Rechtsprechung
   FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15 Erb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52203
FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15 Erb (https://dejure.org/2016,52203)
FG Münster, Entscheidung vom 24.11.2016 - 3 K 1628/15 Erb (https://dejure.org/2016,52203)
FG Münster, Entscheidung vom 24. November 2016 - 3 K 1628/15 Erb (https://dejure.org/2016,52203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,52203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Schenkungsteuer; Abschöpfung des erlangten Zinsvorteils beim Nutznießer der Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de

    Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Schenkungsteuer; Abschöpfung des erlangten Zinsvorteils beim Nutznießer der Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zinsen: Hinterziehung - Beginn des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei hinterzogener Schenkungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zum Zeitpunkt des Beginns der Verzinsung bei Steuerhinterziehung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Zinslauf für Hinterziehungszinsen beginnt deutlich später

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
    Da - anders als bei anderen Veranlagungssteuern - für die Schenkungsteuer mangels kontinuierlichem abschnittsbezogenem Veranlagungsverfahren kein allgemeiner Veranlagungsschluss festgestellt werden kann, ist für den Verjährungsbeginn maßgeblich, wann die Veranlagung dem Steuerpflichtigen bei rechtzeitiger Anzeige der Schenkung frühestens bekanntgegeben worden wäre (vgl. BGH-Beschluss vom 25.07.2011 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298 unter Hinweis auf Rolletschke in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 376 AO Rn. 48, § 370 AO Rn. 487 mit weiteren Nachweisen; Wulf in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch § 376 AO Rn. 36).

    Die Bearbeitungsdauer bei den Finanzbehörden ist bei dieser fiktiven Steuerfestsetzung nach dem Beschluss des BGH vom 25.07.2011 (a. a. O.) mit einem Monat anzusetzen.

  • BFH, 12.07.2016 - II R 42/14

    Feststellung einer Steuerhinterziehung - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer des Finanzamts, das die Veranlagung durchzuführen hat, anzusetzen (ähnlich FG Nürnberg, Urteil vom 15.05.2014 4 K 1403/12, ZEV 2014, 300, das allerdings den Beginn des Zinslaufs nur unter Ansatz der Anzeigefrist und der mutmaßlichen Bearbeitungsdauer berechnet; aufgehoben und an das FG Nürnberg vom BFH zurückverwiesen, da nach Auffassung des BFH die Feststellungen des FG nicht für die Annahme einer Steuerhinterziehung ausreichten, vgl. BFH-Urteil vom 16.07.2016 II R 42/14, BStBl II 2016, 868).
  • BFH, 31.05.2017 - I R 92/15

    Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
    So sind Zinsen nach § 233a AO auch dann festzusetzen, wenn vor Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht werden, sie können aber aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sein (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817; FG München, Urteil vom 26.10.2015 7 K 774/14, EFG 2016, 351, Revision anhängig unter I R 92/15; Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.02.2013 13 K 69/12, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 30.10.2001 - X B 147/01

    NZB; FGO -Novelle; Darlegungspflicht bei geklärten Rechtsfragen

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
    Ob und aus welchen Gründen die Steuerfestsetzung erst zu einem deutlich nach dem hier zugrunde zulegenden Zeitraum erfolgte, hat für die Berechnung des Zinslaufs keine Bedeutung (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.2010 11 K 62/10, EFG 2010, 1095 zu § 235 AO unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 30.10.2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 zu § 233a AO, die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG mit Beschluss vom 21.01.2005 2 BvR 10/02, juris, nicht zur Entscheidung angenommen; BFH-Beschluss vom 31.01.2008 VIII B 253/05, BFH/NV 2008, 740).
  • BFH, 07.11.2013 - X R 22/11

    Erlass von Nachzahlungszinsen - Tatbestandsberichtigung durch das

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
    So sind Zinsen nach § 233a AO auch dann festzusetzen, wenn vor Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht werden, sie können aber aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sein (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817; FG München, Urteil vom 26.10.2015 7 K 774/14, EFG 2016, 351, Revision anhängig unter I R 92/15; Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.02.2013 13 K 69/12, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 168/13

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen unterbliebenen Hinweises auf die

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
    Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.11.2014 (I-23 U 168/13, 23 U 168/13, DStR 2015, 1135) gehört es zu den Aufgaben des Steuerberaters auch, auf den eventuellen Anfall von Nachzahlungszinsen hinzuweisen und dem Steuerpflichtigen den Weg aufzuzeigen, wie er solche Nachzahlungszinsen vermeiden kann.
  • BFH, 31.01.2008 - VIII B 253/05

    Klärungsbedarf bei einer höchstrichterlich bereits entschiedenen Rechtsfrage -

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
    Ob und aus welchen Gründen die Steuerfestsetzung erst zu einem deutlich nach dem hier zugrunde zulegenden Zeitraum erfolgte, hat für die Berechnung des Zinslaufs keine Bedeutung (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.2010 11 K 62/10, EFG 2010, 1095 zu § 235 AO unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 30.10.2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 zu § 233a AO, die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG mit Beschluss vom 21.01.2005 2 BvR 10/02, juris, nicht zur Entscheidung angenommen; BFH-Beschluss vom 31.01.2008 VIII B 253/05, BFH/NV 2008, 740).
  • FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1403/12

    Schenkung bei Übertragung eines ausländischen Kontos bzw. Depots auf Einzelkonto

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer des Finanzamts, das die Veranlagung durchzuführen hat, anzusetzen (ähnlich FG Nürnberg, Urteil vom 15.05.2014 4 K 1403/12, ZEV 2014, 300, das allerdings den Beginn des Zinslaufs nur unter Ansatz der Anzeigefrist und der mutmaßlichen Bearbeitungsdauer berechnet; aufgehoben und an das FG Nürnberg vom BFH zurückverwiesen, da nach Auffassung des BFH die Feststellungen des FG nicht für die Annahme einer Steuerhinterziehung ausreichten, vgl. BFH-Urteil vom 16.07.2016 II R 42/14, BStBl II 2016, 868).
  • FG München, 26.10.2015 - 7 K 774/14

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit bei freiwilliger

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
    So sind Zinsen nach § 233a AO auch dann festzusetzen, wenn vor Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht werden, sie können aber aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sein (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817; FG München, Urteil vom 26.10.2015 7 K 774/14, EFG 2016, 351, Revision anhängig unter I R 92/15; Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.02.2013 13 K 69/12, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.10.1993 - VII R 44/93

    Hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
    Damit soll der erlangte Zinsvorteil beim Nutznießer der Steuerhinterziehung abgeschöpft werden, denn der Steuerschuldner zahlt die gesetzlich entstandene Steuer erst zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. BFH-Urteil vom 12.10.1993 VII R 44/93, BStBl II 1994, 438).
  • BVerfG, 21.01.2005 - 2 BvR 10/02
  • FG Niedersachsen, 05.02.2013 - 13 K 69/12

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer 1996 aus sachlichen

  • FG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 11 K 62/10

    Hinterziehungszinsen: Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes, Verfahrensdauer

  • FG Hessen, 07.05.2018 - 10 K 477/17

    § 235 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, § 30 ErbStG

    Zur Begründung wiederholt und vertieft es seine Ausführungen aus dem Verwaltungsverfahren und trägt ergänzend vor, der Beginn des Zinslaufes 15 Monate nach der Zuwendung sei entsprechend der vom FG Münster vertretenen Auffassung (Urteile vom 24. November 2016 3 K 1627/15 Erb und 3 K 1628/15 Erb, Revision anhängig unter II R 7/17 und II R 8/17) nicht zu beanstanden.
  • FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1627/15

    Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur

    Finanzgericht Münster, 3 K 1628/15 Erb.
  • BFH, 28.08.2019 - II R 8/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.08.2019 II R 7/17 - Beginn des Laufs von

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.11.2016 - 3 K 1628/15 Erb aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht