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   KG, 30.08.2002 - 25 W 78/02   

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https://dejure.org/2002,17571
KG, 30.08.2002 - 25 W 78/02 (https://dejure.org/2002,17571)
KG, Entscheidung vom 30.08.2002 - 25 W 78/02 (https://dejure.org/2002,17571)
KG, Entscheidung vom 30. August 2002 - 25 W 78/02 (https://dejure.org/2002,17571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festnahme eines Ausländers zum Zwecke der Abschiebung; Voraussetzungen der Rechtswegeröffnung zur Durchsetzung von Rechtsschutz gegen Freiheitsentziehungsmaßnahmen zur Durchführung einer Abschiebung; Ausgestaltung der Abgrenzung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GVG § 17a; VwGO § 40 Abs. 1; FGG § 27
    Zulässiger Rechtsweg zur Verhinderung einer Abschiebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 30
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 55.20

    Verfassungsschutzrecht des Bundes 2019; AfD; Jugendorganisation; Junge

    Soweit dem in der Literatur (vgl. etwa Hochhuth, NVwZ 2003, 30 ) das Argument der "Unkorrigierbarkeit materiell rechtswidrigen hoheitlichen Realhandelns" entgegengehalten wird, so überzeugt dies jedenfalls dann nicht, wenn sich die Betroffenen gegen die aus ihrer Sicht unzutreffende Information der Regierung, wie hier die Erwähnung der Antragstellerin zu 2. im Verfassungsschutzbericht 2019, im Wege des vorbeugenden Eilrechtschutzes zur Wehr setzen können und somit die Möglichkeit haben, den befürchteten Eintritt "rechtswidrigen hoheitlichen Realhandelns" zu verhindern.
  • OVG Hamburg, 10.10.2017 - 5 Bs 111/17

    Zulässigkeit strukturierter Auswahlverfahren als Grundlage für eine

    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls als möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.9.2002, NVwZ 2003, 30, juris Rn. 13 f.; BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, BVerwGE 138, 102, juris Rn. 32), so ist vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren.
  • VG Berlin, 28.05.2020 - 1 L 95.20

    Verfassungsschutzbericht 2019 darf die "Junge Alternative für Deutschland" und

    § 28 Abs. 1 VwVfG ist auch nicht entsprechend anwendbar (a.A. siehe nur Hochhuth, NVwZ 2003, 30).
  • OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15

    Zu den Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im Rahmen beamtenrechtlicher

    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls als möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.9.2002, NVwZ 2003, 30, juris Rn. 13 f.; BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, BVerwGE 138, 102, juris Rn. 32), so ist vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren.
  • VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212

    Scientology kann Freistaat Bayern die Verbreitung des Buchs "Gesundheitliche und

    Nachdem eine andere gesetzliche Verfahrensregelung fehlt, könnte eine Verfahrensteilhabe demzufolge nur unmittelbar aus Verfassungsrecht abzuleiten sein (vgl. BVerwG vom 13.3.1991, NJW 1991, 1770/1771; Hochhuth, NVwZ 2003, 30/32 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 56.20

    Recht auf vorherige Stellungnahme vor Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht;

    Soweit dem in der Literatur (vgl. etwa Hochhuth, NVwZ 2003, 30 ) das Argument der "Unkorrigierbarkeit materiell rechtswidrigen hoheitlichen Realhandelns" entgegengehalten wird, so überzeugt dies jedenfalls dann nicht, wenn sich die Betroffenen gegen die aus ihrer Sicht unzutreffende Information der Regierung, wie hier die Erwähnung des sog. Flügels im Verfassungsschutzbericht 2019, im Wege des vorbeugenden Eilrechtschutzes zur Wehr setzen können und somit die Möglichkeit haben, den befürchteten Eintritt "rechtswidrigen hoheitlichen Realhandelns" zu verhindern.
  • KG, 07.11.2003 - 25 W 172/02

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zuständigkeit für die Rechtswidrigkeitfeststellung

    Nach Ansicht des Senats ist der Anwendungsbereich des § 13 Abs. 2 FEVG jedenfalls auch dann eröffnet, wenn bei dem bereits angerufenen Gericht die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer solchen Maßnahme, die sich erledigt hat, ohne dass eine richterliche Entscheidung herbeigeführt worden ist, beantragt wird (vgl. SchlHOLG, Beschluss vom 28. April 2003, a. a. O.; dsslb ., Beschluss vom 25. April 2001, SchlHA 2002, 17, 18 m. w. N.; ausdrücklich anders für einen Fall vorbeugenden Rechtsschutzes, Senat, KG-Report 2003, 209 ff).

    Der Abschiebehaftrichter war, wenngleich kein Haftantrag gemäß § 3 FEVG gestellt worden war, mit der Sache bereits befasst (vgl. zur Problematik, ob ein Haftverfahren vorliegt: Senat, KG-Report 2003, 209 ff).

  • VG Köln, 17.02.2021 - 1 L 166/21
    Dagegen jedenfalls im Verfahren nach § 123 VwGO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55/20 -, juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 CE 02.3212 -, juris Rn. 34; grundsätzlich ablehnend HessVGH, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 11 TG 1982/02 -, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - VI-Kart 5/14 (V) -, juris Rn. 44. Dafür: Schoch, in: Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl. 2005, § 37 Rn. 135; Hochhuth, NVwZ 2003, 30 ff.
  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 20 W 108/05

    Abschiebehaft: Rechtmäßigkeit der Festnahme eines Ausländers ohne richterliche

    bei Melchior; OLG Braunschweig Beschluss vom 4. Februar 2004 in der Sache 6 W 32/03 = InfAuslR 2004, 166; OLG Schleswig Beschluss vom 28. April 2003 in der Sache 2 W 207/02 = InfAuslR 2003, 292; Hans.OLG Hamburg Beschluss vom 2. April 2003 in der Sache 2 Wx 67/02 = InfAuslR 2003, 288; Kammergericht Beschluss vom 30. August 2002 in der Sache 25 W 78/02 = NVwZ-Beil.
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