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   BAG, 18.12.1975 - 3 AZR 58/75   

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https://dejure.org/1975,652
BAG, 18.12.1975 - 3 AZR 58/75 (https://dejure.org/1975,652)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1975 - 3 AZR 58/75 (https://dejure.org/1975,652)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1975 - 3 AZR 58/75 (https://dejure.org/1975,652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegeldzusage - Altersruhegeld - Auszehrung der Anwartschaft - Aufgabe der Anpassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242 § 315 Abs. 1 § 611
    Betriebliche Altersversorgung: Anpassung der Ruhegeldordnung - Billigkeitskontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 1191
  • DB 1976, 1015
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 18.12.1975 - 3 AZR 58/75
    Insbesondere darf nicht übersehen werden, daß die Altersversorgung Gegenleistung ist für die von dem Arbeitnehmer erbrachte und erwartete Betriebstreue, für die nach der hier zu beurteilenden Yersorgungsordnung von der Beklagten eine Altersversorgung als Entgelt versprochen wurde (zur gerichtlichen Billigkeitskontrolle bei Ruhegehaltsregelungen BAG 22, 189 [194- f.] = AP Nr. 1 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt-Unter stützungskassen [zu 2 b der Gründe] ; BAG AP Nr. 144- zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 b der Gründe]; BAG AP Nr. 152 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 3 der Gründe]; BAG 24, 177 [189] = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A III 31 der Gründe]; BAG AP Nr. 161 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 4 der Gründe]).
  • BAG, 31.10.1969 - 3 AZR 119/69

    Unterstützungskasse - Alterssicherung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 18.12.1975 - 3 AZR 58/75
    Insbesondere darf nicht übersehen werden, daß die Altersversorgung Gegenleistung ist für die von dem Arbeitnehmer erbrachte und erwartete Betriebstreue, für die nach der hier zu beurteilenden Yersorgungsordnung von der Beklagten eine Altersversorgung als Entgelt versprochen wurde (zur gerichtlichen Billigkeitskontrolle bei Ruhegehaltsregelungen BAG 22, 189 [194- f.] = AP Nr. 1 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt-Unter stützungskassen [zu 2 b der Gründe] ; BAG AP Nr. 144- zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 b der Gründe]; BAG AP Nr. 152 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 3 der Gründe]; BAG 24, 177 [189] = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A III 31 der Gründe]; BAG AP Nr. 161 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 4 der Gründe]).
  • BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 377/72

    Betriebliche Ruhegelaltsregelung - Gerichtliche Inhaltskontrolle -

    Auszug aus BAG, 18.12.1975 - 3 AZR 58/75
    Insbesondere darf nicht übersehen werden, daß die Altersversorgung Gegenleistung ist für die von dem Arbeitnehmer erbrachte und erwartete Betriebstreue, für die nach der hier zu beurteilenden Yersorgungsordnung von der Beklagten eine Altersversorgung als Entgelt versprochen wurde (zur gerichtlichen Billigkeitskontrolle bei Ruhegehaltsregelungen BAG 22, 189 [194- f.] = AP Nr. 1 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt-Unter stützungskassen [zu 2 b der Gründe] ; BAG AP Nr. 144- zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 b der Gründe]; BAG AP Nr. 152 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 3 der Gründe]; BAG 24, 177 [189] = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A III 31 der Gründe]; BAG AP Nr. 161 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 4 der Gründe]).
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 137/73

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 18.12.1975 - 3 AZR 58/75
    Bei diesen vom Arbeitgeber gesetzten Vertragsbedingungen können die Arbeitnehmer ihre Interessen nur beschränkt zur Geltung bringen, wenn der Betriebsrat von seinem Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG keinen Gebrauch macht (vgl. dazu den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Beschluß des Senats vom 12. Juni 1975 - 5 ABR 13/74- - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung - sowie die beiden weiteren Beschlüsse des Senats vom 12. Juni 1975 - 3 ABR 137/73 und 3 ABR 66/74- - [demnächst] AP Nr. 2 und 3 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 66/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 18.12.1975 - 3 AZR 58/75
    Bei diesen vom Arbeitgeber gesetzten Vertragsbedingungen können die Arbeitnehmer ihre Interessen nur beschränkt zur Geltung bringen, wenn der Betriebsrat von seinem Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG keinen Gebrauch macht (vgl. dazu den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Beschluß des Senats vom 12. Juni 1975 - 5 ABR 13/74- - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung - sowie die beiden weiteren Beschlüsse des Senats vom 12. Juni 1975 - 3 ABR 137/73 und 3 ABR 66/74- - [demnächst] AP Nr. 2 und 3 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • LAG Hessen, 02.06.2004 - 8 Sa 1771/03

    Betriebliche Altersversorgung; betriebliche Übung; Mitbestimmung; billiges

    Sie hat weiter klargestellt, dass die Anpassung nur im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Unternehmens erfolgt und in einer Weise, dass ein annähernd gleicher Gesamtversorgungsgrad für die späteren Pensionsempfänger erzielt wird (vgl. zur Anpassungsverpflichtung: BAG vom 18.12.1975 - 3 AZR 58/75 - AP Nr. 170 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei

    Für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat die Rechtsprechung die Rechtsfigur der Gesamtzusage entwickelt, als eines Vertragsangebots an jeden einzelnen Arbeitnehmer, das keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung bedarf (§ 151 BGB), weil es nur Vorteile bringt (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 13. März 1975 - 3 AZR 446/74 - und vom 18. Dezember 1975 - 3 AZR 58/75 - AP Nr. 167 und 170 zu § 242 BGB Ruhegehalt m.w.N. auf die einschlägige Rechtsprechung und Literatur).
  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen

    Der Kläger kann sich zur Begründung seines Anpassungsbegehrens auch nicht auf das Urteil des Senats vom 18. Dezember 1975 (- 3 AZR 58/75 - AP Nr. 170 zu § 242 BGB Ruhegehalt) berufen.
  • BFH, 18.01.1979 - IV R 194/74

    Keine Hinzurechnung von Pensionszahlungen (Pensionsrückstellungen) an einmalige

    Bedenken, sie als solche Renten zu qualifizieren, bestehen, weil Rentenzahlungen im Steuerrecht einheitlich - dem Zivilrecht folgend - als Erträge und Rechtsfrüchte eines Rentenstammrechts, nicht aber als Teil des Leistungsaustausches eines gegenseitigen Vertrages aufgefaßt werden, während Pensionszahlungen nachträglich gewährtes Arbeitsentgelt sind (Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 12. Februar 1971 3 AZR 83/70, Der Betrieb 1971 S. 920 - DB 1971, 920 [BAG 12.02.1971 - 3 AZR 83/70] - vom 10. März 1972 3 AZR 278/71, DB 1972, 1486; vom 20. Februar 1975 3 AZR 514/73, DB 1975, 1274; vom 18. Dezember 1975 3 AZR 58/75, DB 1976, 1015 [BAG 18.12.1975 - 3 AZR 58/75]).
  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 291/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen

    Der Kläger kann sich zur Begründung seines Anpassungsbegehrens auch nicht auf das Urteil des Senats vom 18. Dezember 1975 (- 3 AZR 58/75 - AP Nr. 170 zu § 242 BGB Ruhegehalt) berufen.
  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 236/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen

    Der Kläger kann sich zur Begründung seines Anpassungsbegehrens auch nicht auf das Urteil des Senats vom 18. Dezember 1975 (- 3 AZR 58/75 - AP Nr. 170 zu § 242 BGB Ruhegehalt) berufen.
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