Rechtsprechung
OLG Celle, 02.11.1988 - 3 U 191/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 607 Abs. 1 BGB; § 607 Abs. 2 BGB; § 305 BGB; § 276 BGB; § 249 BGB
Rückzahlung einer Darlehensforderung ; Bürgschaftserklärung und Kreditvertrag als zwei in formaler Hinsicht selbstständige Rechtsgeschäfte; Zweifel an einer Schuldumschaffung ; Vorliegen einer Schuldänderung; Schadensersatzanspruch aus fahrlässiger Täuschung ; Risiko der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung einer Darlehensforderung ; Bürgschaftserklärung und Kreditvertrag als zwei in formaler Hinsicht selbstständige Rechtsgeschäfte; Zweifel an einer Schuldumschaffung ; Vorliegen einer Schuldänderung; Schadensersatzanspruch aus fahrlässiger Täuschung ; Risiko der ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 04.06.1987 - 4 O 95/87
- OLG Celle, 02.11.1988 - 3 U 191/87
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 120/60
Auszug aus OLG Celle, 02.11.1988 - 3 U 191/87
Der Rechtsbehelf der Anfechtung ans § 123 BGB (vorsätzliche Täuschung) verdrängt nicht einen solchen Schadensersatzanspruch aus fahrlässiger Täuschung (vgl. BGH NJW 62, 1196 (1198); NJW 68, 986 (987) OLG Celle WM 88, 1436). - BGH, 14.11.1985 - III ZR 80/84
Schuldumschaffung durch Hinterlegung von Geld zur späteren Weitergabe an einen …
Auszug aus OLG Celle, 02.11.1988 - 3 U 191/87
Eine solche rechtliche Konstruktion, die dazu führt, daß dem Vertragspartner Einwendungen aus dem früheren Rechtsverhältnis genommen sind, erfordert einen eindeutigen erkennbaren Willen (BGH WM 86, 135 m.w.N.). - BGH, 22.10.1987 - IX ZR 267/86
Erwartung der Nichtinanspruchnahme des Bürgen als Geschäftsgrundlage
Auszug aus OLG Celle, 02.11.1988 - 3 U 191/87
Die Einwendungen des Beklagten, aus dem Bürgschaftsvertrag sind daher gegenüber dem Kreditvertrag zu berücksichtigen (vgl. auch BGH WM 87, 1481 (1483)), sie vermögen aber nicht die Ansprüche der Klägerin zu erschüttern. - BGH, 28.02.1968 - VIII ZR 210/65
Anfechtung einer Bürgschaftserklärung wegen arglistiger Täuschung - Verdrängung …
Auszug aus OLG Celle, 02.11.1988 - 3 U 191/87
Der Rechtsbehelf der Anfechtung ans § 123 BGB (vorsätzliche Täuschung) verdrängt nicht einen solchen Schadensersatzanspruch aus fahrlässiger Täuschung (vgl. BGH NJW 62, 1196 (1198); NJW 68, 986 (987) OLG Celle WM 88, 1436). - OLG Hamm, 16.03.1982 - 10 U 199/81
Auszug aus OLG Celle, 02.11.1988 - 3 U 191/87
Der Bürge ist grundsätzlich verpflichtet, sich selbst beim Hauptschuldner über dessen Vermögenslage und damit über den Umfang des Risikos, in Anspruch genommen zu werden, zu informieren (vgl. BGH a.a.O., OLG Celle a.a.O., OLG Hamm ZIP 82, 1061 (1062)).
- OLG Celle, 17.02.2010 - 3 U 182/09
Rechtsfolgen der Verjährung der Hauptforderung bei Ablösung einer Bürgschaft …
Soweit der Senat mit Urteil vom 2. November 1988 (3 U 191/87, Umdruck Seite 6) in einem nur vom Grundsachverhalt vergleichbaren Fall ausgesprochen hat, dass es sich bei Bürgschaftsvertrag und Kreditvertrag nur formal um zwei selbständige Rechtsgeschäfte handele, die untrennbar zusammenhingen, steht dies nicht im Widerspruch zu den hier anzustellenden Überlegungen. - LG Lüneburg, 15.07.2009 - 3 O 275/07
Verrechnung eines Guthabens i.R.e. vereinbarten Kontokorrents mit einer Forderung …
Bei dem Darlehensvertrag handelt es sich nur formal um einen von dem ursprünglichen Bürgschaftsvertrag losgelösten Vertrag (vgl. OLG Celle, Urt. v. 02.11.1988 - 3 U 191/87 ).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 11.04.1989 - 3 U 191/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 760
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
Pferdehalter Gefälligkeit
Da der nichtgewerbsmäßige Halter eines Reittieres lediglich einem Unternehmer im versicherungsrechtlichen Sinne gleichgestellt wird, kommt es auf eine planmäßige Verrichtung von Tätigkeiten dabei nicht an (vgl. OLG Schleswig VersR 1990, 760). - OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 22 U 39/01
Schadensersatz: Nicht gewerbsmäßiger private Pferdezüchter bzw. Pferdehalter als …
Hierfür ist es nicht erforderlich, dass die Hengsthaltung des Beklagten zu 1) erwerbswirtschaftlichen Zwecken gedient hat bzw. dient; ausreichend für die Qualifizierung als Unternehmer nach den Bestimmungen des SGB VII ist vielmehr allein die Tatsache der privaten Pferdehaltung (vgl. etwa OLG Schleswig in VersR 90, 760; OLG Köln in VersR 94, 693, jeweils noch zu den § 636 ff RVO).