Rechtsprechung
LG Köln, 06.09.2006 - 28 O 178/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- MIR - Medien Internet und Recht
Die Veröffentlichung von E-Mails eines Dritten auf einer Internetseite kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Eine, einem abgegrenzten Empfängerkreis bestimmte E-Mail ist mit einem verschlossenen Brief ...
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Unautorisierte Veröffentlichung von Emails rechtswidrig!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von E-Mails; Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Inhalt und Umfang des Schutzes der Geheimsphäre; Positive Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Anspruch auf ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- czarnetzki.eu
Veröffentlichung von e-Mails im Internet
- webhosting-und-recht.de
Veröffentlichung von E-Mails
- datenschutz.eu
Veröffentlichung von E-Mails
- info-it-recht.de
Das nicht genehmigte Veröffentlichen von E-Mails ist rechtswidrig
- lexexakt.de
Veröffentlichung von E-Mails
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- heise.de (Pressebericht, 15.09.2006)
Fremde E-Mails dürfen nicht im Web veröffentlicht werden
- heise.de (Pressebericht, 15.09.2006)
Fremde E-Mails dürfen nicht im Web veröffentlicht werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Ungefragtes Veröffentlichen von E-Mails rechtswidrig
- beck.de (Leitsatz)
Veröffentlichung fremder E-Mails im Internet
- dr-bahr.com (Auszüge)
Ungefragtes Veröffentlichen von E-Mails rechtswidrig
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§§ 242, 249, 823, 1004 BGB
Die Veröffentlichung fremder E-Mails im Internet verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht
Papierfundstellen
- MMR 2006, 758
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte
Auszug aus LG Köln, 06.09.2006 - 28 O 178/06
In diesen Bereich fallen schriftliche sowie Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe (…Wenzel Burghardt, a.a.O., Kap. 5.40), aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen (…vgl. Wenzel, a.a.O., Kap. 5.41 m.w.N.; BGH NJW 1962, 32).Zu berücksichtigen ist ferner der Umstand, dass die veröffentlichten E-Mails des Klägers offensichtlich auf unlautere Weise beschafft waren (…vgl. hierzu Wenzel, a.a.O., Kap. 5.41; BGH NJW 1962, 32).
- LG Köln, 05.10.2007 - 28 O 558/06
Zuerkennung eines immateriellen Schadensersatzanspruches wegen Veröffentlichung …
Es kam, da der Beklagte die Abgabe einer Abschlusserklärung verweigerte, zu einem Hauptsacheverfahren (LG Köln 28 O 178/06), im Rahmen dessen dem Beklagten durch Urteil vom 06.09.2007 die Veröffentlichung der E-Mails wie im Verfügungsverfahren verboten, eine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach festgestellt und der Beklagte auf Auskunfterteilung verurteilt wurde.Wie bereits in dem Urteil vom 06.09.2006 zu Aktenzeichen 28 O 178/06 ausgeführt, stellt die Veröffentlichung der streitgegenständlichen E-Mail einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers dar, und zwar in Gestalt der Verletzung seiner Geheimsphäre.