unberechtigt den Rücktritt vom Bauvertrag zu erklären.
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