Rechtsprechung
   OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06   

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OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2007,4187)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.03.2007 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2007,4187)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. März 2007 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2007,4187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gesamtvollstreckung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des Gläubigerausschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs der Gesamtvollstreckungsmasse gegen die Mitglieder des Gläubigerausschusses; Beginn des Laufs der Verjährungsfrist; Hemmung der Verjährung bei Weigerung des Verwalters zur Geltendmachung der Ansprüche

  • Judicialis

    BGB § 852 a. F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs der Gesamtvollstrekkungsmasse gegen die Mitglieder des Gläubigerausschusses - Haftung des früheren Gesamtvollstreckungsverwalters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 735
  • NZI 2008, 52
  • NJ 2007, 418
  • NJ 2008, 528
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Schwerin, 10.02.2006 - 1 O 120/04

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung von

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Die Berufung des Klägers gegen das am 10.02.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Schwerin (Az.: 1 O 120/04) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    die Beklagten unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Schwerin vom 10.02.2006, Az.: 1 O 120/04 als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 2.266.566,10 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen;.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Schwerin vom 10.02.2006, Az.: 1 O 120/04 festzustellen, dass die Beklagten verpflichtet sind, den gesamten weiteren Schaden zu ersetzen, der der Gesamtvollstreckungsmasse im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der Firma A. K. W. GmbH & Co. KG dadurch entstanden ist oder noch entsteht, dass die Beklagten ihre Pflicht gemäß § 15 Abs. 6 S. 1 GesO zu Überwachung der Geschäftsführung des früheren Verwalters Rechtsanwalt H.-J. L., verletzt haben und der über den mit dem Klageantrag zu 1. geltenden Anspruch hinausgeht.

  • BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03

    Geltendmachung eines Quotenverringerungsschadens; Verjährung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Diesen Schadensersatzanspruch kann ein Sonderverwalter oder ein neu bestellter Verwalter geltend machen (BGHZ 124, 27 = ZIP 1993, 1886 = NJW 1994, 323; BGHZ 159, 25 = ZIP 2004, 1218 = NJW-RR 2004, 1425).

    Die Verjährungsfrist gem. § 62 InsO beginnt daher nicht bereits mit der Bestellung des neuen Verwalters oder Sonderverwalters, sondern erst mit dessen Kenntnis von den die Ersatzpflicht des früheren Verwalters begründenden Tatumständen (BGHZ 159, 25 = ZIP 2004, 1218 = NJW-RR 2004, 1425; OLG München ZIP 1987, 656; MünchKomm-Brandes, InsO, § 62 Rn. 3; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 62 Rn. 2; Kübler/Prüting/Lücke InsO, § 62 Rn. 2).

  • OLG München, 20.01.1987 - 25 W 3137/86

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderkonkursverwalters;

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Die Verjährungsfrist gem. § 62 InsO beginnt daher nicht bereits mit der Bestellung des neuen Verwalters oder Sonderverwalters, sondern erst mit dessen Kenntnis von den die Ersatzpflicht des früheren Verwalters begründenden Tatumständen (BGHZ 159, 25 = ZIP 2004, 1218 = NJW-RR 2004, 1425; OLG München ZIP 1987, 656; MünchKomm-Brandes, InsO, § 62 Rn. 3; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 62 Rn. 2; Kübler/Prüting/Lücke InsO, § 62 Rn. 2).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 354/98

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Die Rechtsprechung hilft, indem sie den Anwalt verpflichtet, den Mandanten über die die Schadensersatzpflicht begründenden Umstände aufzuklären und gelangt auf diese Weise zu einer sekundären Haftung mit einer neuen Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen Verletzung der Hinweispflicht (BGHZ 94, 380 = ZIP 1985, 1274 = NJW 1985, 2250; BGH NJW 2000, 1263 = MDR 2000, 481; BGH NJW 2000, 1267).
  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 39/93

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Wege der Stufenklage aufgrund Erteilung

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    In der späteren Entscheidung vom 26.05.1994 (BGHZ 126, 138 = NJW 1994, 3102) bekräftigte er dies in Hinblick auf den Vergleichsverwalter gem. § 42 der früheren Vergleichsordnung und unterstellte auch Ersatzansprüche gegen die Mitglieder des Gläubigerbeirats gem. § 44 Abs. 3 VerglO der Verjährung gem. § 852 BGB a.F. Im gleichen Sinn entschied das OLG Saarbrücken (NZI 1998, 44; ebenso Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 89, Rn. 7; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 89 KO, Anmerkung 5, zur Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses).
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 21/93

    Sorgfaltspflicht des Konkursverwalters bei anwaltlicher Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Diesen Schadensersatzanspruch kann ein Sonderverwalter oder ein neu bestellter Verwalter geltend machen (BGHZ 124, 27 = ZIP 1993, 1886 = NJW 1994, 323; BGHZ 159, 25 = ZIP 2004, 1218 = NJW-RR 2004, 1425).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Die Rechtsprechung hilft, indem sie den Anwalt verpflichtet, den Mandanten über die die Schadensersatzpflicht begründenden Umstände aufzuklären und gelangt auf diese Weise zu einer sekundären Haftung mit einer neuen Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen Verletzung der Hinweispflicht (BGHZ 94, 380 = ZIP 1985, 1274 = NJW 1985, 2250; BGH NJW 2000, 1263 = MDR 2000, 481; BGH NJW 2000, 1267).
  • OLG Saarbrücken, 01.09.1998 - 4 U 634/97
    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    In der späteren Entscheidung vom 26.05.1994 (BGHZ 126, 138 = NJW 1994, 3102) bekräftigte er dies in Hinblick auf den Vergleichsverwalter gem. § 42 der früheren Vergleichsordnung und unterstellte auch Ersatzansprüche gegen die Mitglieder des Gläubigerbeirats gem. § 44 Abs. 3 VerglO der Verjährung gem. § 852 BGB a.F. Im gleichen Sinn entschied das OLG Saarbrücken (NZI 1998, 44; ebenso Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 89, Rn. 7; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 89 KO, Anmerkung 5, zur Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses).
  • OLG Rostock, 28.05.2004 - 3 W 11/04

    Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses wegen der Verletzung ihrer

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Eine dem § 89 KO entsprechende Regelung zur Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses findet sich in der Gesamtvollstreckungsordnung nicht, indessen ist § 89 KO insoweit entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Rostock, ZInsO 2004, 814).
  • BGH, 17.01.1985 - IX ZR 59/84

    Verjährung der Konkursverwalterhaftung

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Hierzu hat der BGH entschieden (BGHZ 93, 278 = NJW 1985, 1161), dass sich der Verjährung nach § 852 BGB als allgemeine Verjährungsnorm für gesetzliche Haftungsverhältnisse richte.
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 54/07

    Beginn der Verjährungsfrist bei der Inanspruchnahme von

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in ZIP 2007, 735 abgedruckt ist, geht aus folgenden Erwägungen von einer Verjährung des Ersatzanspruchs aus: Mangels einer speziellen gesetzlichen Regelung verjährten Schadensersatzansprüche gegen Mitglieder eines Gläubigerausschusses nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist des § 852 BGB a.F. Die Verjährungsfrist sei spätestens Ende des Jahre 1999 in Gang gesetzt worden.
  • LG Schwerin, 10.02.2006 - 1 O 120/04
    Die Berufung ist anhängig beim OLG Rostock unter dem Az. 3 U 45/06.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.10.2006 - 3 U 45/06   

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https://dejure.org/2006,12622
OLG Hamburg, 19.10.2006 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2006,12622)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.10.2006 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2006,12622)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2006,12622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Benennung des pharmazeutischen Unternehmers sowie des Herstellers in der Packungsbeilage bei Import von Arzneimitteln nach Deutschland; Erforderlichkeit der Angabe eines Parallelimporteurs in der Gebrauchsinformation; Verwendung der unveränderten ...

  • Judicialis

    AMG § 4 Abs. 14; ; AMG § 10 Abs. 1 Nr. 8 a; ; AMG § 11 Abs. 1 Nr. 6 f; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Mitumfassung des Kennzeichnens eines Arzneimittels vom Herstellungsbegriff nach § 4 Abs. 14 AMG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 36/01

    "Umpacken" von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung in eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2006 - 3 U 45/06
    Darin ist ein Kennzeichnen im Sinne von § 4 Abs. 14 AMG zu sehen (vgl. Kloesel/Cyran, ArzneimittelR, § 4 AMG, Anm. 49 g; Rehmann, AMG, 2. Auflage, 2003, § 11 AMG Rn. 5; OLG Hamburg GRUR 2002, 890, 892 - Fertigspritzen-Bündelpackung).

    Es handelt sich bei der Bestimmung des AMG nach der zum vormals geltenden UWG vertretenen Auffassung um eine wertbezogene Norm, denn sie dient dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung (OLG Hamburg, GRUR 2002, 890, 892 - Fertigspritzen-Bündelpackung; OLG Hamburg, MD 2002, 130, 136 - Pflichtangaben auf Packungsbeilagen; OLG Hamburg, PharmaR 2003, 54, 64 - Zum Umverpacken eines markengeschützten Arzneimittels beim Parallelimport).

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2006 - 3 U 45/06
    Ein Ausnahmefall, bei dem kein Verstoß gegen § 3 UWG anzunehmen wäre (vgl. BGH GRUR 1999, 1128 - Hormonpräparate) ist vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 318/00

    Markenrechtsverletzung mangels Erschöpfung des Markenrechts durch Umpacken eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2006 - 3 U 45/06
    Es handelt sich bei der Bestimmung des AMG nach der zum vormals geltenden UWG vertretenen Auffassung um eine wertbezogene Norm, denn sie dient dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung (OLG Hamburg, GRUR 2002, 890, 892 - Fertigspritzen-Bündelpackung; OLG Hamburg, MD 2002, 130, 136 - Pflichtangaben auf Packungsbeilagen; OLG Hamburg, PharmaR 2003, 54, 64 - Zum Umverpacken eines markengeschützten Arzneimittels beim Parallelimport).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2006 - 3 U 45/06
    Dieser Rechtsansicht steht auch die von der Antragsgegnerin zitierte EuGH-Entscheidung "Loendersloot/Ballantine" (GRURInt 1998, 145 ff.), welche sich mit der Änderung von Etiketten parallelimportierter Whisky-Flaschen beschäftigt, nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.11.2006 - 3 U 45/06   

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https://dejure.org/2006,16304
OLG Bremen, 24.11.2006 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2006,16304)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.11.2006 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2006,16304)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. November 2006 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2006,16304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 85 Abs. 2, 233 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich einer wirksamen Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch ein Telefaxgerät; Notwendigkeit der Erstellung eines Einzelausdrucks des Sendeberichts im Anschluss an den Sendevorgang und einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 233

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233
    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.07.2004 - XII ZB 27/03

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2006 - 3 U 45/06
    Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, NJW 1993, 3140; NJW 1993, 1655, 1656; NJW 1998, 907; NJW 2004, 367, 368 f.; NJW 2004, 3490; NJW 2006, 1519 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2006 - 3 U 45/06
    Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, NJW 1993, 3140; NJW 1993, 1655, 1656; NJW 1998, 907; NJW 2004, 367, 368 f.; NJW 2004, 3490; NJW 2006, 1519 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2006 - 3 U 45/06
    Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, NJW 1993, 3140; NJW 1993, 1655, 1656; NJW 1998, 907; NJW 2004, 367, 368 f.; NJW 2004, 3490; NJW 2006, 1519 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2006 - 3 U 45/06
    Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, NJW 1993, 3140; NJW 1993, 1655, 1656; NJW 1998, 907; NJW 2004, 367, 368 f.; NJW 2004, 3490; NJW 2006, 1519 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1997 - VIII ZB 33/97

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2006 - 3 U 45/06
    Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, NJW 1993, 3140; NJW 1993, 1655, 1656; NJW 1998, 907; NJW 2004, 367, 368 f.; NJW 2004, 3490; NJW 2006, 1519 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.09.1993 - V ZB 33/93

    Rechtsmittel - Wiedereinsetzung - Sorgfalt - Telefax

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2006 - 3 U 45/06
    Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, NJW 1993, 3140; NJW 1993, 1655, 1656; NJW 1998, 907; NJW 2004, 367, 368 f.; NJW 2004, 3490; NJW 2006, 1519 f., jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 12.02.2007 - 3 U 45/06   

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https://dejure.org/2007,35538
OLG Rostock, 12.02.2007 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2007,35538)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.02.2007 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2007,35538)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2007,35538)
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   OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06   

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https://dejure.org/2008,35588
OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2008,35588)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2008 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2008,35588)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2008,35588)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06
    a) Täuscht der Vertreiber einen Kreditnehmer arglistig durch evident unrichtige Angaben über ein Anlageobjekt, so wird widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und dieser auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat (vgl. BGH, Urt.v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris-Tz. 51 ff.).

    aa) Von evidenter Unrichtigkeit der Angaben des Täuschenden ist dann auszugehen, wenn sie sich objektiv als grob falsch dargestellt haben, so dass sich aufdrängt, die kreditgebende Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (vgl. BGH, Urt.v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris-Tz. 55).

    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages, konkreter Vertriebsabsprachen oder eines gemeinsamen Vertriebskonzepts bestanden haben oder sich aus Indizien ergeben wie etwa daraus, dass den vom Verkäufer oder Fondsinitiator eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden oder dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objektes vermittelt haben (vgl. dazu BGH, Urt.v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris-Tz. 53).

    cc) Dass die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer beziehungsweise Vermittler angeboten wurde, ist dann anzunehmen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank zur Finanzierung seines Erwerbsgeschäfts sucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers oder Fondsinitiators dem Interessenten im Zusammenhang mit den Anlage- oder Verkaufsunterlagen - sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler - einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich bereits gegenüber dem Verkäufer oder dem Fondsinitiator zur Finanzierung bereit erklärt hatte (vgl. BGH, Urt.v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris-Tz. 54).

    c) Drängt sich damit auf, die Erstbeklagte habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen, so ist es ihre Sache, die entsprechende tatsächliche Vermutung zu widerlegen, das heißt vorzutragen und nachzuweisen, dass die grobe Unrichtigkeit der Angaben über die Mietpoolausschüttung weder ihr bekannt gewesen ist (vgl. BGH, Urt.v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris-Tz. 51, 52) noch für sie erkennbar war.

    Mit dem Bundesgerichtshof, der seine Rechtsprechung zum Bestehen von Aufklärungspflichten zur Effektivierung des Verbraucherschutzes ergänzt hat, ist auch in den Fällen des institutionalisierten Zusammenwirkens auf die Erkennbarkeit eines objektiven Wissensvorsprungs über die speziellen Risiken der zu finanzierenden Kapitalanlage abzustellen (vgl. BGH, Urt.v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris-Tz. 61; Urt.v. 19.12.2006 - XI ZR 192/04, juris-Tz. 36).

    Dabei ist nach einem Satz der Lebenserfahrung, dessen Anwendbarkeit im Streitfall die Beklagten nicht widerlegen konnten, davon auszugehen, dass die Kläger bei Aufklärung über die Unrichtigkeit der deutlich überhöht angegebenen Mieteinnahmen die Eigentumswohnung mangels Rentabilität nicht erworben beziehungsweise den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und deshalb weder das Vorausdarlehen mit der Zweitbeklagten noch die beiden Bausparverträge mit der Erstbeklagten abgeschlossen hätten (vgl. dazu BGH, Urt.v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 161, 1, juris-Rdn. 61).

    Soweit die Beklagten auf verbraucherungünstige obergerichtliche Urteile nach Bekanntwerden der Entscheidung des BGH, Urt.v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04(BGHZ 161, 1) verweisen, nach denen in den dortigen Verfahren arglistige Täuschungen oder evidente Unrichtigkeiten der Angaben in Besuchsberichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht nachvollziehbar dargestellt waren, ergibt sich hieraus nichts Anderes.

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06
    Dabei ist nach einem Satz der Lebenserfahrung, dessen Anwendbarkeit im Streitfall die Beklagten nicht widerlegen konnten, davon auszugehen, dass die Kläger bei Aufklärung über die Unrichtigkeit der deutlich überhöht angegebenen Mieteinnahmen die Eigentumswohnung mangels Rentabilität nicht erworben beziehungsweise den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und deshalb weder das Vorausdarlehen mit der Zweitbeklagten noch die beiden Bausparverträge mit der Erstbeklagten abgeschlossen hätten (vgl. dazu BGH, Urt.v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 161, 1, juris-Rdn. 61).

    Soweit die Beklagten auf verbraucherungünstige obergerichtliche Urteile nach Bekanntwerden der Entscheidung des BGH, Urt.v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04(BGHZ 161, 1) verweisen, nach denen in den dortigen Verfahren arglistige Täuschungen oder evidente Unrichtigkeiten der Angaben in Besuchsberichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht nachvollziehbar dargestellt waren, ergibt sich hieraus nichts Anderes.

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06
    Eine Verzögerung von bis zu zwei Wochen, gerechnet ab dem Fristende, erweist sich nach allgemeiner Auffassung, die der Senat teilt, als unschädlich; dies ergibt sich aus dem Grundsatz, wonach Fristen - ohne Nachteil für den Handelnden - bis zum Ende ausgeschöpft werden dürfen (vgl. dazu BGHZ 103, 20, 28; BGH NJW-RR 1992, 470 [BGH 15.01.1992 - IV ZR 13/91]; NJW 1995, 2230 [BGH 18.05.1995 - VII ZR 191/94]).
  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06
    Die Angaben zu den erzielbaren Mietpoolausschüttungen sind für den Erwerber stets von besonderer Bedeutung, weil der Beitritt zu einem Mietpool ihre Ertragserwartung in hohem Maße beeinflusst (vgl. BGH, Urt.v. 13.10.2006 - V ZR 66/06 = WM 2007, 174 = juris-Rdn. 22) und weil ohne verlässliche Angaben hierzu der Anleger seinen monatlichen Eigenaufwand, bei dem es sich um ein Kernstück seiner Willensbildung zum Anlageentschluss handelt (vgl. BGH, Urt.v. 31.10.2003 - V ZR 423/02, BGHZ 156, 371 = juris-Rdn. 12), nicht einmal annähernd schätzen kann.
  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06
    Eine Verzögerung von bis zu zwei Wochen, gerechnet ab dem Fristende, erweist sich nach allgemeiner Auffassung, die der Senat teilt, als unschädlich; dies ergibt sich aus dem Grundsatz, wonach Fristen - ohne Nachteil für den Handelnden - bis zum Ende ausgeschöpft werden dürfen (vgl. dazu BGHZ 103, 20, 28; BGH NJW-RR 1992, 470 [BGH 15.01.1992 - IV ZR 13/91]; NJW 1995, 2230 [BGH 18.05.1995 - VII ZR 191/94]).
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06
    Die Angaben zu den erzielbaren Mietpoolausschüttungen sind für den Erwerber stets von besonderer Bedeutung, weil der Beitritt zu einem Mietpool ihre Ertragserwartung in hohem Maße beeinflusst (vgl. BGH, Urt.v. 13.10.2006 - V ZR 66/06 = WM 2007, 174 = juris-Rdn. 22) und weil ohne verlässliche Angaben hierzu der Anleger seinen monatlichen Eigenaufwand, bei dem es sich um ein Kernstück seiner Willensbildung zum Anlageentschluss handelt (vgl. BGH, Urt.v. 31.10.2003 - V ZR 423/02, BGHZ 156, 371 = juris-Rdn. 12), nicht einmal annähernd schätzen kann.
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06
    Deren Beginn bestimmt sich in Übergangsfällen der vorliegenden Art allerdings gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. BGH, Urt.v. 23.01.2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1 ); maßgeblich ist also der Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger Kenntnis derjenigen Umstände über schädigendes Ereignis und Schädiger hat, die es ihm ermöglichen, eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage zu erheben (vgl. Palandt/Heinrichs aaO, § 199 Rdn. 27, m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84

    Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06
    Eine Verknüpfung der Leistungshandlung mit zusätzlichen - also nicht vertragsgemäßen - Bedingungen ist lediglich dann zur Erfüllung geeignet, wenn sich der Gläubiger darauf einlässt; sie entspricht nicht der vom Schuldner zu erbringenden Leistung und kann daher vom Gläubiger ohne Rechtsnachteile zurückgewiesen werden (vgl. BGH, Urt.v. 10.10.1984 - VIII ZR 244/83, NJW 1985, 336, 367).
  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06
    Der Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges, der wegen seiner vollstreckungsrechtlichen Zweckmäßigkeit sogar ohne Angabe eines Verzugsbeginns bezogen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zulässig ist (vgl. dazu RG JW 1909, 463 Nr. 23; BGH, Urt.v. 28.10.1987 - VIII ZR 206/86, WM 1987, 1496 1498; Urt.v. 31.05.2000 - XII ZR 41/98, NJW 2000, 2663), bleibt in der Sache selbst ebenfalls ohne Erfolg.
  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06
    Der Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges, der wegen seiner vollstreckungsrechtlichen Zweckmäßigkeit sogar ohne Angabe eines Verzugsbeginns bezogen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zulässig ist (vgl. dazu RG JW 1909, 463 Nr. 23; BGH, Urt.v. 28.10.1987 - VIII ZR 206/86, WM 1987, 1496 1498; Urt.v. 31.05.2000 - XII ZR 41/98, NJW 2000, 2663), bleibt in der Sache selbst ebenfalls ohne Erfolg.
  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 112/05

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 244/83

    LKW II - Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines Anwartschaftsrecht,

  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 85/94

    Erfüllung von Verbindlichkeiten aus einer Grundschuld sowie von Darlehensschulden

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 192/04

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Realkreditvertrages; Schadensersatzansprüche des

  • BGH, 28.01.1992 - XI ZR 301/90

    Zurechnung einer von den Prospektverantwortlichen begangenen arglistigen

  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 108/06

    Finanzierter Immobilienerwerb: Ansprüche gegen Finanzierungsinstitute wegen

    So hat etwa der vom Senat in der Parallelsache (3 U 45/06) beauftragte Gerichtssachverständige Dr. C... K... im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens für eine gleichfalls diesem Mietpool zugehörige Wohnung entsprechend den Forderungen der WertV mit Bewirtschaftungskosten von 35, 07 % kalkuliert (vgl. Gutachten vom 04.06.2007, S. 15, Anlage 1/10 zum Klägerschriftsatz vom 05.11.2007); ein mietpoolbedingter Minderertrag betrage regelmäßig 10 bis 30 % bei einer gut funktionierenden Anlage, wobei ihm auch Fälle mit wesentlich höheren Ertragsminderungen bekannt waren (vgl. Gutachten S. 20).
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