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   VG Berlin, 06.05.2020 - 3 L 166.20, 3 L 167.20   

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https://dejure.org/2020,11233
VG Berlin, 06.05.2020 - 3 L 166.20, 3 L 167.20 (https://dejure.org/2020,11233)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.05.2020 - 3 L 166.20, 3 L 167.20 (https://dejure.org/2020,11233)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 3 L 166.20, 3 L 167.20 (https://dejure.org/2020,11233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 2 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin: teilweise Wiedereröffnung der Schulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Corona und Berliner Schulen: Schulschließungen und schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts rechtens

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schulschließungen und schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts rechtens ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: Schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts rechtens - Wiederaufnahme soll nach Jahrgangstufen gestaffelt werfen

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 24.04.2020 - 8 B 1097/20

    Schulpflicht z. T. außer Kraft gesetzt

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2020 - 3 L 166.20
    Die mit der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eind-maßnV) vom 22. März 2020 (GVBl. S. 220, ber. S. 224) in der Fassung der Verordnung vom 2. April 2020 (GVBl. S. 233), zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 EindmaßnV vom 28. April 2020 (GVBl. S. 286) getroffenen Regelungen haben hieran im Ausgangspunkt nichts geändert (anders für das hessisches Recht offenbar Hessischer VGH, Beschluss vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, juris Rn. 38, "weitgehend suspendierte Schulpflicht").

    Soweit der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, a.a.O. Rn. 53) unter Hinweis auf ein erhöhtes Infektionsrisiko der Jahrgänge im Präsenzunterricht eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber den weiterhin von der Präsenzverpflichtung freigestellten Jahrgängen erkennt, kann dem nicht gefolgt werden.

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2020 - 3 L 166.20
    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, juris Rn. 44).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20

    Coronabedingtes Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2020 - 3 L 166.20
    Da sich die Folgen solcher Lockerungen nicht zuverlässig abschätzen lassen dürften, werden der Verordnungsgeber und die Fachverwaltung die weitere Entwicklung aufmerksam zu beobachten und weitere Schritte daran auszurichten haben (vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20

    Corona-Pandemie: Keine Verschiebung der Abiturtermine im Wege einstweiligen

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2020 - 3 L 166.20
    Erforderlich ist weiter, dass der Antragsteller mit seinem Begehren in einem Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach Erfolg haben wird (vgl. zuletzt zur Abiturprüfung Beschluss der Kammer vom 20. April 2020 - VG 3 L 155/20 -, juris).
  • VG Berlin, 31.05.2021 - 3 L 180.21

    SARS-CoV-2: Pauschales berlinweites Wechselmodell an Grundschulen rechtswidrig

    Anders als die Antragsteller meinen, ist diese Regelungssystematik der Bestimmung eines generellen Verbots von Präsenzunterricht durch den Senat und die Übertragung der Regelung zur Wiederaufnahme des Lehr- und Betreuungsbetriebs in Präsenz auf die für Bildung zuständige Senatsverwaltung nach der Rechtsprechung der Kammer im Ausgangspunkt nicht zu beanstanden (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2020 - VG 3 L 167.20 -, juris Rn. 23 ff.).
  • VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21

    Keine Maskenbefreiung für Berliner Schüler, wenn sein Attest die medizinischen

    Es genügt dem Gebot der Rechtsklarheit, dass die näheren Modalitäten anhand des Musterhygieneplans weiter konkretisiert werden (zur Delegation der näheren Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen durch die Fachverwaltung vgl. bereits VG Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 25; vgl. zur Rechtsnatur des Muster-Corona-Hygieneplans für alle Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg: OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 1 Bs 114/21 -, juris Rn. 32 ff.).

    Auch die tatbestandlichen Voraussetzungen der Rechtsgrundlage für den Erlass der angegriffenen Maßnahmen, §§ 28 ff. IfSG sind erfüllt (zu den Voraussetzungen ausführlich VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, Rn. 20, juris).

  • VG Berlin, 26.06.2020 - 3 L 163.20

    Coronakrise: Eilantrag gegen Online-Schulunterricht erfolglos

    Nach der einfachgesetzlichen Ausprägung dieses Anspruches in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl. 2004, 26) - SchulG -, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2019 (GVBl. S. 255) hat jeder junge Mensch entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen grundsätzlich ein Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Schulen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2020 - VG 3 L 167/20).

    Es besteht im Land Berlin trotz der Sars-CoV-2-Pandemie und damit einhergehender Einschränkungen des Präsenzschulbetriebes eine fortbestehende Schulpflicht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2020 - VG 3 L 166/20).

  • VG Berlin, 06.11.2020 - 3 L 623.20

    Reinickendorf: Quarantäneanordnung für gesamte Schule rechtens

    Für den Antragsteller streitet zwar insbesondere neben seinem Grundrecht auf Freizügigkeit aus Art. 11 des Grundgesetzes (GG) das in der Verfassung von Berlin verbriefte Recht auf Bildung, wiewohl dieses nicht schrankenlos den Zugang zu Präsenzunterricht in einer Bildungseinrichtung verbrieft (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2020 - VG 3 L 167.20 -, juris).
  • VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 163.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Dies setzt voraus, dass es jedenfalls möglich erscheint, dass ihnen eine Verletzung in eigenen Rechten droht oder sie einen Anspruch auf das begehrte öffentlich-rechtliche Handeln haben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2020 - VG 3 L 166/20 -).
  • VG Berlin, 07.10.2020 - 3 L 307.20
    Der Verordnungsgeber war auf der Grundlage der bundesrechtlichen Ermächtigung in § 32 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) lediglich befugt, eine mit der infektionsschutzrechtlichen Anordnung der Schließung der Schulen zwangsläufig verbundene Freistellung von der Präsenzpflicht der Schülerinnen und Schüler mitzuregeln (Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2020 - 3 L 166/20 -, juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9715
VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20 (https://dejure.org/2020,9715)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.05.2020 - 3 L 167.20 (https://dejure.org/2020,9715)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 3 L 167.20 (https://dejure.org/2020,9715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 GG, Art 80 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 28 Abs 1 S 2 IfSG
    Einstweilige Anordnung auf Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für Grundschüler der 4. Schulstufe; Beschränkung des Schulunterrichts aufgrund der Corona- Pandemie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schulschließungen waren rechtmäßig

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20
    Entsprechendes gilt, je mehr sich Merkmale personenbezogener Differenzierung den in Art. 10 Abs. 2 VvB genannten annähern und je größer deshalb die Gefahr ist, dass eine an sie anknüpfende Ungleichbehandlung zur Diskriminierung einer Minderheit führt (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, juris Rn. 41).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, juris Rn. 44).

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20

    Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag; Präsenzunterricht

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20
    Wenn die Antragstellerin darauf verweist, dass die Bedeutung der Schule für die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler auch und gerade in der Teilnahme am Präsenzunterricht und der interaktiven und kommunikativen Auseinandersetzung mit Lehrerinnen und Lehrern und anderen Schülerinnen und Schülern bestehe (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2020 - 13 MN 131/20 -, juris Rn. 30), dann betrifft dies auch die Schülerinnen und Schüler der anderen Jahrgangsstufen.
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20
    Dazu war und ist es weiterhin wichtig, persönliche menschliche Kontakte möglichst zu begrenzen, um so die Ausbreitung des im Wege einer Tröpfcheninfektion besonders leicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Coronavirus zu verlangsamen (vgl. die genannte Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts vom 30. April 2020; hierauf auch abstellend BVerfG, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20
    b) Selbst wenn man das Begehren der Antragstellerin dahingehend auslegen wollte, dass sie mit ihrem Antrag zu 2) lediglich die vorläufige Feststellung der individuellen Unverbindlichkeit des § 11 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindmaßnV (inter partes) erreichen möchte, wäre dieser ebenfalls abzulehnen (vgl. zur ausnahmsweisen Zulässigkeit eines solchen Antrags BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20
    Denn insoweit ist kein konkretes feststellungsfähiges Rechtsverhältnis betroffen und würde ansonsten eine Umgehung der Sperrwirkung des § 47 VwGO ermöglicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.08.2007 - BVerwG 7 C 2.07 -, juris Rn. 20; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 47 Rn. 92.).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Notwendigkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen im Allgemeinen fortlaufend von der zuständigen Behörde zu überprüfen und dabei zu untersuchen ist, ob zusätzliche Lockerungen angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris Rn. 16).
  • VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252

    Corona-Pandemie - Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20
    Die Verordnungsermächtigung des § 32 IfSG schließt den Erlass von Schutzmaßnahmen in anderer Rechtsform als der Rechtsverordnung nicht aus (vgl. VG München, Beschluss vom 27. April 2020 - M 26 S 20.1252 -, BeckRS 2020, 6126 Rn. 22).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20
    Zudem ermöglicht es die Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG auch, Maßnahmen gegen (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") zu richten, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 -, juris Rn. 8 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - BVerwG 3 C 16/11 -, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20
    Dies kann es auch rechtfertigen, die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.September 2016 - 2 BvL 1/15 -, juris Rn. 57).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20
    Zudem ermöglicht es die Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG auch, Maßnahmen gegen (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") zu richten, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 -, juris Rn. 8 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - BVerwG 3 C 16/11 -, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20

    Coronabedingtes Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in

  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 5/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen der Aufnahmen in die

  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 13 MN 117/20

    Corona; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht; Möbelhäuser;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06

    Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des

  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 57.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Dabei handelt es sich um subjektive Rechte, auf die sie sich individuell berufen kann (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 15 und 24 ff.).

    Nach der einfachgesetzlichen Ausprägung dieses Anspruches in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl. 2004, 26) - SchulG -, zuletzt geändert durch Art. 35 des Gesetzes zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (GVBl. 2020 S. 807), hat jeder junge Mensch entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen grundsätzlich ein Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Schulen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn 15).

    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern immer nur in Bezug auf die Eigenart des konkret geregelten Sachverhalts (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 15).

    Denn die Wiederaufnahme der Beschulung im Wechselmodell richtet sich nach verschiedenen Jahrgangsstufen und damit nach einem Kriterium, welches sich der Einflussnahme der betroffenen Schülerinnen und Schüler entzieht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 16- 17).

    Ein ursprünglich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig zu qualifizierendes Vorgehen kann mit zunehmender Dauer in eine Rechtswidrigkeit hineinwachsen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 32).

    Eine Überwälzung dieser Aufgaben an die Eltern wird dem staatlichen Bildungsauftrag nicht gerecht (vgl. bereits VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 33).

  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Dabei handelt es sich um subjektive Rechte, auf die er sich individuell berufen kann (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 - juris Rn. 15-17 und 24 ff.).

    Nach der einfachgesetzlichen Ausprägung dieses Anspruches in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl. 2004, 26) - SchulG -, zuletzt geändert durch Art. 35 des Gesetzes zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (GVBl. 2020 S. 807), hat jeder junge Mensch entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen grundsätzlich ein Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Schulen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 15).

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen können sich dabei unterschiedliche Grenzen für den Normgeber ergeben, die über eine Evidenz- bzw. Willkürkontrolle hinaus - insbesondere bei einem hier nicht in Rede stehenden Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot - bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VG Minden, 24.08.2020 - 7 L 662/20

    Wöchentliche Corona-Testpflicht in Fleischereibetrieben - Corona-Virus

    vgl. VG München, Beschluss vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1252 -, juris Rn. 22; VG Berlin, Beschluss vom 07. Mai 2020 - 3 L 167/20 -, juris Rn. 25.
  • VG Berlin, 31.05.2021 - 3 L 180.21

    SARS-CoV-2: Pauschales berlinweites Wechselmodell an Grundschulen rechtswidrig

    Nach der einfachgesetzlichen Ausgestaltung dieses Anspruches in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl. 2004, S. 26) - SchulG -, zuletzt geändert durch Art. 35 des Gesetzes zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (GVBl. 2020 S. 807), hat jeder junge Mensch entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen grundsätzlich ein Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Schulen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 15).

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen können sich dabei unterschiedliche Grenzen für den Normgeber ergeben, die über eine Evidenz- bzw. Willkürkontrolle hinaus bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, a.a.O. Rn. 16 m.w.N.).

  • VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21

    Ausschluss der Mittelstufe vom Wechselunterricht rechtswidrig

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen können sich dabei unterschiedliche Grenzen für den Normgeber ergeben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7.05.2020 - 3 L 167/20 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Ein ursprünglich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig zu qualifizierendes Vorgehen kann mit zunehmender Dauer in eine Rechtswidrigkeit hineinwachsen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10.03.2021 - 3 L 57/21, BeckRS 2021, 3986; Beschluss vom 07.05.2020 - 3 L 167/20 -, juris Rn. 32).

  • VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21

    SARS-CoV-2: Möglichkeit der Wiederholung des Schuljahres auch für Schülerin mit

    Nach der einfachgesetzlichen Ausprägung dieses Anspruches in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl. 2004, 26) - SchulG -, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes des Gesetzes zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin vom 5. Juli 2021 Regelung (GVBl. 2021 842 [848]), hat jeder junge Mensch entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen grundsätzlich ein Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Schulen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn 15).

    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur unter Berücksichtigung der Eigenart des konkret geregelten Sachverhalts (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 15).

  • VG Berlin, 22.04.2021 - 3 L 124.21

    SARS-CoV-2: Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bestätigt

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen können sich dabei unterschiedliche Grenzen für den Normgeber ergeben, die über eine Evidenz- bzw. Willkürkontrolle hinaus - insbesondere bei einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot - bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Minden, 03.05.2023 - 7 K 1979/20
    vgl. VG München, Beschluss vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1252 -, juris Rn. 22; VG Berlin, Beschluss vom 07. Mai 2020 - 3 L 167/20 -, juris Rn. 25.
  • VG Berlin, 27.05.2022 - 3 L 143.22

    Schülerinnen und Schüler müssen sich weiter auf COVID-19 testen

    Dieser hat im Rahmen seiner ihm zustehenden pauschalierenden Betrachtungsweise (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 15 ff. m.w.N.) auf die Erkenntnisse des Robert Koch-Instituts Bezug genommen (vgl. Abgeordnetenhaus Drucks. 19/0336, S. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - 13 B 881/21

    Verpflichtung aller im Präsenzunterricht tätiger Personen zur Durchführung von

    vgl. ferner VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 3 L 167/20 -, juris, Rn. 21; Johann/Gabriel in: Eckart/Winkelmüller, BeckOK Infektionsschutzrecht, 5. Edition, Stand: 01.05.2021, § 28 Rn. 40.
  • VG Gera, 25.01.2021 - 2 E 66/21

    Pandemie: Kein Anspruch auf Präsenzunterricht in Thüringer Schulen

  • VG Berlin, 27.05.2022 - 3 L 139.22
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