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   VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02   

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VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02 (https://dejure.org/2004,10156)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.01.2004 - 3 N 2764/02 (https://dejure.org/2004,10156)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 3 N 2764/02 (https://dejure.org/2004,10156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 BImSchG, § 1 Abs 6 BauGB, § 15 BauNVO, § 11 Abs 3 BauNVO, § 47 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis wegen möglicher Verletzung des drittschützenden Abwägungsverbotes; Interesse des Antragstellers an der ordnungsgemäßen Ermittlung der Lärmsituation des unmittelbar an seine Grundstücke angrenzenden großflächigen ...

  • Judicialis

    BImSchG § 22; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauNVO § 11 Abs. 3; ; TA LÄRM; ; VwGO § 47

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Gutachten über Lärmimmissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1044 (Ls.)
  • BauR 2005, 598 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Zwar muss der Bauleitplanung eine Erschließungskonzeption zu Grunde liegen, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen - auch außerhalb des Plangebiets - keinen Schaden nehmen (vgl. BVerwG, U. v. 21.03.2002 - 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 = NVwZ 2002, S. 1509 ff.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Damit ist notwendig der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte eine enge Grenze gezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, BRS 22 Nr. 4; Hess. VGH, Urteil vom 17. März 2003 - 9 N 3232/99 -).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Ein Antragsteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592; Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 1999 - 4 NG 1902/99 - in NVwZ-RR 2000, S. 655 ff.).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Ein für das Abwägungsergebnis relevanter Fehler im Abwägungsvorgang ist deshalb auszuschließen, wenn er wegen dieser rechtlichen Möglichkeiten die Konzeption der Planung objektiv nicht berühren kann (vgl. insgesamt BVerwG, Urteil vom 18. September 2003 - 4 CN 3.02 -).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Der Grundsatz, dass die durch die Bauleitplanung geschaffenen Probleme auch durch die Bauleitplanung gelöst werden müssen, wird durch den Grundsatz der "planerischen Zurückhaltung" eingeschränkt (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334 ; BVerwG, Beschluss vom 6. März 1989 - 4 NB 8.89 -, ZfBR 1989, 129).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Probleme, die noch während des Vollzugs des Bebauungsplans bewältigt werden können, brauchen nicht schon durch den Plan gelöst zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995 - 4 NB 30.94 - ZfBR 1995, 269).
  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Der Grundsatz, dass die durch die Bauleitplanung geschaffenen Probleme auch durch die Bauleitplanung gelöst werden müssen, wird durch den Grundsatz der "planerischen Zurückhaltung" eingeschränkt (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334 ; BVerwG, Beschluss vom 6. März 1989 - 4 NB 8.89 -, ZfBR 1989, 129).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1996 - 8 S 2964/95

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit; mehrere an sich

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Auch wenn in dem Sondergebiet unterschiedliche Verkaufsflächen vorgesehen sind, ist eine summierende Betrachtungsweise zumindest dann anzuerkennen, wenn mehrere selbständige Einzelhandelsbetriebe durch ein gemeinsames Nutzungskonzept verbunden sind, aufgrund dessen sie wechselseitig voneinander profitieren und wenn sie nicht als Konkurrenten, sondern als gemeinschaftlich verbundene Teilnehmer am Wettbewerb erscheinen (vgl. Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, Kommentar, 10. Aufl., § 11 Rdnr. 32 ff.; VGH Baden-Württemberg, B. v. 22.01.1996 - 8 S 2964/95 - BRS 58 Nr. 201).
  • VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01

    Geländeoberfläche als Bezugspunkt für Höhe baulicher Anlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Da die Grenzen des streitbefangenen Bebauungsplans hinreichend bestimmt bezeichnet wurden - wie bereits oben ausgeführt worden ist - und damit durch Einsichtnahme in die drei Pläne eindeutig erkennbar ist, welche Bereiche geändert werden sollen, unterliegt der Abwägungsvorgang in diesem Punkt keinen rechtlichen Zweifeln, auch nicht der Bebauungsplan selbst im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot und das Gebot der Vermeidung konfligierender Festsetzungen bzw. des Verbots kumulativer Bebauungspläne für denselben Geltungsbereich (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.03.2003 - 3 N 1891/01 - S. 14/15).
  • VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01

    Keine Antragsbefugnis bei Aufhebung einer Ausgleichsfläche

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt dieser Gerichtsakte sowie den Inhalt der Gerichtsakte 3 N 2585/01 sowie den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin (2 Leitz-Ordner).
  • VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - anderer wichtiger Grund

  • VGH Hessen, 17.03.2003 - 9 N 3232/99

    Planinhalte - Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen

  • VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01

    Keine Antragsbefugnis bei Aufhebung einer Ausgleichsfläche

    Das erkennende Gericht werde über seinen Normenkontrollantrag in dem unter dem Aktenzeichen 3 N 2764/02 geführten Verfahren zu entscheiden haben.

    Sollte über die Normenkontrolle in dem Verfahren 3 N 2764/02 erst zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden, müsse die Wirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 13 "Oberhalb der Hohl/Vorm Küppel" in dem anhängigen Verfahren geprüft werden.

    Dem Gericht liegen vor die Gerichtsakte in diesem Verfahren, sowie die Gerichtsakte 3 N 2764/02 sowie der Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin in diesem Verfahren (3 Aktenhefte) sowie in dem Verfahren 3 N 2764/02 (3 Leitz-Ordner).

    Der Antragsteller setzt sich nicht gegen jede Bebauung bzw. baurechtliche Ausweisung der vormaligen Ersatzfläche zur Wehr, sondern er stellt sich, wie sich aus seinem Vortrag in dem Verfahren 3 N 2764/02 ergibt, gegen die nunmehr konkret vorgesehene Festsetzung eines großflächigen Einzelhandelsgebietes.

    Der Antragsteller hat unter dem 10. Oktober 2002 ein entsprechendes Normenkontrollverfahren anhängig gemacht, das unter dem Aktenzeichen 3 N 2764/02 geführt wird.

  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 3 N 1239/03

    Nachbarschaftsladen ("Convenience-Store") im Gewerbegebiet

    Ein Antragsteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - NJW 1999, 592; Hess. VGH, Urteil vom 29.01.2004 - 3 N 2764/02 -).

    Damit ist notwendig der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte eine enge Grenze gezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BRS 22 Nr. 4; Hess. VGH, Urteil vom 29.01.2004 - 3 N 2764/02 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 C 10678/15

    Normenkontrollverfahren: eigenständige Beurteilung der baugestalterischen

    Es bestand nämlich keine Verpflichtung der Antragsgegnerin, die Frage der Abwasserbeseitigung abschließend im Bebauungsplanverfahren zu regeln, da sie auf das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren verlagert werden konnte, was unproblematisch dann zulässig ist, wenn - wie hier - keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die dadurch aufgeworfenen Probleme nicht auf der Ebene des Verwaltungsvollzugs lösbar sind (vgl. HessVGH, Urteil vom 29. Januar 2004 - 3 N 2764/02 -, juris).
  • VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05

    Konfliktbewältigung im Baugenehmigungsverfahren; Prognoseungenauigkeiten bei zu

    Aus dem von dem Kläger geführten Normenkontrollverfahren 3 N 2764/02, das rechtskräftig abgeschlossen wurde, ist dem Senat bekannt, dass im Gewerbegebiet Burg B-Stadt weitere Einkaufsmärkte vorhanden sind, auf die der Kläger im Normenkontrollverfahren noch zur Grundversorgung in xxxxxx verwiesen hatte.
  • VGH Hessen, 08.07.2004 - 3 N 2094/03

    Normenkontrolle wegen Festsetzung eines Mischgebiets neben ein allgemeines

    Ein Antragsteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - NJW 1999, 592; Hess. VGH, Urteil vom 29.01.2003 - 3 N 2764/02 -).
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