Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Skontoabzug; Darlegungs- und Beweislast; Rechtzeitigkeit der Zahlungshandlung; Beginn der Skontierungsfrist; Rechnungszugang; Abschlagsrechnung
- Judicialis
BGB § 631
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unbegründete Rechnungskürzung als Skontoabzug?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 631
Voraussetzungen des Skonto-Abzugs; Darlegungs- und Beweislast
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss der Auftraggeber innerhalb der Skontierungsfrist einen Rechnungsabzug begründen? (IBR 2001, 8)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 30.12.1999 - 12 O 21/98
- OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1691
- NZBau 2000, 561
- BauR 2001, 1268
- BauR 2001, 453 (Ls.)
- BauR 2001, 454 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 22 U 58/96
Grenzen der Produktbeobachtungspflicht eines Kfz-Alleinimporteurs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
Eine Skontoabrede ist regelmäßig dahin aufzufassen, daß der vereinbarte Skontoabzug nur zulässig sein soll, wenn der Auftraggeber dem begründeten Zahlungsverlangen des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten Frist in vollem Umfang nachkommt (vgl. die Senatsurteile vom 13.11.1992 - 22 U 119/92 - OLGR 1993, 164 L und vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 - BauR 2000, 729/730 = NJW-RR 2000, 545 = OLGR 2000, 121/122 sowie den Senatsbeschluß vom 15.04.1997 - 22 U 58/96 -). - BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94
Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
Die inhaltliche Zulässigkeit einer solchen Vereinbarung, durch die die Skontogewährung auf Abschlagszahlungen erstreckt wird, begegnet keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. BGH NJW 1996, 1346, 1347). - OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Vereinbarung von Skonto
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
Eine Skontoabrede ist regelmäßig dahin aufzufassen, daß der vereinbarte Skontoabzug nur zulässig sein soll, wenn der Auftraggeber dem begründeten Zahlungsverlangen des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten Frist in vollem Umfang nachkommt (vgl. die Senatsurteile vom 13.11.1992 - 22 U 119/92 - OLGR 1993, 164 L und vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 - BauR 2000, 729/730 = NJW-RR 2000, 545 = OLGR 2000, 121/122 sowie den Senatsbeschluß vom 15.04.1997 - 22 U 58/96 -).
- OLG München, 04.12.1991 - 27 U 346/91
Skontovereinbarung in einem Bauvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
Ob dies in einem Falle, in dem die Vertragsparteien - wie hier - Abschlagszahlungen auf die Werklohnforderungen vereinbart haben, stets bedeutet, daß der Skontoabzug erst von der Schlußrechnung vorgenommen werden darf und nur zulässig ist, wenn außer der Schlußzahlung auch alle Abschlagszahlungen fristgemäß geleistet wurden (vgl. OLG München - NJW-RR 1992, 790), ist in Literatur und Rechtsprechung streitig, braucht aber im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden. - OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 119/92
Rechtsnatur einer Skontoabrede
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
Eine Skontoabrede ist regelmäßig dahin aufzufassen, daß der vereinbarte Skontoabzug nur zulässig sein soll, wenn der Auftraggeber dem begründeten Zahlungsverlangen des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten Frist in vollem Umfang nachkommt (vgl. die Senatsurteile vom 13.11.1992 - 22 U 119/92 - OLGR 1993, 164 L und vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 - BauR 2000, 729/730 = NJW-RR 2000, 545 = OLGR 2000, 121/122 sowie den Senatsbeschluß vom 15.04.1997 - 22 U 58/96 -). - OLG Saarbrücken, 20.08.1997 - 1 U 14/97
Skontovereinbarung und Frist für Skontoabzug
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
Sie trägt als Schuldnerin die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Zahlungshandlung (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 1998, 73, 74) und damit auch für den Beginn der Skontierungsfrist.
- OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 10 U 102/11
VOB-Vertrag: Verständnis einer Skontoklausel für Abschlagszahlungen; Ausnahme vom …
Denn der Auftraggeber, der einen vereinbarten Skontoabzug vornehmen will, trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit seiner Zahlung und damit auch für den Beginn der Skontierungsfrist, also auch für den Zeitpunkt des Rechnungszugangs (…BGH Urt. v. 11.02.1998 - VIII ZR 287/97, WM 1998, 658, juris 7; OLG Düsseldorf Urt. v. 08.09.2000 - 22 U 25/00, BauR 2001, 1268ff, juris Rn. 8;… Kessen in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 2009, § 632 BGB Rn. 8). - LG Stuttgart, 24.10.2011 - 34 O 50/11
Inanspruchnahme des Schuldners auf Leistung jeweils einer Bauhandwerkersicherung …
Die Beklagte trägt als Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Zahlungshandlung und damit auch für den Beginn der Skontierungsfrist, also des Zugangs des Datums des Rechnungszugangs (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2000, 561).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Prozeßkostenhilfe; Berufung; Ablauf; Rechtsmittel; Rechtsmittelfrist; Frist; Unterlagen; Unvollständig; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 117 Abs. 2 § 119 § 233
Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für die Durchführung der Berufung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 7 O 353/99
- OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00
- OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 W 12/00
Papierfundstellen
- MDR 2000, 1094
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.01.1993 - XII ZA 21/92
Antrag auf Prozesskostenhilfe - Fehlen einer Erklärung über die persönlichen und …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00
Hieran fehlt es, wenn dem Antrag nicht die nach § 117 II ZPO notwendigen Unterlagen rechtzeitig beigefügt waren (vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287).Hierzu ist erforderlich, dass in der neuen Antragsschrift auf die bereits vorliegenden Unterlagen Bezug genommen und deren unveränderte Gültigkeit versichert wird (std. Rspr. BGH FamRZ 1994, 1098 [1100]; 1993, 688 [689]).
- BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94
Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00
Hieran fehlt es, wenn dem Antrag nicht die nach § 117 II ZPO notwendigen Unterlagen rechtzeitig beigefügt waren (vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287).Hierzu ist erforderlich, dass in der neuen Antragsschrift auf die bereits vorliegenden Unterlagen Bezug genommen und deren unveränderte Gültigkeit versichert wird (std. Rspr. BGH FamRZ 1994, 1098 [1100]; 1993, 688 [689]).
- BGH, 20.12.1984 - V ZB 7/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist - …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00
Hieran fehlt es, wenn dem Antrag nicht die nach § 117 II ZPO notwendigen Unterlagen rechtzeitig beigefügt waren (vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287). - BGH, 06.02.1985 - VIII ZB 25/84
Antrag auf Wiedereinsetzung und Verwerfung der Berufung - Erklärung über die …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00
Hieran fehlt es, wenn dem Antrag nicht die nach § 117 II ZPO notwendigen Unterlagen rechtzeitig beigefügt waren (vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287). - BGH, 06.12.1990 - VII ZB 15/90
Darlegung der Einkommensverhältnisse durch Einreichung eines Steuerbescheides
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00
Hieran fehlt es, wenn dem Antrag nicht die nach § 117 II ZPO notwendigen Unterlagen rechtzeitig beigefügt waren (vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287).
- OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 W 12/00
Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren
Einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Berufung hat der erkennende Senat mit Beschluss (22 U 25/00) vom heutigen Tage - auf dessen Gründe Bezug genommen wird - mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen, weil der Beklagte zu 1) innerhalb der Rechtsmittelfrist nur einen unvollständigen, den gesetzlichen Erfordernissen nicht entsprechenden Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat. - OLG Dresden, 21.11.2001 - 10 UF 602/01
Wahrung der Berufungsfrist durch Einreichung eines Prozesskostenhilfe-Gesuchs; …
Diese Erwartung ist nur gerechtfertigt, wenn die Partei davon ausgehen durfte, auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vor Ablauf der Rechtsmittelfrist hinreichend dargetan zu haben (BGH, NJW-RR 2000, 879 , den Beschluss des Senats vom 21. Juli 1999 - 10 UF 294/99 - bestätigend; BGH, NJW 1998, 1230 ; OLG Hamm, MDR 2000, 1094 ; Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 2000 - 10 UF 618/00 - und vom 23. Januar 2001 - 10 UF 651/00 -).