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   ArbG Siegburg, 20.03.2024 - 3 Ca 1654/23   

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https://dejure.org/2024,6122
ArbG Siegburg, 20.03.2024 - 3 Ca 1654/23 (https://dejure.org/2024,6122)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 20.03.2024 - 3 Ca 1654/23 (https://dejure.org/2024,6122)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 20. März 2024 - 3 Ca 1654/23 (https://dejure.org/2024,6122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerruf einer Stellenzusage als Benachteiligung wegen der Behinderung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der schwerbehinderte Stellenbewerber - und seine Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen ...

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Rücknahme einer Einstellungszusage nach Feststellung fehlender medizinischer Eignung eines Schwerbehinderten ist keine Diskriminierung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 20.03.2024 - 3 Ca 1654/23
    Eine verbotene (§ 7 AGG) unmittelbare Benachteiligung liegt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde (zum gesamten Vorstehenden: BAG, Urteil vom 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 -, Rn. 24, juris).

    Bei einer Behinderung i. S. d. § 1 AGG kommt es dabei auf einen bestimmten GdB nicht an (BAG, Urteil vom 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 -, Rn. 25, juris).

    Die Prüfung dieser Vergleichbarkeit darf nicht allgemein und abstrakt, sondern muss spezifisch und konkret erfolgen (BAG, Urteil vom 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 -, Rn. 28, juris).

    Im Hinblick auf diesen Kausalzusammenhang sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 -, Rn. 31, juris).

    Die Beweiswürdigung ist nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO unter Zugrundelegung des Beweismaßes des § 22 AGG vorzunehmen (BAG, Urteil vom 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 -, Rn. 32, juris).

    Für die Vermutungswirkung des § 22 Halbs. 1 AGG ist es ausreichend, dass ein in § 1 AGG genannter Grund (oder mehrere) ein "Bestandteil eines Motivbündels" ist (sind), das die Entscheidung beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 -, Rn. 33, juris).

    Auch dafür gilt § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, allerdings mit dem Beweismaß des sog. Vollbeweises (BAG, Urteil vom 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 -, Rn. 40, juris).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus ArbG Siegburg, 20.03.2024 - 3 Ca 1654/23
    Zwar mag man noch davon ausgehen, dass die Beklagte selbst als öffentlicher Arbeitgeber bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung auch eine Entscheidung darüber zu treffen hat, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12/11 - NVwZ 2014, 300, Rn. 10, beck-online).

    Bei der Hinzuziehung des Arztes wird dieser nur als Sachverständiger tätig, auf dessen Hilfe der Dienstherr angewiesen ist, um die notwendigen Feststellungen treffen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12/11 - NVwZ 2014, 300, Rn. 11, beck-online), und nicht als Organ oder weisungsabhängig tätig.

    Vielmehr muss der Dienstherr die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12/11 - NVwZ 2014, 300, Rn. 11, beck-online).

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