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   OLG Hamm, 12.07.2000 - 25 U 167/99   

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https://dejure.org/2000,6104
OLG Hamm, 12.07.2000 - 25 U 167/99 (https://dejure.org/2000,6104)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2000 - 25 U 167/99 (https://dejure.org/2000,6104)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 25 U 167/99 (https://dejure.org/2000,6104)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerberater; GmbH; Kündigung mangels Eignung; KG; Steuerliche Konsequenzen; Übertragung von Gesellschaftsanteilen

  • Judicialis

    EStG § 16; ; EStG § 34; ; EStG § 16 Abs. I; ; EStG § 16 Abs. III; ; ZPO § 97; ; ZPO § 92 Abs. II; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. II

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 § 34 § 16 Abs. 1 § 16 Abs. 3
    Haftung des steuerlichen Beraters für steuerschädliche Gestaltung einer Betriebsveräußerung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsrecht - Unternehmensverkauf: Steuerberater muss auf Umwandlung als "Steuersparmöglichkeit" hinweisen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 220/93

    Erfüllung der Einlageverpflichtung des Kommanditisten durch Übernahme oder

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2000 - 25 U 167/99
    Dabei kann dahin stehen, ob der von der Beklagten nach ihrem Vortrag unter Berücksichtigung des Urteils des BFH vom 19.4.1994 (BStBl. II 1995, 705f = BB 1994, 2375 ff) später vorgeschlagene Weg - Gründung einer KG, Übertragung der GmbH Anteile auf diese und Liquidation - ebenfalls zur Tarifbegünstigung nach §§ 16, 34 EStG geführt hätte, wenn die Beklagte, anstatt eine Umwandlung vorzuschlagen, diesen Weg aufgezeigt hätte.
  • BFH, 19.04.1994 - VIII R 2/93

    Liquidation einer Kapitalgesellschaft als begünstigter Veräußerungsvorgang i. S.

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2000 - 25 U 167/99
    Dabei kann dahin stehen, ob der von der Beklagten nach ihrem Vortrag unter Berücksichtigung des Urteils des BFH vom 19.4.1994 (BStBl. II 1995, 705f = BB 1994, 2375 ff) später vorgeschlagene Weg - Gründung einer KG, Übertragung der GmbH Anteile auf diese und Liquidation - ebenfalls zur Tarifbegünstigung nach §§ 16, 34 EStG geführt hätte, wenn die Beklagte, anstatt eine Umwandlung vorzuschlagen, diesen Weg aufgezeigt hätte.
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