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   OLG Rostock, 16.03.2011 - 3 W 214/10   

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https://dejure.org/2011,17697
OLG Rostock, 16.03.2011 - 3 W 214/10 (https://dejure.org/2011,17697)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.03.2011 - 3 W 214/10 (https://dejure.org/2011,17697)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. März 2011 - 3 W 214/10 (https://dejure.org/2011,17697)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 428, 133 BGB; § 47 Abs. 1 GBO
    Fehlende Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses; Auslegung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 133 BGB, § 428 BGB, § 1018 BGB, §§ 1018 ff BGB, § 47 Abs 1 GBO
    Grundbuchverfahren: Ermittlung des in der Eintragungsbewilligung nicht angegebenen Gemeinschaftsverhältnisses von Grunddienstbarkeitsberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Grunddienstbarkeit zu Gunsten mehrerer Berechtigter

  • notar-drkotz.de

    Eintragungsbewilligung - Gemeinschaftsverhältnis von Grunddienstbarkeitsberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 47 Abs. 1; BGB § 428
    Eintragung einer Grunddienstbarkeit zu Gunsten mehrerer Berechtigter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Gemeinschaftsverhältnisses durch Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 10/02

    Eintragungsbwilligung bei einheitlicher Grunddienstbarkeit für mehrere

    Auszug aus OLG Rostock, 16.03.2011 - 3 W 214/10
    Sie meint, es bedürfe der Angabe nach § 47 Abs. 1 GBO nicht, da sie Eigentümerin beider herrschender Grundstücke sei, und nimmt hierzu Bezug auf den Beschluss des BayObLG vom 21.02.2002 - 2Z BR 10/02 - (MittBayNot 2002, 288).
  • KG, 20.02.2018 - 1 W 342/17

    Bestellung einer Grunddienstbarkeit zugunsten mehrerer im Eigentum einer Person

    Das aber kann Inhalt einer Grunddienstbarkeit gem. § 1018 Var. 1 BGB sein (vgl. den dem Beschluss des OLG Rostock vom 16. März 2011 - 3 W 214/10 - IBRSS 2011, 3510, zugrunde liegenden Sachverhalt).
  • OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 297/15

    Auslegung eines Vollstreckungstitels durch das Grundbuchamt

    c) Fehlen die erforderlichen Angaben zum Gemeinschaftsverhältnis im Titel, besteht aber jedenfalls dann kein Eintragungshindernis, wenn sich dieses durch Auslegung unzweideutig ermitteln lässt (OLG Rostock NotBZ 2011, 301; Demharter § 47 Rn. 14; Hügel/Reetz § 47 Rn. 73; Wegmann in Bauer/von Oefele § 47 Rn. 166).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamts; Zurückweisung eines

    Für die Gesamtberechtigung an einer Grunddienstbarkeit soll in erster Linie ebenfalls die Eintragung einer Gesamtberechtigung nach § 428 BGB (BayObLGZ 2002, 263, 266; OLG Rostock NotBZ 2011, 301) in Betracht kommen, aber auch eine Mitberechtigung nach § 432 BGB (Palandt/Bassenge, § 1018 BGB Rn. 3) oder - im Fall einer teilbaren Ausübung - eine Berechtigung nach Bruchteilen.
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