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   BGH, 25.11.2010 - 3 StR 431/10   

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https://dejure.org/2010,20946
BGH, 25.11.2010 - 3 StR 431/10 (https://dejure.org/2010,20946)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2010 - 3 StR 431/10 (https://dejure.org/2010,20946)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2010 - 3 StR 431/10 (https://dejure.org/2010,20946)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 261 StPO
    Strafzumessung (Teilaufhebung durch das Revisionsgericht; aufrechterhaltene tatsächliche Feststellungen; eigene Strafzumessungserwägungen des neuen Tatrichters)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO, § 358 StPO
    Bemessung einer Jugendstrafe: Fehlerhafte Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen in dem vom Revisionsgericht aufgehobenen früheren Strafausspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO, § 358 StPO
    Bemessung einer Jugendstrafe: Fehlerhafte Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen in dem vom Revisionsgericht aufgehobenen früheren Strafausspruch

  • Wolters Kluwer

    Ausschließliche Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen eines aufgehobenen Urteils zur Begründung einer Jugendstrafe

  • rewis.io

    Bemessung einer Jugendstrafe: Fehlerhafte Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen in dem vom Revisionsgericht aufgehobenen früheren Strafausspruch

  • ra.de
  • rewis.io

    Bemessung einer Jugendstrafe: Fehlerhafte Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen in dem vom Revisionsgericht aufgehobenen früheren Strafausspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 2
    Ausschließliche Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen eines aufgehobenen Urteils zur Begründung einer Jugendstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 195
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04

    Bindungswirkung (Umfang; Teilrechtskraft); unzulässige Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 431/10
    Diese Bezugnahme ist indes unzulässig, weil der Strafausspruch jenes Urteils und damit die ihn tragenden Erwägungen - anders als die ihm zu Grunde liegenden tatsächlichen Feststellungen - durch die Entscheidung des Senats vom 25. November 2009 aufgehoben worden ist (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12

    Anforderung an zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen und

    Nicht mehr existente Strafzumessungserwägungen können nicht Gegenstand einer Bezugnahme sein (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 431/10; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).
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