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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09 (https://dejure.org/2010,24714)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.08.2010 - 3 L 372/09 (https://dejure.org/2010,24714)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 (https://dejure.org/2010,24714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 81b Alt 1 StPO, § 81b Alt 2 StPO, § 114 Abs 2 VwGO, § 28 Abs 1 VwVfG, § 39 Abs 1 VwVfG
    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur Heilung eines Anhörungsmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Erkennungsdienstliche Maßnahme zur Identifizierung und Überführung des Betroffenen hinsichtlich der ihm zur Last gelegten Anlasstat; Ausübung des Entschließungsermessens und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Erkennungsdienstliche Maßnahme zur Identifizierung und Überführung des Betroffenen hinsichtlich der ihm zur Last gelegten Anlasstat; Ausübung des Entschließungsermessens und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 391
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09
    Die Rechtmäßigkeit einer erkennungsdienstlichen Maßnahme setzt danach zunächst ihre Notwendigkeit voraus, die dann gegeben ist, wenn der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere angesichts der Art, der Schwere und Begehungsweise der dem betroffenen zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraumes, während dessen er strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass der Betroffene künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.9 -, BVerwGE 66, 192; Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, DVBl. 2006, 923).

    D. h. die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO - wie sie hier im Streit steht - dient nicht der Überführung des Beschuldigten in einem bestimmten Strafverfahren, sondern soll nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung vorsorglich - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - sächliche Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von zukünftigen Straftaten bereitstellen (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, >juris<).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09
    Zwar mag im Einzelfall bereits im Hinblick auf den bloßen Zeitablauf eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung erforderlich sein, etwa weil die vorhandenen Unterlagen den Anforderungen für eine Identifizierung nicht (mehr) genügen und sie damit für Zwecke der Strafverfolgungsvorsorge nicht mehr geeignet sind (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 21.02.2008 - 11 LB 417/07 - Rdnrn.30 f. >zitiert nach juris<: Nach Ablauf von fünf Jahren mag die erneute Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrucken bei einem bereits in der Vergangenheit erkennungsdienstliche behandelten Beschuldigten grundsätzlich nicht zu beanstanden sein; vgl. auch Nds.OVG, Urt. v.28.06.2007 - 11 LC 372/06 - >juris< sowie die erkennungsdienstliche Richtlinie des Bundeskriminalamtes [Stand: 18.08.2004, Bundeskriminalblatt 2004 Nr. 244]).

    Stattdessen hat die Beklagte ungeachtet dessen, welche erkennungsdienstlichen Unterlagen über den Kläger bereits vorliegen und dass - sieht man einmal von daktyloskopische Untersuchungen beeinträchtigende Veränderungen der Haut an den Fingern und Handinnenflächen durch Verletzungen und dem natürlichen Alterungsprozess ab (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 21.02.2008, a.a.O.) - Finger- und Handflächenabdrucke im Allgemeinen keinen Veränderungen unterliegen, die (erneute) Abnahme von Fingerabdrücken einschließlich der Handflächen und -kanten verfügt.

  • VGH Hessen, 09.03.1993 - 11 UE 2613/89

    Zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen - StPO § 81b als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09
    Diese erstreckt sich im Hinblick auf den der Behörde insoweit verbleibenden Beurteilungsspielraum darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach dem gegebenen Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 - m. w. N. >juris<; HessVGH, Urt. v. 09.03.1993 - 11 UE 2613/89 -, NVwZ-RR 1994, 652; VGH Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082; vgl. auch Kopp / Schenke, VwGO 16. Aufl. § 114 Rdnr. 23).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 180.81

    Wehrdienstpflichtiger - Kurzfristige Einberufung - Verspäteter Zugang -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09
    Welche Anforderungen an die Nachholung der Anhörung zu stellen sind, ist zwar im Gesetz nicht geregelt; indessen entspricht es der herrschenden Rechtsauffassung, dass es - selbst bei Ermessensentscheidungen - ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Betroffene nachträglich eine in der Substanz vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die gegebenenfalls nachträglich vorgebrachten Einwendungen einer kritischen Überprüfung im Hinblick auf den Bestand des Bescheides unterzieht (vgl. BVerwGE 75, 214 (227); BVerwG, NVwZ 1984, 446 (447); Fehling / Kastner / Wahrendorf (Hrsg.), VwVfG-VwGO 1. Aufl. 2006 § 45 VwVfG Rdnr.29 m. w. N.; a. A.: VG Düsseldorf, Urt. v. 06.11.2008 - 18 K 4795/08 - >Juris<; Kopp / Ramsauer, VwVfG 10. Aufl. § 45 Rdnr. 27: Heilung nur durch Anhörung im Verwaltungsverfahren außerhalb des gerichtlichen Verfahrens).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09
    Diese erstreckt sich im Hinblick auf den der Behörde insoweit verbleibenden Beurteilungsspielraum darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach dem gegebenen Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 - m. w. N. >juris<; HessVGH, Urt. v. 09.03.1993 - 11 UE 2613/89 -, NVwZ-RR 1994, 652; VGH Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082; vgl. auch Kopp / Schenke, VwGO 16. Aufl. § 114 Rdnr. 23).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09
    Welche Anforderungen an die Nachholung der Anhörung zu stellen sind, ist zwar im Gesetz nicht geregelt; indessen entspricht es der herrschenden Rechtsauffassung, dass es - selbst bei Ermessensentscheidungen - ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Betroffene nachträglich eine in der Substanz vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die gegebenenfalls nachträglich vorgebrachten Einwendungen einer kritischen Überprüfung im Hinblick auf den Bestand des Bescheides unterzieht (vgl. BVerwGE 75, 214 (227); BVerwG, NVwZ 1984, 446 (447); Fehling / Kastner / Wahrendorf (Hrsg.), VwVfG-VwGO 1. Aufl. 2006 § 45 VwVfG Rdnr.29 m. w. N.; a. A.: VG Düsseldorf, Urt. v. 06.11.2008 - 18 K 4795/08 - >Juris<; Kopp / Ramsauer, VwVfG 10. Aufl. § 45 Rdnr. 27: Heilung nur durch Anhörung im Verwaltungsverfahren außerhalb des gerichtlichen Verfahrens).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09
    Zwar mag im Einzelfall bereits im Hinblick auf den bloßen Zeitablauf eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung erforderlich sein, etwa weil die vorhandenen Unterlagen den Anforderungen für eine Identifizierung nicht (mehr) genügen und sie damit für Zwecke der Strafverfolgungsvorsorge nicht mehr geeignet sind (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 21.02.2008 - 11 LB 417/07 - Rdnrn.30 f. >zitiert nach juris<: Nach Ablauf von fünf Jahren mag die erneute Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrucken bei einem bereits in der Vergangenheit erkennungsdienstliche behandelten Beschuldigten grundsätzlich nicht zu beanstanden sein; vgl. auch Nds.OVG, Urt. v.28.06.2007 - 11 LC 372/06 - >juris< sowie die erkennungsdienstliche Richtlinie des Bundeskriminalamtes [Stand: 18.08.2004, Bundeskriminalblatt 2004 Nr. 244]).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09
    Damit ist zugleich die grundsätzliche Zulässigkeit des Nachschiebens von Erwägungen auch für Beurteilungs- und Ermessenserwägungen anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.1998 - 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 (363 ff.); BVerwG, Beschl. v. 30.04.2010 - 9 B 42.10 - m. w. N. >juris<).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09
    Der Betroffene hat insoweit einen Anspruch darauf, die für die Entscheidung maßgeblichen Gründe zu erfahren, weil er nur dann auch seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (vgl. BVerfGE 6, 32 (44)).
  • BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10

    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09
    Damit ist zugleich die grundsätzliche Zulässigkeit des Nachschiebens von Erwägungen auch für Beurteilungs- und Ermessenserwägungen anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.1998 - 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 (363 ff.); BVerwG, Beschl. v. 30.04.2010 - 9 B 42.10 - m. w. N. >juris<).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

  • VG Düsseldorf, 06.11.2008 - 18 K 4795/08

    Anforderungen an die formelle sowie materielle Rechtmäßigkeit einer Vorladung zur

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08

    Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Liegen dahin gehende Anhaltspunkte nicht (mehr) vor, so ist die Aufbewahrung bereits erhobener Unterlagen nicht (mehr) zulässig und demgemäß auch die Aufrechterhaltung einer noch nicht vollzogenen angefochtenen Anordnung zur Aufnahme von erkennungsdienstlichen Unterlagen rechtswidrig (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018, a.a.O., RdNr. 22, m.w.N.; Urt. d. Senats v. 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris, RdNr. 46).

    Der Behörde wird mit der Vorschrift des § 81b Alt. 2 StPO ein Ermessen eingeräumt, d.h. die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung setzt nach dem Wortlaut der Vorschrift eine Ermessensentscheidung voraus ("dürfen"); die Ermessensbetätigung auf der Rechtsfolgenseite setzt dabei sowohl eine Entscheidung des "Ob" der Anordnung (Entschließungsermessen) - die Polizei kann erkennungsdienstliche Maßnahmen ergreifen, sie muss dies aber nicht - als auch eine Entscheidung des "Wie" der Anordnung (Auswahlermessen) - d. h. zu Art und Umfang der erkennungsdienstlichen Maßnahme - voraus (sog. Opportunitätsprinzip; Urt. d. Senats v. 18. August 2010, a.a.O., RdNr. 47).

    Das kann zwar etwa dann anders sein, wenn die zuständige Polizeibehörde auf bereits vorhandene erkennungsdienstliche Unterlagen des Beschuldigten zurückgreifen kann, die noch hinreichend aussagekräftig sind (vgl. dazu etwa Urt. d. Senats v. 18. August 2010, a.a.O., RdNr. 65 ff.), so dass kein Anlass für eine erneute Anordnung besteht (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018, a.a.O., RdNr. 25).

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12

    Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer

    Beispielsweise ist auch der Umstand, dass ein Beschuldigter in der Vergangenheit schon einmal oder wiederholt erkennungsdienstlich behandelt worden ist, nicht erst bei der Ermessensausübung (so aber ohne Begründung OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.8.2010 - 3 L 372/09 -, juris), sondern bereits bei dem Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit der Maßnahme und der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu berücksichtigen (vgl. Senatsurt. v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 -, Nds.VBl. 2008, 174).
  • VG Lüneburg, 21.12.2016 - 5 A 1/16

    Austausch der Rechtsgrundlage; Erkennungsdienstliche Behandlung; Gefahrenabwehr;

    Während es sich bei der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 1. Alt. StPO um eine repressive Maßnahme handelt, die zur Aufklärung einer konkreten Straftat durch die Ermittlungsbehörden angeordnet werden kann und gegen die Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten zu erlangen ist, liegt bei der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO eine präventive Maßnahme zur Verhinderung bzw. Aufklärung künftig aufgrund einer Prognose zur Wiederholungsgefahr erwarteter Straftaten vor, die durch die Polizeibehörden angeordnet werden und gegen die Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte gewährleistet wird (vgl. auch Graulich, Strafverfolgungsvorsorge, in: NVwZ 2014, S. 685 (688 f.); OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.08.2010 - 3 L 372/09 -, juris, Rn. 59).
  • OVG Sachsen, 19.04.2018 - 3 A 215/17

    Pädophile Sexualpräferenz; pädophil-sexueller Missbrauch; erkennungsdienstliche

    Die gerichtliche Kontrolle des der Behörde dabei zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris Rn. 5; OVG LSA, Urt. v. 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris Rn. 46; VGH BW, Urt. v. 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris Rn. 39) beschränkt sich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2017 - 3 A 853/16 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 18.10.2016 - 3 A 325/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Prognose; Beurteilungsspielraum;

    Die gerichtliche Kontrolle des der Behörde dabei zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris Rn. 5; OVG LSA, Urt. v. 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris Rn. 46; VGH BW, Urt. v. 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris Rn. 39) beschränkt sich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13

    Beweisreichweite einer Zustellungsurkunde; erneute erkennungsdienstliche

    Es ist allerdings anerkannt, dass insbesondere Verletzungen mit späterer Narbenbildung, mechanischen oder chemischen Beanspruchungen, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess Veränderungen der Haut bewirken können, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können und deshalb eine erneute Abnahme grundsätzlich zulässig ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.02.2008 - 11 LB 417/07 - juris; Urt. d. Senats v. 18.08.2010 - 3 L 372/09 - juris; VG Göttingen, Urt. 21.10.2009 - 1 A 180/09 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Die Begründung muss insoweit in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben, dass die Behörde von ihrem Beurteilungs- und Wertungsspielraum in sachgerechter und zweckentsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2012, a. a. O. und Urteil vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris).

    In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass jedenfalls nach Ablauf von fünf Jahren die Abnahme neuer Abdrücke erforderlich ist, weil sich die Struktur von Händen und Fingern bereits innerhalb weniger Jahre durch Verletzungen oder Erkrankungen wesentlich ändern kann (vgl. OVG Nds., Urteile vom 21. Februar 2008 - 11 LB 417/07 -, juris Rdnr. 30 ff.; und vom 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 -, juris Rdnr. 40 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris Rn 67).

  • VG Ansbach, 12.08.2013 - AN 1 S 13.00973

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Die Polizeiinspektion ... hat das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes, der nicht dem Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO unterfällt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.8.2010 - 3 L 372/09, StV 2011, 391; BayVGH, Beschluss vom 11.8.2010 - 10 CS 10.1346), schriftlich in zwar knapper, aber ausreichender Form begründet.

    Diese war auch nicht gemäß Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG entbehrlich, da ersichtlich keine Gefahr im Verzug bestand (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.8.2010, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 11.8.2010, a.a.O.) und auch keine öffentlichen Interessen ersichtlich sind, die ein Absehen von der Anhörung notwendig hätten erscheinen lassen.

    Der formelle Fehler wurde jedoch durch die Nachholung der Anhörung im gerichtlichen Verfahren geheilt (Art. 46 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG; vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.8.2010, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 17.10.2016 - W 5 S 16.1017

    Eilrechtsschutz gegen Fertigung von Lichtbildern im unverschleierten Zustand als

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, während das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer solchen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 29.5.2008 - 1 S 1503/07; OVG Bautzen, B.v. 29.1.2010 - 3 D 91/08 sowie B.v. 12.10.2010 - 3 A 657/09; OVG Magdeburg, U.v. 18.8.2010 - 3 L 372/09; alle juris).
  • VG München, 13.07.2016 - M 7 K 15.4011

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen beim Bestehen eines hinreichenden

    Sie erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (VGH BW, a. a. O.; SächsOVG, B. v. 29. Januar 2010 - 3 D 91/08 - u. B. v. 12. Oktober 2010 - 3 A 657/09 - jeweils juris Rn. 6; OVG Nds., B. v. 31. August 2010 - 11 ME 288/10 - juris Rn. 5; OVG SA, U. v. 18. August 2010 - 3 L 372/09 - juris Rn. 46; HessVGH, U. v. 9. März 1993 - 11 UE 2613/89 - juris Rn. 70).
  • VGH Bayern, 18.12.2019 - 3 CE 19.1884

    Rückumsetzung einer schwerbehinderten Obermedizinalrätin

  • VGH Bayern, 23.02.2018 - 6 CS 17.2556

    Schwerbehindertenvertretungen, Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung,

  • VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anhörung; Wiederholungsgefahr;

  • VG Halle, 30.05.2017 - 1 B 131/15
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2012 - 3 O 26/12

    Beschuldigteneigenschaft als Voraussetzung der Anordnung der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 1 LB 137/11

    Polizeiliche Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen trotz Einstellung des

  • VG München, 22.08.2016 - M 7 SE 16.2739

    Sofortige Entbindung vom freiwilligen Feuerwehrdienst wegen Strafen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2022 - 5 E 954/21

    Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines

  • OVG Sachsen, 07.03.2017 - 3 A 853/16

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Einstellung der Ermittlungsverfahren;

  • VG Würzburg, 29.03.2019 - W 9 K 18.476

    Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 3 L 40/12

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16

    Datenspeicherung; erkennungsdienstliche Maßnahme; Prognose; Straflosigkeit

  • VG Halle, 12.02.2020 - 1 A 1144/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2020 - 5 E 775/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei erforderlichem Grad der Erfolgsaussicht

  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz

  • VG Halle, 23.09.2011 - 4 A 47/11

    Sicherheitsleistung bei Abfallentsorgungsanlagen

  • VG Würzburg, 03.12.2021 - W 9 K 21.383

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Würzburg, 12.04.2012 - W 5 K 11.757

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Drogendelikt

  • VG München, 04.10.2023 - M 5 K 19.6414

    Ruhestandsversetzung, Dienstunfähigkeit, Amtsärztliches Gutachten, Heilung von

  • VG Regensburg, 30.07.2018 - RN 1 S 18.340

    Versetzung zur TPS gestoppt

  • VG Berlin, 20.10.2011 - 29 K 9.11

    Vermögens- und Entschädigungsrecht: Notwendigkeit der Festlegung eines konkreten

  • VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung eines außerhalb des behördlichen

  • VG Minden, 15.12.2014 - 10 K 1170/14

    Befugnis der Deutschen Telekom AG zur Zuweisung der bei ihr beschäftigten

  • VG Würzburg, 12.11.2013 - W 5 S 13.877

    Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

  • VG Würzburg, 08.03.2012 - W 5 S 12.202

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Zwangsgeldandrohung, sofortige Vollziehung,

  • VG Würzburg, 11.02.2011 - W 5 S 11.53

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung und deren gerichtliche

  • VG Schwerin, 15.01.2020 - 7 A 4565/17

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

  • VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289

    Erkennungsdienstliche Behandlung, wiederholte Anordnung, Gefahrenprognose,

  • VG Würzburg, 14.01.2013 - W 5 S 13.17

    Erkennungsdienstliche Behandlung, dringender Tatverdacht, Notwendigkeit

  • VG Würzburg, 26.10.2011 - W 5 S 11.829

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Unschuldsvermutung

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