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   BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01   

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https://dejure.org/2002,3782
BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01 (https://dejure.org/2002,3782)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.2002 - 2Z BR 145/01 (https://dejure.org/2002,3782)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 2Z BR 145/01 (https://dejure.org/2002,3782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    BayBO Art. 7 Abs. 4; ; BGB § 1004; ; WEG § 3; ; WEG § 7 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - wirksame Abbedingung wohnungseigentumsrechtlicher Vorschriften über bauliche Veränderungen - Geltung des allgemeinen Nachbarrechts - Geschäftswert für Anspruch auf Beseitigung einer Doppelgarage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abbedingen der Vorschriften über bauliche Veränderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum bei einer Wohnanlage; Teilungserklärung; Bauliche Veränderungen; Inhalt des Sondereigentums; Doppelgarage ; Beseitigungsanspruch; Zu errichtende Wohnanlagen

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 899/00
  • LG München I - 1 T 6811/01
  • BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89

    Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01
    Dieser Plan hat die Lage und die Größe der als Sondereigentum vorgesehenen Räume darzustellen und die Grenzen des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums klar abzustecken (BayObLGZ 1989, 470/471 f.; Weitnauer WEG 8. Aufl. § 7 Rn. 12).

    Dazu gehört, dass geplante Gebäude an der Stelle errichtet werden, an der sie nach dem Aufteilungsplan vorgesehen sind (BayObLGZ 1989, 470/473).

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01
    Denn in der Gemeinschaftsordnung, die der Senat als Grundbucherklärung selbständig auslegen kann (BGHZ 121, 236/239; BayObLG ZMR 2000, 234), ist bestimmt, dass die Wohnungseigentümer sich gegenseitig das Recht einräumen, den Gegenstand ihres Sondereigentums in beliebiger Weise zu ändern.
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01
    Maßgeblich für die Frage, ob die Antragsteller die Beseitigung der Garage verlangen können, sind somit nicht die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften (§ 22 Abs. 1 § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG), sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (BayObLG ZMR 20000 234; 2001, 362 und 472).
  • BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01
    Denn in der Gemeinschaftsordnung, die der Senat als Grundbucherklärung selbständig auslegen kann (BGHZ 121, 236/239; BayObLG ZMR 2000, 234), ist bestimmt, dass die Wohnungseigentümer sich gegenseitig das Recht einräumen, den Gegenstand ihres Sondereigentums in beliebiger Weise zu ändern.
  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 66/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01
    Ordnungsmäßig ist ein Zustand, der dem Aufteilungsplan und den Bauplänen entspricht (BayObLGZ 1989., 470/473; BayObLG NZM 1999, 29; 2000, 515).
  • BayObLG, 10.09.1998 - 2Z BR 86/98

    Im Aufteilungsplan vorgesehene Absperrkette zwischen den Stellplätzen auf einem

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01
    Ordnungsmäßig ist ein Zustand, der dem Aufteilungsplan und den Bauplänen entspricht (BayObLGZ 1989., 470/473; BayObLG NZM 1999, 29; 2000, 515).
  • OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04

    Geschäftswertbemessung in WEG -Sachen

    Insoweit sind weder die Beseitigungs- noch die Vornahmekosten einer Maßnahme statisch zugrunde zu legen, sie bilden allenfalls einen Anhaltspunkt für eine gerechte Interessenabwägung (BayObLG, ZWE 2002, 407 = WuM 2002, 398 [Leitsatz]).

    Damit folgt der Senat der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die bei der Festsetzung des Geschäftswerts bei der Anfechtung von Beschlüssen ebenfalls nicht auf den Wert der in Rede stehenden Objekte, sondern, in Anwendung des § 48 Abs. 3 S. 2 WEG, auf das jeweilige Individualinteresse der anfechtenden Wohnungseigentümer abstellen (vgl. etwa BayObLG, ZWE 2002, 407 [Beseitigung einer Doppelgarage]; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 783 [Beseitigung von Nadelbäumen im Balkonbereich]).

  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    Maßgebliche Anhaltspunkte bieten die Baukosten einerseits, die Beseitigungskosten andererseits (BayObLG ZWE 2002, 407; Weitnauer/Mansel § 48 Rn. 4).
  • OLG Hamburg, 13.01.2004 - 2 Wx 102/03

    Zur Festsetzung des Geschäftswerts in WEG -Sachen

    Insoweit sind weder die Beseitigungs- noch die Vornahmekosten einer Maßnahme statisch zugrunde zu legen, sondern sie sind allenfalls als Anhaltspunkte für eine gerechte Interessenabwägung heranzuziehen (BayObLG, ZWE 2002, 407 = WuM 2002, 398 [Leitsatz]).
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