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   OLG Köln, 25.09.2000 - 27 UF 38/00   

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https://dejure.org/2000,4673
OLG Köln, 25.09.2000 - 27 UF 38/00 (https://dejure.org/2000,4673)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.09.2000 - 27 UF 38/00 (https://dejure.org/2000,4673)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. September 2000 - 27 UF 38/00 (https://dejure.org/2000,4673)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1; ; VAHRG § 10 a; ; VAHRG § 10 a Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1587 h Nr. 1; ; BGB § ... 1587 g Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1587 g Abs. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 1587; ; BGB § 1587 f Nr. 4; ; BGB § 1587 g Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; FGG § 13 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1587g Abs. 1 S. 1
    Berechnung der Betriebszugehörigkeit für den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1376
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 77/83

    Berücksichtigung von Zurechnungszeiten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2000 - 27 UF 38/00
    Wird ein vorzeitig ausscheidender Arbeitnehmer infolge einer Betriebsvereinbarung aus sozialen Gründen im Ergebnis zu gestellt, als habe er zumindest in einem Teil der Zeit weitergearbeitet und die Voraussetzungen für ein weiteres Anwachsen der betrieblichen Altersversorgung erfüllt, so ist es folgerichtig, ist auch im Rahmen des Versorgungsausgleichs so anzusehen, als habe er in dieser Zeit durch Arbeit Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung begründet (vgl. für den ähnlich gelagerten Fall des §§ 1260 RVO: BGH in FamRZ 1986, 337 f.).
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