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   LG Hamburg, 01.03.2013 - 318 O 185/12   

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LG Hamburg, 01.03.2013 - 318 O 185/12 (https://dejure.org/2013,59001)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.03.2013 - 318 O 185/12 (https://dejure.org/2013,59001)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. März 2013 - 318 O 185/12 (https://dejure.org/2013,59001)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 130 Abs 1 Nr 1 InsO, § 130 Abs 2 InsO
    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus LG Hamburg, 01.03.2013 - 318 O 185/12
    Mit Ablauf des Jahres 2009 hätte sich der Beklagte gegenüber dem Kläger auf sein Leistungsverweigerungsrecht nach § 214 Abs. 1 BGB berufen können, wenn der Beklagte nicht - was unstreitig ist - gegenüber dem Kläger mit Wirkung mit bis zum 24. Februar 2012 in zulässiger Weise (vgl. BGH, NJW 2009, 1598, 1600, Tz. 22) auf die Verjährung verzichtet hätte.
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus LG Hamburg, 01.03.2013 - 318 O 185/12
    Der Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit steht auch im Rahmen des § 133 Abs. 1 InsO die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinweisen; es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (drohende) Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (vgl. BGH, NZI 2009, 768, Tz. 8).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus LG Hamburg, 01.03.2013 - 318 O 185/12
    Zwar ist mit dem Kläger und seinen (Rechts-)Ausführungen in dem ihm nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 24. Januar 2013 davon auszugehen, dass sich ein Gläubiger im Verhältnis zur Insolvenzschuldnerin das Wissen eines ihn gegenüber der Schuldnerin vertretenen Rechtsanwalts, welches dieser u.a. aus allgemein zugänglichen Quellen erlangt hat, im Rahmen einer Zurechnung nach § 166 BGB entgegen halten lassen muss (BGH, NZI 2013, 133, 135, Tz. 26).
  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus LG Hamburg, 01.03.2013 - 318 O 185/12
    Kenntnis bedeutet im Allgemeinen ein für sicher gehaltenes Wissen; der Gläubiger kennt die Zahlungsunfähigkeit oder die Zahlungseinstellung als komplexe Rechtsbegriffe nur, wenn er die Liquidität oder das Zahlungsverhalten des Schuldners wenigstens laienhaft bewerten kann (vgl. BGH, NJW 2009, 1202, 1203, Tz. 13).
  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

    Auszug aus LG Hamburg, 01.03.2013 - 318 O 185/12
    Allerdings war dies noch rechtzeitig bzw. innerhalb der 6-Monatsfrist, weil für den Lauf der Frist nach § 204 Abs. 2 S. 2 BGB bei einer letzten Verfahrenshandlung seitens des Gerichts auf den Zugang beim Empfänger abzustellen ist (BGH, NJW 1997, 1777, 1778).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2011 - 7 U 205/10

    Insolvenz: Geschäftsführerzahlungen einer insolvenzreifen GmbH;

    Auszug aus LG Hamburg, 01.03.2013 - 318 O 185/12
    Insolvenzanfechtungsansprüche nach den §§ 129 ff. InsO entstehen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens - hier am 1. September 2006 - und verjähren nach Maßgabe von § 146 InsO (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 14.12.2011 - 7 U 205/10, abrufbar unter BeckRS 2012, 01664), also nach den §§ 195, 199 BGB.
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   LG Hamburg, 30.01.2015 - 318 O 185/12   

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LG Hamburg, 30.01.2015 - 318 O 185/12 (https://dejure.org/2015,1747)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2015 - 318 O 185/12 (https://dejure.org/2015,1747)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 318 O 185/12 (https://dejure.org/2015,1747)
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