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   BGH, 03.11.1999 - 3 StR 346/99   

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https://dejure.org/1999,5407
BGH, 03.11.1999 - 3 StR 346/99 (https://dejure.org/1999,5407)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1999 - 3 StR 346/99 (https://dejure.org/1999,5407)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1999 - 3 StR 346/99 (https://dejure.org/1999,5407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Zäsurwirkung

  • Wolters Kluwer

    Zäsurwirkung eines Strafbefehls - Geldstrafe - Strafbefehl - Einzelstrafe - Gesamtstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 03.11.1999 - 3 StR 346/99
    Selbst wenn die Annahme des Landgerichts zuträfe, das Amtsgericht Moers habe in dem Urteil vom 30, November 1998 bewußt von der Möglichkeit des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB Gebrauch gemacht und von der Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Strafbefehl vom 6. Mai 1997 abgesehen, hätte das nicht zur Folge, daß die Zäsurwirkung des Strafbefehls vom 6. Mai 1997 wieder entfallen wäre (vgl. BGH NJW 1998, 3725, 3726 = NS2 1999, 182, 1831 BGH, Beschl. vom 5. Januar 1999 - 3 StR 562/98).
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Auszug aus BGH, 03.11.1999 - 3 StR 346/99
    Der Senat ist nicht gehindert, das Urteil in dem dargelegten Umfang im Beschlußweg aufzuheben und zurückzuverweisen (vgl. zu der zwingend an die Antragstellung des Generalbundesanwalts gebundenen Beschlußverwerfung BGHR StPO § 349 II Antrag 1 und Verwerfung 4).
  • BGH, 05.01.1999 - 3 StR 562/98

    Voraussetzung der Verwerfung einer Revision; Zäsurwirkung einbeziehungsfähiger

    Auszug aus BGH, 03.11.1999 - 3 StR 346/99
    Selbst wenn die Annahme des Landgerichts zuträfe, das Amtsgericht Moers habe in dem Urteil vom 30, November 1998 bewußt von der Möglichkeit des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB Gebrauch gemacht und von der Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Strafbefehl vom 6. Mai 1997 abgesehen, hätte das nicht zur Folge, daß die Zäsurwirkung des Strafbefehls vom 6. Mai 1997 wieder entfallen wäre (vgl. BGH NJW 1998, 3725, 3726 = NS2 1999, 182, 1831 BGH, Beschl. vom 5. Januar 1999 - 3 StR 562/98).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 356/13

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit); nachträgliche Bildung einer

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur in Fällen, in denen eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.; Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09; vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193), sondern auch dann, wenn nach § 55 Abs. 1 StGB i.V.m. § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB von der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe abgesehen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2010 - 5 StR 325/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 19; vom 10. Juli 2007 - 3 StR 232/07; vom 3. November 1999 - 3 StR 346/99).
  • BGH, 11.05.2006 - 1 StR 23/06

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; Einleitung einer gesetzlich

    Der Senat hat davon abgesehen, die Verfallsanordnung - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - lediglich in Wegfall zu bringen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. November 1999 - 3 StR 346/99).
  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06

    Verfallsanordnung (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; möglicher

    Der Senat hat davon abgesehen, die Verfallsanordnung - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - lediglich in Wegfall zu bringen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. November 1999 - 3 StR 346/99).
  • BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; zwischenzeitliche Verbüßung; Zäsur

    Da die hier abgeurteilten Taten in der Zeit von April 1997 bis zum 2. August 1999 begangen wurden, kommt gemäß § 55 Abs. 1 StGB i.V.m. den §§ 53, 54 StGB die Bildung nachträglicher Gesamtstrafen in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 182, 183; BGH, Beschluß vom 3. November 1999 - 3 StR 346/99).
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