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   BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99   

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BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99 (https://dejure.org/2000,1463)
BayObLG, Entscheidung vom 24.08.2000 - 2Z BR 169/99 (https://dejure.org/2000,1463)
BayObLG, Entscheidung vom 24. August 2000 - 2Z BR 169/99 (https://dejure.org/2000,1463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 1, § 15, § 16 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 23

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Gemeinschaftsordnung; Kosterverteilungsbeschluss; Bauliche Veränderung; Hausordnung; Mehrheitsbeschluss

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Änderung der Kostenverteilung; bestandskräftiger Mehrheitsbeschluß; Zitterbeschluß

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 15; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 22 Abs. 2; ; WEG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG München II - 6 T 5019/97
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3503
  • DNotZ 2000, 861
  • NZM 2000, 1065
  • ZMR 2000, 855
  • BayObLGZ 2000, 237
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
    Er wird vielmehr durch § 23 Abs. 4 WEG für den Fall durchbrochen, dass ein unter Verstoß dagegen gefaßter Mehrheitsbeschluss nicht angefochten und für ungültig erklärt wird (BGHZ 54, 65/69 und 127, 99/103 f.; Demharter WuM 2000, 291/293; Deckert NZM 2000, 361/362; 646 f.; Müller NZM 2000, 648; Niedenführ NZM 2000, 465/466; Rapp DNotZ 2000, 185/192).

    Auch mit Rücksicht darauf ist an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten, da keine deutlich überwiegenden oder schlechthin zwingenden Gründe für eine abweichende Beurteilung sprechen (BGHZ 127, 99/105; so auch OLG Düsseldorf NZM 2000, 502/503; AG Kerpen ZMR 2000, 489 f.).

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
    Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 4 WEG, weil nach dieser Vorschrift nur solche Beschlüsse unwirksam sind, die entweder gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt sind oder gegen zwingende Rechtsvorschriften verstoßen (BGHZ 54, 65/69; BayObLG NJW 1995, 202/203 m.w.N. und st.Rspr.).

    Er wird vielmehr durch § 23 Abs. 4 WEG für den Fall durchbrochen, dass ein unter Verstoß dagegen gefaßter Mehrheitsbeschluss nicht angefochten und für ungültig erklärt wird (BGHZ 54, 65/69 und 127, 99/103 f.; Demharter WuM 2000, 291/293; Deckert NZM 2000, 361/362; 646 f.; Müller NZM 2000, 648; Niedenführ NZM 2000, 465/466; Rapp DNotZ 2000, 185/192).

  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
    insbesondere für die Neuregelung der Zustimmung zu baulichen Veränderungen hätten keine sachlichen Gründe vorgelegen, kann nicht zur Nichtigkeit der bestandskräftig beschlossenen Regelung führen (vgl. BayObLGZ 1989, 437/439).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
    Dabei hat das Landgericht nur auf die Regelung der Zustimmung zu baulichen Veränderungen in Nr. 1.6 GO abgestellt, obwohl die als Ganzes beschlossene Gemeinschaftsordnung weitere Regelungen enthält, die im Fall ihrer Nichtigkeit gemäß § 139 BGB die Nichtigkeit der gesamten Gemeinschaftsordnung zur Folge haben könnten (vgl. BGHZ 139, 288/297).
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
    2 Z 123/89">BayObLGZ 1989, 437/438, siehe auch BGHZ 131, 346/352; zu Gebrauchsregelungen BGHZ 129, 329/332, …
  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
    2 Z 123/89">BayObLGZ 1989, 437/438, siehe auch BGHZ 131, 346/352; zu Gebrauchsregelungen BGHZ 129, 329/332, …
  • BayObLG, 04.11.1993 - 2Z BR 89/93

    Bindung eines bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses gegenüber späteren

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
    Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 4 WEG, weil nach dieser Vorschrift nur solche Beschlüsse unwirksam sind, die entweder gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt sind oder gegen zwingende Rechtsvorschriften verstoßen (BGHZ 54, 65/69; BayObLG NJW 1995, 202/203 m.w.N. und st.Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 3 Wx 448/99

    Fortführung eines Wohngeldverfahrens durch den ausgeschiedenen Verwalter;

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
    Auch mit Rücksicht darauf ist an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten, da keine deutlich überwiegenden oder schlechthin zwingenden Gründe für eine abweichende Beurteilung sprechen (BGHZ 127, 99/105; so auch OLG Düsseldorf NZM 2000, 502/503; AG Kerpen ZMR 2000, 489 f.).
  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
    Der Veräußerer führt das Verfahren in Verfahrensstandschaft für den neuen Rechtsträger fort; die rechtskräftig gewordene Entscheidung wirkt für und gegen den Erwerber (§ 45 Abs. 2 Satz 1, WEG, § 325 Abs. 1 ZPO entsprechend; vgl. BayObLGZ 1994, 237/239 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
    Eigentümerbeschlüsse dieses Inhalts hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für wirksam erachtet, wenn sie nicht angefochten und daher bestandskräftig wurden (vgl. zur Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels BGHZ 127p 99/103 f.; BayObLGZ 1996, 256/257 und BayObLG ZMR 1999, 778/779; zur Genehmigung baulicher Veränderungen BayObLG NZM 2000, 672/673 und …
  • BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei Durchbruch der Trennwand zwischen zwei

  • BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 89/97

    Unzulässige bauliche Veränderung durch Wohnungseigentümer - Gartentür statt

  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem

  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 159/99

    Abänderung bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse wegen grober Unbilligkeit

  • KG, 15.12.1999 - 24 W 6209/99

    Begründung eines Sondernutzungsrechts

  • AG Kerpen, 18.05.2000 - 15 II 9/00
  • BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 107/90
  • OVG Hamburg, 29.09.1997 - Bf II 18/97
  • OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01

    Wohnungseigentum: Einstimmigkeitserfordernis für einen Beschluss über die

    Die Eigentümerversammlung ist in den Angelegenheiten, die die Regelung des Gebrauchs (§ 15 WEG), der Verwaltung (§ 21 WEG) und der Instandhaltung oder Instandsetzung ( § 22 WEG) betreffen, nicht von vornherein für eine Beschlussfassung absolut unzuständig, auch wenn der Regelungsgegenstand den Anschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3503 und Wenzel ZWE 2000, 2, 6 zu den sog. vereinbarungsersetzenden Beschlüssen; Senat NJW-RR 1993, 86; BayObLG NZM 2001, 133, 134; OLG Köln NZM 2001, 293, 294; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22 Rdnr. 26; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 22 Rdnr. 119 und 246).
  • LG Heidelberg, 13.02.2007 - 7 T 32/06

    Erstherstellung des Gemeinschaftseigentums

    Die Kammer stützt sich dabei ebenso wie das Amtsgericht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2000 (sogen. "Zitterbeschluss" NJW 2000, S. 3503).

    In dieser Entscheidung wird vom BGH ausdrücklich ausgeführt, dass und warum von dem Prinzip: ,,Was zu vereinbaren ist, kann nicht beschlossen werden, solange nicht vereinbart ist, dass dies auch beschlossen werden darf", für die Frage des ordnungsgemäßen Gebrauch (§ 15 Abs. 2 WEG), der ordnungsgemäßen Verwaltung (21 Abs. 3 WEG) und der ordnungsgemäßen Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 Abs. 1 WEG) eine Ausnahme gemacht werden muss und die Wohnungseigentümergemeinschaft in diesen Fällen, auch wenn es sich nicht mehr um eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung handeln sollte, gleichwohl zu einer mehrheitlichen Beschlussfassung berechtigt ist (NJW 2000, S. 3503).

  • OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01

    Ermächtigung des Verwalters zur Einlegung eines Rechtsmittels; Wirksamkeit eines

    bb) Ob der Rechtsauffassung des Landgerichts gefolgt werden könnte, dass das Vertrauen der Antragsgegnerin in die Bestandskraft des Beschlusses schon deshalb ausgeschlossen sei, weil die Frage der Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen mit Vereinbarungsinhalt in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur seit der Entscheidung BGHZ 54, 65 heftig umstritten gewesen sei - dieser vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.9.2000 (NJW 2000, 3503) bei der Billigkeitskontrolle aufgezeigte Aspekt betrifft nur solche Mehrheitsbeschlüsse, durch die Sondernutzungsrechte eingeräumt wurden - kann dahinstehen.
  • BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00

    Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses, der die Kostenverteilungsregelung der

    Dem schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (BayObLGZ 2000, 237/241 m. w. N.) nunmehr an.
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