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   OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05   

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https://dejure.org/2005,4111
OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05 (https://dejure.org/2005,4111)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.05.2005 - 3 W 63/05 (https://dejure.org/2005,4111)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 3 W 63/05 (https://dejure.org/2005,4111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Begriff der tiefgreifenden Grundrechtseingriffe; Typische Ausnahmefälle für das Fortbestehen des ...

  • Judicialis

    GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; POG Rheinland-Pfalz § 31 Abs. 5; ; POG Rheinland-Pfalz § 21 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verfahrensfortsetzung nach Hauptsacheerledigung zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer richterlichen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2625
  • MDR 2006, 290
  • JR 2006, 286
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 - EuGRZ 2005, 178 ff, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Wenn auch trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzzieles nach Art. 19 Abs. 4 GG bei tatsächlich erledigten tiefgreifenden Grundrechtseingriffen oder auch Bestehen einer Wiederholungsgefahr eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung geboten sein kann (vgl. etwa BVerfGE 104, 220 ff, zitiert nach juris), so kommt eine solche im vorliegenden Fall dennoch nicht in Betracht.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat seine frühere Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 49, 329 ff), wonach Art. 19 Abs. 4 GG in der Regel keine nachträgliche gerichtliche Überprüfung verlangt, für tief greifende Grundrechtseingriffe weitergeführt und typische Ausnahmefälle festgelegt, in denen auch nach der Erledigung der Hauptsache das Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Sachentscheidung fortbesteht.
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 und FamRZ 1996, 558; OLG Hamburg FG-Prax 1996, 39; KG FamRZ 1997, 442; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344; Senat, etwa Beschluss vom 13. August 2002 - 3 W 10/02 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 15. Aufl. § 19 Rdnr. 86).
  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 und FamRZ 1996, 558; OLG Hamburg FG-Prax 1996, 39; KG FamRZ 1997, 442; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344; Senat, etwa Beschluss vom 13. August 2002 - 3 W 10/02 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 15. Aufl. § 19 Rdnr. 86).
  • OLG Schleswig, 04.03.1996 - 2 W 113/95

    Unzulässigkeit einer vor Beendigung der geschlossenen Unterbringung eingelegten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 und FamRZ 1996, 558; OLG Hamburg FG-Prax 1996, 39; KG FamRZ 1997, 442; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344; Senat, etwa Beschluss vom 13. August 2002 - 3 W 10/02 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 15. Aufl. § 19 Rdnr. 86).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 198/95

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 und FamRZ 1996, 558; OLG Hamburg FG-Prax 1996, 39; KG FamRZ 1997, 442; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344; Senat, etwa Beschluss vom 13. August 2002 - 3 W 10/02 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 15. Aufl. § 19 Rdnr. 86).
  • BGH, 20.08.2015 - StB 7/15

    Unzulässigkeit der gegenüber dem Telekommunikationsdienstleister nach §§ 100a ff.

    Der Senat muss vorliegend nicht entscheiden, ob zur Vermeidung von Popularbeschwerden zusätzlich eine Beschwerdebefugnis dahingehend zu verlangen ist, dass der Dienstleister nur solche Rechtsfehler der Anordnung rügen kann, die seine eigene Sphäre unmittelbar tangieren (so BGH, Ermittlungsrichter, Beschluss vom 7. September 1998 - 2 BGs 211/98, CR 1998, 738, 739; Bär, Handbuch zur EDV-Beweissicherung, 2007, Rn. 112; weitergehend Klesczewski in Säcker, TKG, 3. Aufl., § 110 Rn. 7; Graulich in Arndt/Fetzer/Scherer, TKG, § 110 Rn. 41 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 3 W 63/05, NJW 2005, 2625, 2626).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 20 W 563/05

    Grundbuchverfahren: Rechtsmitteleinlegung ohne ausdrückliche Angabe, in wessen

    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zweck der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu dem auch das Grundbuchverfahren zählt, nicht vorgesehen (BayObLG ZMR 2004, 600; Senat OLGR 2005, 28, 29; OLG Zweibrücken MDR 2006, 290; Budde in Bauer/von Oefele: GBO, § 77, Rdnr. 5; Demharter, aaO., § 1, Rdnr. 56; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 19, Rdnr. 86 und Nachweise in Fußnote 368).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 20 W 128/05

    Telekommunikationsunternehmen: Beschwerderecht im Zusammenhang mit einer nach

    Entgegen der Ansicht der Beteiligten zu 2) kommt eine entsprechende Anwendung der Sonderregelungen zur Überprüfung von Verwaltungsakten nicht in Betracht (Keidel/ Kuntze/ Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 19 Rn 86; im Ergebnis auch OLG Zweibrücken, NJW 2005, 2625 ff zum RHPfPOG).
  • LG Darmstadt, 04.05.2010 - 5 T 86/10

    Betreuerbestellung: Zulässigkeit der nachträglichen Feststellung der

    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit war im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach alter Rechtslage (FGG) nicht vorgesehen (BayObLGZ 1993, 82, 84f.; KG FamRZ 1997, 442; OLG Zweibrücken NJW 2005, 2625-2626).
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