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   OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - I-3 Wx 258/09   

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https://dejure.org/2010,7246
OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - I-3 Wx 258/09 (https://dejure.org/2010,7246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2010 - I-3 Wx 258/09 (https://dejure.org/2010,7246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - I-3 Wx 258/09 (https://dejure.org/2010,7246)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung für ein im spanischen Regelgüterstand der "Sociedad des Gananciales" verheirateten Ehepaares; Prüfungspflichten des Grundbuchamts bei spanischen Güterrechtsstatut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungspflichten des Grundbuchamts bei spanischen Güterrechtsstatut

  • rechtsportal.de

    Prüfungspflichten des Grundbuchamts bei spanischen Güterrechtsstatut

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung für Eheleute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 117
  • FamRZ 2010, 1564
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 16.02.2009 - 34 Wx 95/08

    Grundbuchverfahren: Eintragung von Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 3 Wx 258/09
    Dies dient der Bestimmtheit, Klarheit und Rechtssicherheit im Grundbuchverkehr (OLG München NJW-RR 2009, 806, 808).

    Die Angabe der Anteile der Berechtigten in Bruchteilen würde ungeachtet der Rechtsnatur des ausländischen Güterstandes im Einzelnen eine Verfügungsbefugnis verlautbaren, die den einzelnen Beteiligten nicht zukommt (OLG München NJW-RR 2009, 806, 808).

  • BFH, 18.05.2006 - II B 41/04

    NZB: Ablehnung Erlass nach § 227 AO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 3 Wx 258/09
    Da es sich bei dem spanischen Regelgüterstand der "Sociedad des Gananciales" um eine Erscheinungsform der "Errungenschaftsgemeinschaft handelt (Art. 1316 Cc bei Daum in Bergmann/Ferid, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht Spanien Stand: 28.12.2008; vgl. auch BFinH vom 18.05.2006 II B 41/04 bei Juris), bei der in der Ehe erworbenes Vermögen gemeinschaftliches Eigentum beider Ehegatten wird (Art. 1344 Cc; vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2008, 109), stehen die Beteiligten zu 2 und 3 jedenfalls während bestehender Ehe güterrechtlich in Gesamthandsgemeinschaft, das heißt ein Jeder ist am Ganzen berechtigt, also Inhaber des ganzen Rechts, jeweils jedoch beschränkt auf die Mitberechtigung des Anderen.
  • OLG Zweibrücken, 09.12.2015 - 3 W 115/15

    Grundbuchsache: Anwendbares Recht bei Eintragung einer Bruchteilsgemeinschaft von

    Ergibt sich indes mit der erforderlichen Sicherheit, dass das Grundbuch wegen des maßgeblichen Ehegüterrechts der Erwerber durch die beantragte Eintragung unrichtig wird, ist diese - vorläufig - zurückzuweisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2010, Az. 3 Wx 258/09; OLG Schleswig, Beschluss vom 19. August 2009, Az. 2 W 82/09; OLG Hamm, Beschluss vom 05. Oktober 1995, Az. 15 W 199/95; jeweils nach Juris; Schöner / Stöber , Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2013, Rn. 3421 ff.) Begründete Zweifel an der Richtigkeit der beantragten Eintragung des Grundstückserwerbs zu Bruchteilen durch die Beschwerdeführer zu 2. und zu 3. ergaben sich nicht nur aufgrund der ausländischen Nachnamen (was anerkanntermaßen noch keinen hinreichenden Anlass für Nachforschungen des Grundbuchamts gibt), sondern gerade auch aus dem Umstand, dass beide Erwerber als italienische Staatsangehörige geheiratet haben und weiterhin diese Staatsangehörigkeit besitzen.
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2019 - 5 W 59/19

    Luxemburgisches Güterrecht im Grundbuchverkehr - Vermutung der Verfügungsbefugnis

    Die Vermutungswirkung umfasst aber nicht die güterrechtlichen Verhältnisse eines Ehegatten; auch entfällt sie, wenn im Grundbuchamt (eintragungsfähige) Verfügungsbeschränkungen aufgrund konkreter Tatsachen bekannt werden (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2016, 1881; OLG Zweibrücken, FGPrax 2013, 206 zu § 80 Abs. 1 InsO; zu güterrechtlichen Verfügungsbeschränkungen BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - V ZB 15/12, FamRZ 2013, 948; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 117; KG, NJW 1973, 428; OLGE 38, 250; LG Aurich, FamRZ 1990, 776; Kohler, in: MünchKomm-BGB 7. Aufl., § 891 Rn. 10; Staudinger/Picker (2019) BGB § 891, Rn. 55).
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