Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 13.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02   

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OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02 (https://dejure.org/2003,4915)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.02.2003 - 3 U 142/02 (https://dejure.org/2003,4915)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 3 U 142/02 (https://dejure.org/2003,4915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einladungsmangel bei Aufsichtsratsitzung; Heilung des Ladungsmangels durch Rügeverzicht; Teilnahme eines Aufsichtsratsmitglieds an einer Abstimmung trotz Fehlen der ordnungsgemäßen Ladung; Satzungsgemäße Rechte des Aufsichtsrats einer Genossenschaft zur Kündigung eines ...

  • Judicialis

    GenG § 18 S. 2; ; GenG § 24 Abs. 2 S. 2; ; GenG § 39 Abs. 1; ; GenG § 40

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage des Rügeverzichts eines Aufsichtsrats bezüglich nicht ordnungsgemäßer Ladung zur Generalversammlung einer Genossenschaft sowie zur satzungsmäßigen Ermächtigung des Aufsichtsrates durch die Generalversammlung, den Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds zu ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Dienstvertrages und der Beendigung der Organstellung eines Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft durch den Aufsichtsrat bei entsprechender Regelung in der Satzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 932
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 47/99

    Fristlose Kündigung eines Sparkassenvorstandsmitglieds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Zu der im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelung in § 51 Abs. 2 und 4 GmbHG hat der Bundesgerichtshof für den Bereich des Sparkassenrechts entschieden (BGH DStR 2000, 1152), dass die zu dieser Bestimmung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auch Geltung für die Einberufung zu einer Sitzung des Verwaltungsrates einer Sparkasse beanspruchen können.

    Der Senat hält unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in DStR 2000, 1152, auch im Anwendungsbereich des Genossenschaftsgesetzes die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 51 Abs. 2 und 4 GmbHG entwickelten Grundsätze für anwendbar.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH DStR 2000, 1152) ist davon auszugehen, dass die Mitteilung "Geschäftsführerangelegenheiten" oder aber - wie hier - "Vorstandsangelegenheiten" nicht hinreichend bestimmt ist, um den Zweck der entsprechend anwendbaren Bestimmung des § 51 Abs. 2 und 4 GmbHG, den an der Beschlussfassung Beteiligten eine sachgerechte Vorbereitung und Teilnahme an der Aussprache zu ermöglichen und sie vor Überraschung oder Überrumpelung zu schützen, gerecht zu werden.

    Zu einer ordnungsgemäßen Ankündigung bedarf es vielmehr der Angabe, welche Maßnahmen zur Beratung und Beschlussfassung gestellt werden und gegen welche Person sie sich richten sollen; dagegen müssen die maßgeblichen Gründe hierfür nicht angegeben werden (vgl. Goette in der Anmerkung zum oben genannten Urteil in DStR 2000, 1153).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass etwaige Einberufungsmängel geheilt werden können (BGH DStR 2000, 1152 f.; BGHZ 87, 1, 4).

    Demgegenüber haben die Verwaltungsratsmitglieder in dem Fall BGH DStR 2000, 1152, ausweislich der Gründe deutlich gemacht, dass sie mit dem Vorgehen der Mehrheit nicht einverstanden waren.

  • BGH, 14.11.1983 - II ZR 33/83

    Mitbestimmte GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 89, 48, 55) fallen der Abschluss und die ordentliche Kündigung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern unter die allgemeine Ermächtigung des Aufsichtsrats nach § 39 Abs. 1 GenG, Verträge mit Vorstandsmitgliedern abzuschließen.

    Tatsächlich und auch rechtlich können sie aber erhebliche Auswirkungen aufeinander haben (BGHZ 89, 48, 52 unter Hinweis auf BGHZ 79, 38, 41).

    Die Anstellung bildet daher meist eine wesentliche Grundlage für das Zustandekommen und die Fortdauer der Bestellung (BGHZ 89, 48, 52 f.).

    Für das Recht der GmbH ist anerkannt, dass es zulässig ist, die Dauer des Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers an die Dauer seiner Organstellung zu knüpfen (BGH WM 1995, 1665 f unter Hinweis auf BGHZ 89, 48, 52 f).

  • LG Ellwangen/Jagst, 26.07.2002 - 3 O 510/01

    Genossenschaftsbank: Ladungsmangel bei einer Aufsichtsratssitzung im Hinblick auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 26.07.2002 - 3 O 510/01 - wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des am 26.07.2002 verkündeten Urteils des Landgerichts Ellwangen - AZ 3 O 510/01 - wird festgestellt, dass die am 05.10.2000 ausgesprochene Kündigung des Anstellungsverhältnisses der Parteien durch die Beklagte/Berufungsbeklagte unwirksam ist;.

    Unter Abänderung des am 26.07.2002 verkündeten Urteils des Landgerichts Ellwangen - AZ 3 O 510/01 - wird festgestellt, dass der Kläger/Berufungskläger auch über den 31.12.2001 hinaus weiterhin hauptamtliches stellvertretendes Vorstandsmitglied der Beklagten/Berufungsbeklagten ist und die Organstellung nicht durch die Kündigung der Beklagten/Berufungsbeklagten vom 05.10.2000 geendet hat.

  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 182/79

    Zuständigkeit für Verträge über Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Tatsächlich und auch rechtlich können sie aber erhebliche Auswirkungen aufeinander haben (BGHZ 89, 48, 52 unter Hinweis auf BGHZ 79, 38, 41).

    Auch für das Recht der GmbH ist anerkannt, dass die Organstellung eines Geschäftsführers, wenn diese auf einem Dienstvertrag beruht, in der Regel zugleich mit diesem endet, weil ein Organmitglied im Allgemeinen nicht ohne Vertragsgrundlage weiterarbeiten wird (BGH DB 1981, 2375; BGHZ 79, 38, 41 f).

  • OLG Naumburg, 17.12.1996 - 7 U 196/95

    Wirksamkeit eines die Einziehung der Geschäftsanteile eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Für den Anwendungsbereich des GmbH-Gesetzes ist allgemeine Meinung, dass Ladungsmängel durch die Anwesenheit aller Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung gemäß § 51 Abs. 3 GmbHG geheilt werden können (vgl. OLG Naumburg GmbHR 1998, 90, 92; Scholz/K. Schmidt, a.a.O., § 51 Rn. 38, 43; Baumbach/Hueck/Zöllner, a.a.O., § 51 Rn. 25; Rowedder/ Schmidt/Leithoff/Koppensteiner, GmbH-Gesetz, 4. Aufl., § 51 Rn. 12, 13).

    Zwar wird das bloße Erscheinen in der Aufsichtsratssitzung nicht ohne weiteres als Rügeverzicht gewertet werden können (vgl. dazu Scholz/ K. Schmidt, a.a.O., § 51 Rn. 38 unter Hinweis auf OLG Naumburg GmbHR 1998, 90, 92).

  • OLG Düsseldorf, 23.07.1987 - 10 W 78/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Auch wenn § 17 Abs. 3 GKG seinem Wortlaut nach nicht unmittelbar einschlägig ist, weil der Kläger nicht seine Vergütung beansprucht, sondern im Wege der Feststellung der Weiterbestand des Dienstverhältnisses geltend gemacht wird, so kann doch die Vorschrift als Ausgangspunkt für die Schätzung des Interesses des Klägers dienen und herangezogen werden (so OLG Bamberg JurBüro 1988, 227, 228 unter Verweis auf BGH JurBüro 1986, 713).

    Der Senat ist mit dem OLG Bamberg (JurBüro 1988, 227, 228) der Auffassung, dass der Wert des Interesses an der Feststellung, dass das Dienstverhältnis trotz der Kündigung der Beklagten fortbesteht, in etwa dem Wert einer Klage auf Feststellung, dass die Beklagte zur Fortzahlung der Vergütung über den Kündigungszeitpunkt hinaus verpflichtet sei, entspricht.

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Die Sache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO), da sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (vgl. BGH MDR 2003, 104, 106).
  • BGH, 29.05.1989 - II ZR 220/88

    Beendigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Die Trennung, die das Gesetz zwischen dem Organverhältnis und dem Dienstvertrag vollzieht, gebietet nicht unabdingbar, dass jegliche Verknüpfung zwischen beiden Rechtsvorgängen durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung zu unterbleiben hat (BGH WM 1989, 1246 ff).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Dem Zweck, den objektivierten Willen des Gesetzgebers zu erfassen, dienen die nebeneinander zulässigen, sich gegenseitig ergänzenden Methoden der Auslegung aus dem Wortlaut der Norm, aus ihrem Sinnzusammenhang sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (BGHZ 46, 74, 76; BGHZ 49, 221 ff).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 216/96

    Zulässigkeit der Eventualeinberufung einer Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Ob das vorbehaltlos geschehen ist, muss unter Würdigung des tatsächlichen Verhaltens festgestellt werden (vgl. BGH BB 1998, 445 f. zu § 51 GmbHG).
  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 109/94

    Kündigung des mit der Buchführung beauftragten GmbH-Geschäftsführers wegen

  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft;

  • BGH, 23.09.1996 - II ZR 126/95

    Vertretung einer Genossenschaft in einem Rechtsstreit mit Mitgliedern; Wirkung

  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 14/82

    Einberufungsrecht der Gesellschafter

  • BGH, 13.02.1984 - II ZR 2/83

    Streit über den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand und über den

  • BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85

    Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Feststellungsklage über das Bestehen

  • BGH, 08.11.1967 - Ib ZR 135/65

    Haftung des Güternahverkehrsunternehmers

  • OLG Köln, 08.09.1994 - 19 W 31/94

    Höhe des Streitwerts bei einer Feststellungsklage über das Bestehen eines

  • BGH, 03.05.1973 - II ZR 15/71

    Wirksamkeit der Kündigung des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds einer

  • OLG München, 13.05.1992 - 3 U 5234/91
  • LG Bayreuth, 14.03.1990 - 2 O 287/90
  • BGH, 17.11.1986 - II ZR 304/85

    Tagesordnung der Mitgliederversammlung eines Vereins

  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 122/94

    Vertretung einer Genossenschaft in Aktiv- und Passivprozessen gegen

  • OLG Karlsruhe, 15.07.1988 - 14 U 203/86
  • OLG Naumburg, 30.09.1998 - 2 U 127/96

    Feststellung des ungekündigten Fortbestandes eines Anstellungsverhältnisses als

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.02.2003 - 3 U 142/02   

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https://dejure.org/2003,9724
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OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.2003 - 3 U 142/02 (https://dejure.org/2003,9724)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 3 U 142/02 (https://dejure.org/2003,9724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Rubrums bei Falschbezeichnung einer Partei; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassen einer Veröffentlichung im "IfAp-Index" ; Fehlende Vorabinformation von aus der EU parallelimportierter und umgepackter Arzneimittel in Deutschland; Zur ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 24; ; MarkenRL Art. 7

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14; MarkenG § 24; MarkenRL Art. 7
    Verletzung des Markenrechts bei EU-Parallelimport eines markenrechlich geschützten Arzneimittels und Umpacken desselben im Inland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 8 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2003 - 3 U 142/02
    Nach der zu § 24 MarkenG maßgeblichen EuGH-Rechtsprechung setzt das wiederum u. a. voraus, dass der Importeur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittel unterrichtet (BGH WRP 2001, 549, 551 - ZOCOR).

    Für letztere gilt, dass sie (erst) auf Aufforderung des Markeninhabers zu erfolgen hat (BGH WRP 2001, 549, 551 - ZOCOR).

  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    So hat das OLG Hamburg in einem Eintrag in eine Arzneimittel-Datenbank noch kein Angebot und Feilhalten einer Ware im markenrechtlichen Sinn angesehen, wobei der Eintrag allerdings mit dem ausdrücklichen Zusatz "außer Vertrieb" versehen war (NJOZ 2003, 2166, 2170).
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