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   ArbG Hamburg, 13.06.2013 - 29 Ca 263/12   

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https://dejure.org/2013,68476
ArbG Hamburg, 13.06.2013 - 29 Ca 263/12 (https://dejure.org/2013,68476)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2013 - 29 Ca 263/12 (https://dejure.org/2013,68476)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 29 Ca 263/12 (https://dejure.org/2013,68476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 1 TVG, § 37 Abs 1 S 2 TVöD, § 61b Abs 1 ArbGG, § 7 Abs 2 AGG, § 15 Abs 1 AGG
    Tarifvertragliche Kürzungsregelung - tarifliche Ausschlussfrist und Klagefrist - Benachteiligung wegen des Alters

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Ausschlussfrist gemäß § 15 Abs. 4 S. 1 AGG und die Klagefrist gemäß § 61b Abs. 1 ArbGG - Geltungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.06.2013 - 29 Ca 263/12
    Das Bundesarbeitsgericht stellte mit Urteil vom 15.11.2012 (6 AZR 359/11, Rn. 25, 29 - 36 bei juris) fest, dass § 6 Abs. 3 Satz 1 a i.V.m. Satz 4 a TV UmBw zu einer unmittelbaren und nicht gerechtfertigten Diskriminierung jüngerer Beschäftigter führt, soweit sie Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15, aber weniger als 25 Jahren wegen der Vollendung des 55. Lebensjahres begünstigt.

    (BAG vom 15.11.2012 - 6 AZR 359/11, Rn. 30 bei juris).

    Die maßgeblichen Fragen zur Auslegung und Anwendbarkeit des § 6 Abs. 3 Satz 2 a und Satz 4 a TV UmBw hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 15.11.2012 (6 AZR 359/11) bereits geklärt.

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.06.2013 - 29 Ca 263/12
    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit des § 6 Abs. 3 Satz 2 a TV UmBw ist die Anwendbarkeit des § 6 Abs. 3 Satz 4 a TV-UmBw auch auf die Klägerin (vgl. BAG vom 10.11.2011 - 6 AZR 148/09, Rn. 19 ff. bei juris m.w.N. in Bezug auf die Diskriminierung bei der Vergütung nach dem Lebensalter im BAT).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.06.2013 - 29 Ca 263/12
    Hat ein Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung nach einer bestimmten höheren Vergütungsgruppe unter Hinweis auf die Erfüllung der tariflichen Voraussetzung geltend gemacht, so bedarf es keiner Geltendmachung der später fällig werdenden höheren Vergütungsbeträge (BAG vom 17.05.2001 - 8 AZR 366/00, Rn. 29 bei juris; Dick in Burger, TVöD/TV-L, 2. Auflage 2012, § 37 Rn. 29).
  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.06.2013 - 29 Ca 263/12
    Derselbe Sachverhalt liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (BAG vom 20.07.1989 - 6 AZR 774/87, Rn. 62 bei juris zu der Vorgängernorm § 70 Abs. 2 BAT m.w.N.).
  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.06.2013 - 29 Ca 263/12
    § 167 ZPO findet auf die schriftliche Geltendmachung eines Anspruchs im Rahmen einer Ausschlussfrist keine Anwendung (BAG vom 08.03.1976 - 5 AZR 361/75, zitiert nach juris; Preis im Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Aufl. 2013, §§ 194-218 BGB Rn. 62 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Sa 50/13

    Höhe einer persönlichen Zulage - Bundeswehr

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juni 2013 - 29 Ca 263/12 - wird zurückgewiesen.
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