Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7457
OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01 (https://dejure.org/2001,7457)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.09.2001 - 3 UF 108/01 (https://dejure.org/2001,7457)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. September 2001 - 3 UF 108/01 (https://dejure.org/2001,7457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    GbR mit Minderjährigen; Familienrechtliche Genehmigung; Notarieller Abtretungsvertrag; Darlehnsaufnahme

  • Judicialis

    RpflegerG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 a Abs. 1 Satz ... 1; ; BGB § 112; ; BGB § 705 ff.; ; BGB § 1643; ; BGB §§ 1821 ff.; ; BGB § 1822 Nr. 8; ; BGB § 1822 Nr. 3; ; BGB § 1643 Abs. 1; ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5; ; BGB § 1822 Nr. 3 2. Alternative; ; KostO § 95 Abs. 1 Nr. 1; ; KostO § 95 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familiengerichtliche Genehmigung - notarieller Abtretungsvertrag - Darlehensaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 57
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93

    Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01
    Es ist daher allgemein anerkannt, dass die Entscheidung, ob die erforderliche Genehmigung erteilt oder verweigert wird, nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen ist (vgl. BGH NJW 1986, 2829 ff., BGH WM 1995, 64 ff.).
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 129/96

    Genehmigungsbedürftigkeit der Belastung von Grundstücken im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01
    Da das Familiengericht sämtliche Umstände in knapper, jedoch übersichtlicher Form zutreffend gewürdigt hat und zudem von einer Entscheidung über die Genehmigung der Grundschuldbestellung zutreffend mangels Genehmigungsbedürftigkeit abgesehen hat (vgl. BGH NJW 1998, 453), war die Beschwerde kostenpflichtig zurückzuweisen.
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01
    Es ist daher allgemein anerkannt, dass die Entscheidung, ob die erforderliche Genehmigung erteilt oder verweigert wird, nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen ist (vgl. BGH NJW 1986, 2829 ff., BGH WM 1995, 64 ff.).
  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94

    Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01
    Die Genehmigungsbedürftigkeit nach vorgenannter Vorschrift ist hierbei zu bejahen, da die Gesellschaft auf lange Dauer errichtet wurde, um gewerblich nutzbare Immobilien von erheblichem Wert zu erwerben und sodann wertbeständig und ertragziehend zu vermieten (vgl. BayObLGZ 1995, 230 ff.).
  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01
    Es ist aus dem Gesamtzusammenhang auch zu beachten, dass das Rechtsgeschäft nicht in seine Bestandteile zerlegt und die Genehmigung nicht versagt werden darf, wenn nur einzelne Punkte dem Minderjährigen nachteilig sind (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1987, 162 ff.).
  • BayObLG, 04.07.1989 - BReg. 1a Z 7/89

    Streit um die Verweigerung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01
    Beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages sind außer der vertraglichen Stellung des Kindes in der Gesellschaft und neben vermögensrechtlichen Gesichtspunkten auch die Mitgesellschafter hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse sowie ihrer charakterlichen und fachlichen Eignung zu beurteilen, weil deren Verantwortung auch für die Vermögenslage des Kindes im Rahmen der Gesellschaft vorwiegend bei dem geschäftsführenden Gesellschaftern liegt (BayObLG, FamRZ 1990, 208 ff.).
  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 2 WF 170/15

    Wirkungskreis des Ergänzungspfleger; Darlehensaufnahme; Umfang der

    Für eine lediglich verwaltende BGB-Gesellschaft ist jedoch nach wie vor anerkannt, dass Rechtsgeschäfte im Anwendungsbereich des § 1822 BGB genehmigungsbedürftig sind (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, 249ff, bei juris Langtext Rn 15ff; OLG Naumburg, FamRZ 2003, 57f, bei juris Langtext Rn 11ff; OLG Schleswig, FamRZ 2003, 55ff, bei juris Langtext Rn 7; OLG Hamburg, FamRZ 1958, 333, 334).

    Vorstehendes gilt insbesondere dann, wenn das minderjährige Kind der Gesellschaft ohne die gemäß § 1822 Nr. 3 BGB erforderliche Genehmigung beigetreten ist, etwa im Wege der Erbfolge (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2003, 57f, bei juris Langtext Rn 11f).

  • OLG Brandenburg, 23.09.2008 - 10 UF 70/08

    Genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft: Genehmigung des Erwerbs von fünf

    a) Maßstab der familiengerichtlichen Entscheidung über die Genehmigung des Rechtsgeschäfts, die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist (BGH, FamRZ 1986, 970, 972; OLG Naumburg, OLGR 2002, 183, 185; FamVerf/Schael, a.a.O.), ist das Kindeswohl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht