Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2008 - 3 StR 30/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14068
BGH, 04.03.2008 - 3 StR 30/08 (https://dejure.org/2008,14068)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - 3 StR 30/08 (https://dejure.org/2008,14068)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - 3 StR 30/08 (https://dejure.org/2008,14068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,14068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 5 Abs. 3 JGG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang); Aufhebung des Strafausspruchs insgesamt (Beruhen); Absehen von Zuchtmitteln und Jugendstrafe wegen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Drogenabhängigkeit im Jugendstrafrecht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 a; ; StGB § 2 Abs. 6; ; StGB § 64; ; JGG § 5 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Erfolgsaussichten bei früherer, wegen eines Disziplinarverstoßes abgebrochender Therapie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 415/07

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 3 StR 30/08
    Daran hat sich durch die Neufassung des § 64 StGB, die zum Zeitpunkt des Urteilserlasses zwar noch nicht galt, aber nach § 2 Abs. 6 StGB, § 354 a StPO in jeder Lage des Verfahrens anzuwenden ist (vgl. BGH NStZ 2008, 28), nichts geändert (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 72).
  • BGH, 24.07.2007 - 3 StR 231/07

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 3 StR 30/08
    Daran hat sich durch die Neufassung des § 64 StGB, die zum Zeitpunkt des Urteilserlasses zwar noch nicht galt, aber nach § 2 Abs. 6 StGB, § 354 a StPO in jeder Lage des Verfahrens anzuwenden ist (vgl. BGH NStZ 2008, 28), nichts geändert (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 72).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 63/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Absehen von einer Begutachtung

    Der Senat kann aber nicht völlig ausschließen, dass das Landgericht bei einer Unterbringungsentscheidung in Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG davon abgesehen hätte, Jugendstrafe zu verhängen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. April 2003 - 4 StR 119/03; vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08).
  • BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Anordnung einer Unterbringung des Angeklagten in

    Der Senat kann aber gleichwohl nicht ausschließen, dass das Landgericht bei Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG davon abgesehen hätte, Jugendstrafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2003 - 4 StR 119/03 - und vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08; Eisenberg JGG 13. Aufl. § 5 Rdn. 28).
  • BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung trotz

    Da nicht auszuschließen ist, dass der neue Tatrichter für den Fall der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 5 Abs. 3 JGG, der dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung trägt (BGHSt 39, 92, 95 f.), von der zusätzlichen Verhängung einer Jugendstrafe absieht (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 2; Beschl. vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08; Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz 13. Aufl. § 5 Rdn. 28) oder eine niedrigere Strafe verhängt, war auch die einheitliche Jugendstrafe aufzuheben.
  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde

    Mit Blick auf § 5 Abs. 3 (i.V.m. § 105 Abs. 1) JGG kann der an sich rechtsfehlerfreie, moderate Strafausspruch ebenfalls keinen Bestand haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 5 StR 111/17 Rn. 3, und vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08 Rn. 5).
  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 186/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer

    Es ist nicht auszuschließen, dass das neue Tatgericht für den Fall der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 5 Abs. 3 JGG von der zusätzlichen Verhängung einer Jugendstrafe absieht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 549/96, BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 2; vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08) oder eine niedrigere Strafe verhängt.
  • BGH, 20.01.2016 - 4 StR 573/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auch wenn dies fernliegt, wird der Senat nicht ausschließen können, dass das Landgericht bei Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG davon abgesehen hätte, Jugendstrafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2003 - 4 StR 119/03 -, vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08 - und vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15).'.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht