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   BGH, 21.12.1998 - 3 StR 434/98   

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https://dejure.org/1998,4139
BGH, 21.12.1998 - 3 StR 434/98 (https://dejure.org/1998,4139)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1998 - 3 StR 434/98 (https://dejure.org/1998,4139)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 434/98 (https://dejure.org/1998,4139)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87

    Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240

    Auszug aus BGH, 21.12.1998 - 3 StR 434/98
    Daß ein fälliger Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt werden soll, macht den begehrten Vermögensvorteil hingegen nicht rechtswidrig (vgl. BGHSt 20, 136, 137; BGH NStZ 1988, 216).
  • BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64

    Unterhaltsquittung - § 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit

    Auszug aus BGH, 21.12.1998 - 3 StR 434/98
    Daß ein fälliger Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt werden soll, macht den begehrten Vermögensvorteil hingegen nicht rechtswidrig (vgl. BGHSt 20, 136, 137; BGH NStZ 1988, 216).
  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21

    Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe; Vorsatz); Erpressung

    Der Täter will sich dann zu Unrecht bereichern, wenn er einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat; allein der Umstand, dass ein fälliger Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt werden soll, macht den begehrten Vorteil nicht rechtswidrig (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010, aaO; Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 434/98).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10

    Absicht rechtswidriger Zueignung (versuchter schwerer Raub; versuchte schwere

    Der Täter will sich dann zu Unrecht bereichern, wenn er einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 434/98).
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 12/99

    Absicht rechtswidriger Bereicherung (Bereicherungsabsicht); Räuberische

    Daß der Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt wer den sollte, macht den erstrebten Vermögensvorteil nicht rechtswidrig (vgl., BGH NJW 1982, 2265-1 BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 21 BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 434/98 m.w.N.).
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