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   OLG Hamm, 26.04.1995 - 3 U 97/94   

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OLG Hamm, 26.04.1995 - 3 U 97/94 (https://dejure.org/1995,8090)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.1995 - 3 U 97/94 (https://dejure.org/1995,8090)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 1995 - 3 U 97/94 (https://dejure.org/1995,8090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2420
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Celle, 15.06.2015 - 1 U 98/14

    Wahlarztbehandlung in Psychiatrie - welche Leistungen der Chefarzt delegieren

    Dass der Chefarzt bei einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung lediglich im Sinne einer Oberaufsicht die grundlegenden Entscheidungen einer Behandlung von Wahlleistungspatienten selbst trifft, deren Vollzug überwacht und entsprechende Weisungen erteilen kann, ist allerdings nicht ausreichend (so aber OLG Hamm, Urteil vom 26. April 1995, 3 U 97/94, juris Rn. 2).
  • OLG Oldenburg, 14.12.2011 - 5 U 183/11

    Anforderungen an die Erbringung von Leistungen aus einem Wahlarztvertrag durch

    Das OLG Hamm hat in einer früheren Entscheidung die Ansicht vertreten, dass der Chefarzt bei einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen teilstationären Behandlung seine bestehende persönliche Leistungsverpflichtung bereits dann erfülle, wenn er das Therapieprogramm entwickelt oder vor Behandlungsbeginn persönlich überprüft, den Verlauf der Behandlung engmaschig überwacht und die Behandlung möglicherweise jederzeit beeinflussen kann (vgl. OLG Hamm, NJW 1995, 2420 [2421]).
  • OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 243/07

    Arztrecht - keine Vergütung des Wahlarztes für angeordnete Behandlungsmaßnahme

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm gemeint hat, der Chefarzt erfülle bei einer psychiatrischen und psychotherapeutischen teilstationären Behandlung seine gemäß § 613 BGB bestehende persönliche Leistungspflicht, wenn er das Therapieprogramm entwickele oder vor Behandlungsbeginn persönlich überprüfe, den Verlauf der Behandlung engmaschig überwache und die Behandlung nötigenfalls jederzeit beeinflussen könne, er sei dagegen nicht verpflichtet, jeden einzelnen Behandlungsschritt persönlich auszuführen (vgl. NJW 1995, 2420), mag man dem beipflichten, wenn es um die Frage geht, ob der Chefarzt als Wahlarzt seine ihm dem Selbstzahler gegenüber obliegenden vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96

    Haftung des anderen Ehegatten im Rahmen der Schlüsselgewalt für Wahlarztvertrag

    Entscheidend ist, daß der im Wege der Arztwahl ausersehene Arzt das Gesamtkonzept der Behandlung selbst entwirft, sich jedenfalls mit den wichtigen und wesentlichen Behandlungsmaßnahmen selbst um den Patienten kümmert -sonst hätte dieser von der Chefarztwahl keinen Vorteil im Vergleich zur Behandlung als Kassenpatient- und durch die Leitung und Beaufsichtigung der eingeschalteten nachgeordneten Mitarbeiter jederzeit für die Durchsetzung und Einhaltung seines Behandlungskonzepts sorgt (so wohl die ganz herrschende Meinung: vgl. OLG Hamm in NJW 1995, 2420; OLG Karlsruhe in NJW 1987, 1489; siehe hierzu insbesondere auch den Wortlaut von § 4 Abs. 2 S. 1 GOÄ alter und neuer Fassung sowie Brück/Krimmel/Kleinken/Warlo, Kommentar zur GOÄ, Stand: 1.1.1996, S. 90).
  • LG Köln, 21.11.2007 - 23 O 490/05

    Die Vertretung bei psychotherapeutischen Leistungen

    Ausreichend ist vielmehr, dass der Chefarzt das Therapieprogramm entwickelt oder doch vor Behandlungsbeginn überprüft, den Verlauf der Behandlung engmaschig überwacht und die Behandlung nötigenfalls jederzeit beeinflussen kann (vgl. auch OLG Hamm, NJW 1995, 2420 ff.).
  • OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 144/96

    Kein Anscheinsbeweis bei Spritzenabszeß

    Entscheidend ist, daß der im Wege der Arztwahl ausersehene Arzt das Gesamtkonzept der Behandlung selbst entwirft, sich jedenfalls mit den wichtigen und wesentlichen Behandlungsmaßnahmen selbst um den Patienten kümmert -sonst hätte dieser von der Chefarztwahl keinen Vorteil im Vergleich zur Behandlung als Kassenpatient- und durch die Leitung und Beaufsichtigung der eingeschalteten nachgeordneten Mitarbeiter jederzeit für die Durchsetzung und Einhaltung seines Behandlungskonzepts sorgt (so wohl die ganz herrschende Meinung: vgl. OLG Hamm in NJW 1995, 2420; OLG Karlsruhe in NJW 1987, 1489; siehe hierzu insbesondere auch den Wortlaut von § 4 Abs. 2 S. 1 GOÄ alter und neuer Fassung sowie Brück/Krimmel/Kleinken/Warlo, Kommentar zur GOÄ , Stand: 1.1.1996, S. 90).
  • LG Dortmund, 04.05.2000 - 17 O 126/99
    Denn es liegt in der Natur der Sache und es ist für jedermann einsichtig, dass dies nicht möglich ist (OLG Hamm NJW 1995, 2420. Die Pflicht zur Erfüllung der persönlichen Leistung gemäß § 613 BGB setzt deshalb voraus, dass der Chefarzt das Therapieprogramm entwickelt oder doch vor Verhandlungsbeginn persönlich überprüft, den Verlauf der Verhandlung engmaschig überwacht und die Behandlung nötigenfalls jederzeit beeinflussen kann (OLG Hamm NJW 1995, 2420).
  • AG Rheinbach, 14.12.1995 - 3 C 235/95
    Auch muss er die Behandlung nötigenfalls jederzeit beeinflussen können (so OLG Hamm, NJW 1995, 2420).
  • OLG Köln, 10.07.1996 - 5 U 91/95
    Das Schwergewicht der Behandlung muß aber bei der Tätigkeit des Chefarztes liegen, was in der Weise zu geschehen hat, daß er die richtunggebenden Behandlungsmaßnahmen und Entscheidungen selbst vornimmt und die Leitung und Oberaufsicht über die Behandlung behält (so auch OLG Hamm, NJW 1995, 2420; ähnlich OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2421; Staudinger/Richardi, BGB- Komm., 12. Aufl., § 613 Rdn. 10).
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   OLG Bamberg, 12.07.1995 - 3 U 97/94   

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https://dejure.org/1995,9006
OLG Bamberg, 12.07.1995 - 3 U 97/94 (https://dejure.org/1995,9006)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.07.1995 - 3 U 97/94 (https://dejure.org/1995,9006)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - 3 U 97/94 (https://dejure.org/1995,9006)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz trotz vorbehaltloser Abnahme in Kenntnis des Mangels? (IBR 1995, 382)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Übergang vom Minderungs- auf den Schadensersatzanspruch - wie lange möglich? (IBR 1995, 425)

Verfahrensgang

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   OLG Bamberg, 24.11.1995 - 3 U 97/94   

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https://dejure.org/1995,17937
OLG Bamberg, 24.11.1995 - 3 U 97/94 (https://dejure.org/1995,17937)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.11.1995 - 3 U 97/94 (https://dejure.org/1995,17937)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. November 1995 - 3 U 97/94 (https://dejure.org/1995,17937)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Streitwerts des Berufungsverfahrens anhand des Gegenstands des Beweisverfahrens

Verfahrensgang

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   OLG Hamburg, 10.11.1994 - 3 U 97/94   

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https://dejure.org/1994,9845
OLG Hamburg, 10.11.1994 - 3 U 97/94 (https://dejure.org/1994,9845)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.1994 - 3 U 97/94 (https://dejure.org/1994,9845)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 1994 - 3 U 97/94 (https://dejure.org/1994,9845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 885
  • afp 1995, 515
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   LSG Niedersachsen, 05.11.1996 - L 3 U 97/94   

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LSG Niedersachsen, 05.11.1996 - L 3 U 97/94 (https://dejure.org/1996,37947)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.11.1996 - L 3 U 97/94 (https://dejure.org/1996,37947)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. November 1996 - L 3 U 97/94 (https://dejure.org/1996,37947)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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