Rechtsprechung
   LG Hamburg, 31.08.2012 - 324 O 194/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,80915
LG Hamburg, 31.08.2012 - 324 O 194/12 (https://dejure.org/2012,80915)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2012 - 324 O 194/12 (https://dejure.org/2012,80915)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2012 - 324 O 194/12 (https://dejure.org/2012,80915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,80915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassung einer in Frageform erfolgten Berichterstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 10.11.1994 - 3 U 194/94
    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2012 - 324 O 194/12
    Denn auch die Verbreitung einer das Persönlichkeitsrecht berührenden echten Frage ist rechtswidrig, wenn für die Fragestellung kein hinreichender Anlass besteht (vgl. Hans. OLG Hamburg, AfP 1995, 517).
  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2012 - 324 O 194/12
    Dabei ist der Schutz der Privatsphäre sowohl thematisch als auch räumlich bestimmt und umfasst insbesondere Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 22.11.2011, VI ZR 26/11 - Juris Abs. 10 mwN).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2012 - 324 O 194/12
    Angesichts dessen ist im Wege einer Abwägung zwischen den Persönlichkeitsbelangen des Antragstellers einerseits und der durch Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK geschützten Presse- und Meinungsfreiheit der Antragsgegnerin unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, welcher Rechtsposition der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BGH, NJW 2004, 762, 763 f.).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14

    Sterbedrama - Gegendarstellungsanspruch in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an die

    In der Folge erwirkte der Kläger gegen die Beklagte bei dem Landgericht Hamburg durch einstweilige Verfügung das Verbot, erneut die in Rede stehende Titelseitenmeldung zu verbreiten (324 O 194/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht