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   OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 106/01   

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https://dejure.org/2002,8999
OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 106/01 (https://dejure.org/2002,8999)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2002 - 24 U 106/01 (https://dejure.org/2002,8999)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 24 U 106/01 (https://dejure.org/2002,8999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Folge-Leasing-Vertrag"; Beendigung des Leasingvertrags; Positive Vertragsverletzung (pVV); Frage der Vereinbarung einer wiederholten Kaufoption bei Abschluss des erneuten Leasingvertrags; Bloß vertragsverlängernde Vereinbarung; Fehlende Bezugnahme auf den ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 106/01
    Eine derartige Vereinbarung birgt immer die Gefahr, dass die mit dem Leasing verbundenen und von den Vertragsparteien auch erstrebten wirtschaftlichen Vorteile (vgl. dazu BGHZ 95, 39 = NJW 1985, 2253) verloren gehen, nämlich dann, wenn die Vertragsgestaltung mit den steuerrechtlichen Vorgaben (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) kollidiert.
  • BGH, 12.09.2001 - VIII ZR 109/00

    Geltung der Rücktrittsfiktion für einen lediglich mithaftenden Verbraucher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 106/01
    Die Kaufoption des Leasingnehmers stellt ein derartiges Erwerbsrecht dar (vgl. dazu neuerdings auch BGH NZM 2002, 40, 42, wo festgestellt wird, dass das Erwerbsrecht des Leasingnehmers dem Vertrag die Qualität des Finanzierungsleasings i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKG nimmt).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2010 - 24 U 116/09

    Wirksamkeit namens des Leasinggebers abgegebener Willenserklärungen des

    Und nur unter dieser Voraussetzung kann der Leasingnehmer den monatlichen Nutzungsaufwand (Leasingraten) als Betriebskosten ausweisen und steuermindernd geltend machen (vgl. dazu BGHZ 95, 39 = NJW 1985, 2253; NZM 2002, 40, 42; Senat OLGR Düsseldorf 2003, 214).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2010 - 24 U 167/09

    Erwerbsrecht des Leasingnehmers

    Denn die Vereinbarung einer Kaufoption oder eines sonstigen Erwerbsrechts des Leasingnehmers ist bei einer Vertragsgestaltung wie der vorliegenden leasinguntypisch, weil sie steuerschädlich ist (Senat OLGR 2003, 214; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 6. Aufl. 2007, Kapitel B Rn. 45).

    Auch aus diesem Grunde kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine etwaige im Altvertrag vereinbarte Kaufoption ohne Weiteres Bestandteil des neuen Leasingvertrags geworden wäre (vgl. Senat GuT 2003, 84; Martinek/Stoffels aaO., § 7 Rn. 4a).

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 24 U 34/08

    Ansprüche des Leasingnehmers auf den Mehrerlös aus der Verwertung des

    Denn dieser steht dem Leasinggeber als Surrogat des Leasingobjektes zu, sofern die Parteien über dessen Verbleib nicht andere Vereinbarungen (z.B. ein Erwerbsrecht) getroffen haben (vgl. BGH NJW 2004, 2823; Senat OLGR 2003, 214 und 2006, 589 = BB 2006, 1246).
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