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   OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08   

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OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,28955)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2009 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,28955)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,28955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 37/07

    Rechtsfolgen des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08
    Werden sämtliche Anteile einer Zwei-Personen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf einen Gesellschafter übertragen, hat dies zur Folge, dass die Gesellschaft aufgelöst und ohne Liquidation sofort beendet wird (BGHZ 71, 296 ff.; BGH NJW-RR 2002, 244; WM 2008, 1687; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 619; OLG Schleswig, ZIP 2006, 615; Münchener Kommentar BGB- Ulmer , 4. Aufl., vor § 723 Rz. 8, 9; Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts- Gummert , Bd. 1, 2. Aufl., § 21 Rz. 102).

    Weil wegen der Sofortbeendigung keine Liquidationsgesellschaft fortbesteht, kann auch eine Klage gegen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht mehr erhoben werden (BGH WM 2008, 1687).

    Sofern er, wie behauptet, die Geschäftsanteile des Beklagten zu 2. zur Fortführung des Betriebes als Einzelunternehmen übernommen hat, ist er durch Anwachsung des Vermögens der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesamtrechtsnachfolger der Beklagten zu 3. geworden und haftet aus diesem Grund (BGH WM 2008, 1687).

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08
    Hiervon abzugrenzen sind Erwartungen, die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer Partei fallen sollen (BGH NJW-RR 2000, 1535, 1536), auch wenn diese für den Vertragspartner erkennbar waren, wie die Gewinnerwartung (BGH NJW 2000, 1714 (1716).Die Erwartung eines bestimmten Gewinns ist grundsätzlich Teil des Verwendungsrisikos, das der Mieter zu tragen hat (BGH, aaO.) Es ist seine Sache, die Erfolgsaussichten eines Geschäftes in der gewählten Lage abzuschätzen, einschließlich der Gefahr, dass das Gesamtobjekt scheitern kann mit entsprechenden negativen Folgen für ein Einzelhandelsgeschäft (BGH NJW-RR 2000, 1535 (1536); Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, Kap. 8 Rz. 28; Schmidt-Futterer- Eisenschmid , Mietrecht, 9. Aufl., § 536 Rz. 11).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08
    Aber auch nach wirksamer Übertragung seiner Anteile an der Gesellschaft auf den Beklagten zu 1. besteht eine Haftung für die vor dem Ausscheiden aus der Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten (Palandt- Sprau , BGB, 68. Aufl., § 736 Rz. 10), Hinsichtlich der Frage der Begründung einer Verbindlichkeit ist maßgeblich, wann der Vertrag mit der Gesellschaft geschlossen wurde, nicht wann die Verbindlichkeit fällig wird (BGH NJW 2006, 765).
  • BGH, 24.09.2007 - II ZR 284/05

    Rechtsfolgen des Unterbleibens der Eintragung des Ausscheidens eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08
    Für die BGB-Gesellschaft gilt mangels Registereintragung, dass maßgeblich für den Fristbeginn die Kenntnis des Gläubigers von dem Ausscheiden des Gesellschafters ist (BGH NJW 2007, 3784; Münchener Kommentar BGB- Ulmer , 4. Aufl., § 736 Rz. 23; Palandt/ Sprau , aaO, § 736 Rz. 14; BGHZ 117, 168 zur gleichen Problematik bei Anwendung des § 159 HGB a.F.).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 356/98

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08
    § 736 Abs. 2 BGB sieht eine Begrenzung der Nachhaftung vor, die auch für den hier gegebenen Sonderfall gelten soll, dass ein Gesellschafter aus der zweigliedrigen Gesellschaft ausscheidet (Palandt- Sprau , aaO, § 736 Rz. 12; Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts- Piehler/Schulte , Bd. 1, 2. Aufl., § 10 Rz. 125; BGH NJW 2000, 208 (210)).
  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08
    38 Geschäftsgrundlage eines Vertrages sind Vorstellungen einer oder beider Parteien vom Vorhandensein oder dem Eintritt bestimmter Umstände, die für den jeweiligen Vertragspartner erkennbar bei Vertragsabschluss vorlagen und auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (BGHZ 133, 281 (293)) .
  • BGH, 10.02.1992 - II ZR 54/91

    Verjährung von Ansprüchen eines Gesellschafters gegen eine GbR

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08
    Für die BGB-Gesellschaft gilt mangels Registereintragung, dass maßgeblich für den Fristbeginn die Kenntnis des Gläubigers von dem Ausscheiden des Gesellschafters ist (BGH NJW 2007, 3784; Münchener Kommentar BGB- Ulmer , 4. Aufl., § 736 Rz. 23; Palandt/ Sprau , aaO, § 736 Rz. 14; BGHZ 117, 168 zur gleichen Problematik bei Anwendung des § 159 HGB a.F.).
  • BGH, 19.07.2000 - XII ZR 176/98

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08
    Hiervon abzugrenzen sind Erwartungen, die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer Partei fallen sollen (BGH NJW-RR 2000, 1535, 1536), auch wenn diese für den Vertragspartner erkennbar waren, wie die Gewinnerwartung (BGH NJW 2000, 1714 (1716).Die Erwartung eines bestimmten Gewinns ist grundsätzlich Teil des Verwendungsrisikos, das der Mieter zu tragen hat (BGH, aaO.) Es ist seine Sache, die Erfolgsaussichten eines Geschäftes in der gewählten Lage abzuschätzen, einschließlich der Gefahr, dass das Gesamtobjekt scheitern kann mit entsprechenden negativen Folgen für ein Einzelhandelsgeschäft (BGH NJW-RR 2000, 1535 (1536); Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, Kap. 8 Rz. 28; Schmidt-Futterer- Eisenschmid , Mietrecht, 9. Aufl., § 536 Rz. 11).
  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08
    Erforderlich ist nicht, dass der Vertretene das Handeln des Vertreters tatsächlich kennt, sondern dass er es bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können und dass der Vertragspartner davon ausgehen darf, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters (BGH NJW 1981, 1728; NJW 1998, 1854; NJW 2007, 987).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08
    Erforderlich ist nicht, dass der Vertretene das Handeln des Vertreters tatsächlich kennt, sondern dass er es bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können und dass der Vertragspartner davon ausgehen darf, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters (BGH NJW 1981, 1728; NJW 1998, 1854; NJW 2007, 987).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

  • OLG Schleswig, 02.12.2005 - 2 W 141/05

    GbR: Folgen des Zusammenfallens mehrerer GbR-Gesellschaftsanteile in der Hand

  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 301/03

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung)

  • BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 32/77

    "Sondermasse" im Konkurs

  • OLG Düsseldorf, 14.09.1998 - 3 Wx 209/98

    Eintragungfähigkeit des Nießbrauchs am Anteil einer BGB -Gesellschaft

  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 159/92

    Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung bei einem in der ehemaligen DDR

  • OLG Rostock, 08.02.2001 - 1 U 59/99

    Kommanditgesellschaft - Haftung des Kommanditisten - Darlehen der Gesellschaft -

  • BAG, 13.02.2014 - 8 AZR 144/13

    Gesellschaftsrechtliche Nachhaftung - Auflösung der Gesellschaft -

    Der Sonderfall, dass bei einer zweigliedrigen Gesellschaft einer der beiden Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen - sämtliche Aktiva und Passiva - im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernimmt, liegt nicht vor (vgl. BGH 27. September 1999 - II ZR 356/98 - BGHZ 142, 324; OLG Brandenburg 14. Januar 2009 - 3 U 75/08 -; KG Berlin 22. November 1998 - 13 U 5553/98 -) .
  • AG Bremen, 31.03.2011 - 23 C 443/10

    Firmenstempel - Verwendung begründet Anscheinsvollmacht

    Die Beklagte hatte Zugriff auf den Stempel der Gaststätte N... und unterzeichnete den Vertrag ohne erläuternde Zusätze; sie setzte damit unverkennbar den Rechtsschein, für die Gaststätte bzw. deren Geschäftsführung zu handeln und auch handeln zu dürfen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 14.01.2009, 3 U 75/08 -Juris: Anscheinsvollmacht bei Verwendung eines Firmenstempels).
  • LG Neuruppin, 26.04.2018 - 1 O 87/18
    Werden sämtliche Anteile einer Zwei-Personen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf einen Gesellschafter übertragen, hat dies zur Folge, dass die Gesellschaft aufgelöst und ohne Liquidation sofort beendet wird (OLG Brandenburg, Urteil vom 14.01.2009 - 3 U 75/08 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08   

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https://dejure.org/2009,7297
OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,7297)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2009 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,7297)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2009 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,7297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 823, 242, 280 BGB; § 256 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des Besonderen Mechanismus im Hinblick auf Parallelimporte des Arzneimittels "Neurontin" aus den neuen osteuropäischen Beitrittsländern; Antrag auf Feststellen des Nichtzustehens eines Patents und/oder eines ergänzenden ...

  • Judicialis

    EU-Beitrittsvertrag vom 16. April 2003 Art. 1 Abs. 2; ; EU-Beitrittsakte 2003 zum EU-Beitrittsvertrag vom 16. April 2003 Anhang IV Ziffer 2; ; PatG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des sog. Besonderen Mechanismus auf ein Arzneimittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 147/04

    Aspirin II

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Auch der Bundesgerichtshof habe in der Aspirin II-Entscheidung hervorgehoben, dass insoweit ein gesetzliches Schuldverhältnis bestehe, aus welchem sich eine Antwortpflicht des Markeninhabers ergebe (BGH, GRUR 2008, 156 ff. - Aspirin II).

    Zwar ist mit der im Bereich des Markenrechts entwickelten Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu zuletzt BGH GRUR 2008, 156 ff. - Aspirin II; BGH GRUR 2008, 614 ff. - Acerbon) davon auszugehen, dass auch zwischen dem Inhaber eines Patents bzw. eines Ergänzenden Schutzzertifikats und dem Parallelimporteur ein gesetzliches Schuldverhältnis besteht, welches den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.

    Frist auf die Unterrichtung durch den Parallelimporteur zu reagieren habe, auch dem Interesse des Parallelimporteurs an einer möglichst schnellen Vermarktung des importierten Arzneimittels im Inland Rechnung getragen (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 26 - Aspirin II unter Hinweis auf EuGH GRUR 2002, 879 Rdnrn. 62, 66 - Boehringer Ingelheim u.a.).

    Die somit im wechselseitigen Interesse bestehende Pflicht zur Vorabunterrichtung durch den Parallelimporteur begründe eine Sonderbeziehung, die sich in einem gesetzlichen Schuldverhältnis mit dem Markeninhaber konkretisiere, wenn der Importeur diesen in dem dargestellten Sinne unterrichte (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 26 - Aspirin II unter Hinweis auf EuGH GRUR 2002, 879 Rdnr. 62 - Boehringer Ingelheim u.a.).

    Der BGH hat weiter ausgeführt, dass dieses gesetzliche Schuldverhältnis wie jede Rechtsbeziehung den Grundsätzen von Treu und Glauben unterworfen sei (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 27 - Aspirin II unter Hinweis auf BGH GRUR 1987, 54, 55 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten).

    Mache der Markeninhaber gleichwohl einen Anspruch unter Berufung auf einen Umstand geltend, den er in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht beanstandet habe, handele er treuwidrig im Sinne von § 242 BGB, weil er sich dadurch zu seinem Verhalten auf die Vorabunterrichtung in Widerspruch setzte (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 27 - Aspirin II unter Hinweis auf BGH NJW-RR 1986, 162; BGH NJW 2003, 1801).

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Frist auf die Unterrichtung durch den Parallelimporteur zu reagieren habe, auch dem Interesse des Parallelimporteurs an einer möglichst schnellen Vermarktung des importierten Arzneimittels im Inland Rechnung getragen (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 26 - Aspirin II unter Hinweis auf EuGH GRUR 2002, 879 Rdnrn. 62, 66 - Boehringer Ingelheim u.a.).

    Die somit im wechselseitigen Interesse bestehende Pflicht zur Vorabunterrichtung durch den Parallelimporteur begründe eine Sonderbeziehung, die sich in einem gesetzlichen Schuldverhältnis mit dem Markeninhaber konkretisiere, wenn der Importeur diesen in dem dargestellten Sinne unterrichte (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 26 - Aspirin II unter Hinweis auf EuGH GRUR 2002, 879 Rdnr. 62 - Boehringer Ingelheim u.a.).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der EuGH im Rahmen seiner markenrechtlichen Rechtsprechung zu Parallelimporten von Arzneimitteln bereits frühzeitig ausgeführt hat, dass das Tatbestandsmerkmal der Zwangslage für eine Markenersetzung nicht bereits dann erfüllt ist, wenn die Ersetzung der Marke ihren Grund ausschließlich darin hat, dass der Parallelimporteur einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (vgl. EuGH GRUR 2002, 879, 882, Tz. 48 - Boehringer Ingelheim/Swingward; EuGH EuZW 2000, 181, 184, Tz. 44 - Pharmacia & Upjohn SA/Paranova A/S).

  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Die Ankündigung, lediglich unter bestimmten Voraussetzungen in die rechtliche und tatsächliche Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch besteht, reicht hingegen nicht aus (BGH NJW 1992, 436; Zöller/Greger, ZPO, 27. Auflage, 2009, § 256 Rdnr. 14a).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Der BGH hat weiter ausgeführt, dass dieses gesetzliche Schuldverhältnis wie jede Rechtsbeziehung den Grundsätzen von Treu und Glauben unterworfen sei (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 27 - Aspirin II unter Hinweis auf BGH GRUR 1987, 54, 55 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 202/02

    Anspruch einer Bank auf Zahlung von Überziehungszinsen nach Ablauf des

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Mache der Markeninhaber gleichwohl einen Anspruch unter Berufung auf einen Umstand geltend, den er in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht beanstandet habe, handele er treuwidrig im Sinne von § 242 BGB, weil er sich dadurch zu seinem Verhalten auf die Vorabunterrichtung in Widerspruch setzte (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 27 - Aspirin II unter Hinweis auf BGH NJW-RR 1986, 162; BGH NJW 2003, 1801).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 24/05

    ACERBON

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Zwar ist mit der im Bereich des Markenrechts entwickelten Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu zuletzt BGH GRUR 2008, 156 ff. - Aspirin II; BGH GRUR 2008, 614 ff. - Acerbon) davon auszugehen, dass auch zwischen dem Inhaber eines Patents bzw. eines Ergänzenden Schutzzertifikats und dem Parallelimporteur ein gesetzliches Schuldverhältnis besteht, welches den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der EuGH im Rahmen seiner markenrechtlichen Rechtsprechung zu Parallelimporten von Arzneimitteln bereits frühzeitig ausgeführt hat, dass das Tatbestandsmerkmal der Zwangslage für eine Markenersetzung nicht bereits dann erfüllt ist, wenn die Ersetzung der Marke ihren Grund ausschließlich darin hat, dass der Parallelimporteur einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (vgl. EuGH GRUR 2002, 879, 882, Tz. 48 - Boehringer Ingelheim/Swingward; EuGH EuZW 2000, 181, 184, Tz. 44 - Pharmacia & Upjohn SA/Paranova A/S).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 153/83

    Abänderung von Leistungen in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Mache der Markeninhaber gleichwohl einen Anspruch unter Berufung auf einen Umstand geltend, den er in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht beanstandet habe, handele er treuwidrig im Sinne von § 242 BGB, weil er sich dadurch zu seinem Verhalten auf die Vorabunterrichtung in Widerspruch setzte (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 27 - Aspirin II unter Hinweis auf BGH NJW-RR 1986, 162; BGH NJW 2003, 1801).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Der BGH hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH festgehalten, dass die Notwendigkeit des Umpackens in neue eigene Umverpackungen nicht (allein) mit etwaigen wirtschaftlichen Vorteilen auf Seiten des Parallelimporteurs begründet werden kann (BGH GRUR 2002, 1059, 1062 - Zantac/Zantic).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 65/84

    Aufklärungspflicht des Abgemahnten

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Der BGH hat weiter ausgeführt, dass dieses gesetzliche Schuldverhältnis wie jede Rechtsbeziehung den Grundsätzen von Treu und Glauben unterworfen sei (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 27 - Aspirin II unter Hinweis auf BGH GRUR 1987, 54, 55 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • LG Hamburg, 14.03.2008 - 315 O 339/07

    Parallelimport von Arzneimitteln: Anwendung des Besonderen Mechanismus aus dem

  • LG Frankfurt/Main, 09.05.2007 - 6 O 682/06

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb: Vorliegen einer

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 21/15

    Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats durch den Parallelimport eines

    (4.1)Hintergrund der Regelung ist der Umstand, dass sich das Schutzniveau in Bezug auf Arzneimittel in Kroatien im Verhältnis zu den alten EU-Mitgliedstaaten unterschied (vgl. zum Besonderen Mechanismus: OLG Hamburg, PharmR 2009, 338; Lemaire, E.I.P.R. 2005, 43; Sadlonova in: FS f. Kolle/Stauder, 2005, S. 265, 270 u. 276; Kappes, PharmR 2008, 558, 560 f.; Kramer, PharmR 2012, 49).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - I-3 U 75/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28521
OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - I-3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,28521)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.2009 - I-3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,28521)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 2009 - I-3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,28521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ertragsfähigkeit einer Solaranlage: Zugesicherte Eigenschaft?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angaben des Auftragnehmers zur Ertragsfähigkeit einer Solaranlage: Zugesicherte Eigenschaft? (IBR 2012, 1407)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - 3 U 75/08
    Der dort erwähnten Fristsetzung steht es nach ständiger höchstrichterlicher Recht-sprechung gleich, wenn der Schuldner die geforderte Herstellung oder aber überhaupt jeden Schadenersatz ernsthaft und endgültig verweigert; dann wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte Geldersatz fordert (BGH NJW 2004, S. 1868 ff m. zahlr. Nachw.).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - 3 U 75/08
    Der von der Klägerin erhobene Anspruch auf Rechtshängigkeitszinsen ist zwar nicht im Hinblick darauf ausgeschlossen, dass die Beklagten zum Schadenersatz nur Zug-um-Zug gegen Vorteilsausgleichung verurteilt werden (vgl. BGH NJW-RR 2005, S. 170 f.), jedoch erst ab dem Zeitpunkt begründet, ab dem der ursprünglich und auch seinerzeit noch in weitaus überwiegender Höhe bestehende bloße Freistellungsanspruch feststellbar in einen Zahlungsanspruch übergegangen ist, nämlich - wie oben unter 3. c) aa) (1) gezeigt - mit Eingang der Klageerwiderung und des dortigen Klageabweisungsantrages nebst Begründung bei Gericht am 23. Januar 2008.
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - 3 U 75/08
    Was rechtliche Beziehungen anbelangt, ist eine Zusicherungsfähigkeit jedenfalls dann gegeben, wenn die angeordnete Rechtsfolge - was für Steuerbegünstigungen entschieden worden ist - ihren Grund ausschließlich in der Sachbeschaffenheit hat (BGHZ 114, 263 ff.; BGHZ 111, 75 ff.).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - 3 U 75/08
    aa) Gegenstand einer Zusicherung können auch die tatsächlichen, sozialen und rechtlichen Beziehungen der vertragsgegenständlichen Sache zu ihrer Umwelt sein; auch müssen diesbezügliche Angaben ihren Grund nicht in dem Sinne in der Sache haben, dass sie dieser unmittelbar innewohnen oder von ihr ausgehen müssten (BGH NJW 1992, S. 2564 ff m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89

    Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - 3 U 75/08
    Was rechtliche Beziehungen anbelangt, ist eine Zusicherungsfähigkeit jedenfalls dann gegeben, wenn die angeordnete Rechtsfolge - was für Steuerbegünstigungen entschieden worden ist - ihren Grund ausschließlich in der Sachbeschaffenheit hat (BGHZ 114, 263 ff.; BGHZ 111, 75 ff.).
  • OLG Hamm, 16.06.2022 - 24 U 178/15

    Restvergütungsansprüche wegen der Lieferung zweier Blockheizkraftwerke und einer

    Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2018 - VII ZR 243/17 - NZBau 2018, 666; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 06. Januar 2016 - 3 U 77/13 - zitiert nach juris und Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 U 28/12 (Hs) - zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 29. April 2015 - 20 U 2941/14 - zitiert nach juris und OLG Hamm, Urteil vom 03. Juni 1997 - 34 U 148/96 - zitiert nach juris für Werkvertrag; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. August 2009 - I-3 U 75/08 - zitiert nach juris).

    Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den Kunden im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden und die geschuldete Montageleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung geboten (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2018 - VII ZR 243/17 - NZBau 2018, 666; BGH, Urteil vom 03. März 2004 - VIII ZR 76/03 - NZBau 2004, 326; BGH, Urteil vom 22. Juli 1998 - VIII ZR 220/97 - NJW 1998, 3197; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 23. August 2011 - 13 U 59/11 - NJW-RR 2011, 1498; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 06. Januar 2016 - 3 U 77/13 - zitiert nach juris und Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 U 28/12 (Hs) - zitiert nach juris jeweils für Kaufvertrag für serienmäßiges Blockheizkraftwerk; OLG München, Urteil vom 29. April 2015 - 20 U 2941/14 - zitiert nach juris und OLG Hamm, Urteil vom 03. Juni 1997 - 34 U 148/96 - zitiert nach juris für Werkvertrag; offengelassen von OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. August 2009 - I-3 U 75/08 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 24 U 178/16

    Lieferung und Inbetriebnahme eines BHKW ist Werkvertrag!

    Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2018 - VII ZR 243/17 - NZBau 2018, 666; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 06. Januar 2016 - 3 U 77/13 - zitiert nach juris und Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 U 28/12 (Hs) - zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 29. April 2015 - 20 U 2941/14 - zitiert nach juris und OLG Hamm, Urteil vom 03. Juni 1997 - 34 U 148/96 - zitiert nach juris für Werkvertrag; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. August 2009 - I-3 U 75/08 - zitiert nach juris).

    Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den Kunden im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden und die geschuldete Montageleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung geboten (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2018 - VII ZR 243/17 - NZBau 2018, 666; BGH, Urteil vom 03. März 2004 - VIII ZR 76/03 - NZBau 2004, 326; BGH, Urteil vom 22. Juli 1998 - VIII ZR 220/97 - NJW 1998, 3197; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 23. August 2011 - 13 U 59/11 - NJW-RR 2011, 1498; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 06. Januar 2016 - 3 U 77/13 - zitiert nach juris und Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 U 28/12 (Hs) - zitiert nach juris jeweils für Kaufvertrag für serienmäßiges Blockheizkraftwerk; OLG München, Urteil vom 29. April 2015 - 20 U 2941/14 - zitiert nach juris und OLG Hamm, Urteil vom 03. Juni 1997 - 34 U 148/96 - zitiert nach juris für Werkvertrag; offengelassen von OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. August 2009 - I-3 U 75/08 - zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.02.2009 - 3 U 75/08   

Zitiervorschläge
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OLG Hamburg, 26.02.2009 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,28759)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2009 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,28759)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,28759)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 411 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.09.2008 - 3 U 75/08   

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OLG Bamberg, 23.09.2008 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2008,48988)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.09.2008 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2008,48988)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. September 2008 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2008,48988)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 24.06.2010 - VII ZB 6/09

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr für Antrag

    Die von dem Beklagten an den Kläger nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 23. September 2008, AZ.: 3 U 75/08, zu erstattenden außergerichtlichen Kosten zweiter Instanz werden auf 861, 60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit 10. Oktober 2008 festgesetzt.
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