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   OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12   

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https://dejure.org/2012,30422
OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12 (https://dejure.org/2012,30422)
OLG München, Entscheidung vom 26.09.2012 - 34 Wx 30/12 (https://dejure.org/2012,30422)
OLG München, Entscheidung vom 26. September 2012 - 34 Wx 30/12 (https://dejure.org/2012,30422)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    1.Zu den Voraussetzungen für die Löschung von Forst- und Weiderechten im Grundbuch.2. Die Anwendbarkeit des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes setzt einen Veräußerungsvorgang voraus. Ist die Veräußerung im Grundbuch vollzogen, kommt eine Löschung der Belastung auf dieser ...

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 120 Abs. 1; GBO §§ 18, 22, 29, 84 Abs. 2 lit. b, § 85 Abs. 2; Unschädlichkeitszeugnisgesetz (Bay.) Art. 1
    Anwendbarkeit des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes nur bei Veräußerungsvorgang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Löschung von Forst- und Weiderechten im Grundbuch

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 07.08.1972 - BReg. 2 Z 30/72
    Auszug aus OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12
    Sind alte Forstberechtigungen im Grundbuch eingetragen, muss die behauptete Unrichtigkeit ebenso nachgewiesen werden, und zwar unabhängig davon, ob die Eintragung am Gutglaubensschutz des Grundbuchs teilnimmt oder nicht (siehe BayObLGZ 1972, 267).

    (3) Eine sogenannten Freiveräußerungsklausel, die bei Forstberechtigungen grundsätzlich in Betracht zu ziehen ist (BayObLGZ 1972, 267), ist im Grundbuch nicht eingetragen.

  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12
    Eine Zwischenverfügung ist daher nicht zulässig, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; denn andernfalls erhielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt; in diesem Fall ist der Antrag sofort zurückzuweisen (st. Rspr. des Senats; vgl. Demharter § 18 Rn. 8 m.w.N.; aus der Rechtsprechung BayObLG NJW-RR 1991, 465; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Düsseldorf Rpfleger 2012, 520).
  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Auszug aus OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12
    Eine Zwischenverfügung ist daher nicht zulässig, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; denn andernfalls erhielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt; in diesem Fall ist der Antrag sofort zurückzuweisen (st. Rspr. des Senats; vgl. Demharter § 18 Rn. 8 m.w.N.; aus der Rechtsprechung BayObLG NJW-RR 1991, 465; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Düsseldorf Rpfleger 2012, 520).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 93/91

    Voraussetzungen der Berichtigung einer Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12
    Vielmehr hat der Antragsteller alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten (neuen) Eintragung entgegenstehen würden (etwa BayObLG Rpfleger 1992, 19; OLG Düsseldorf Rpfleger 2012, 520 f.; Demharter § 22 Rn. 37).
  • BayObLG, 23.06.1986 - BReg. 2 Z 106/85

    Voraussetzungen der Löschung einer gegenstandslosen Grunddienstbarkeit von Amts

    Auszug aus OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12
    Damit sind Fälle gemeint, in denen die Rechtsausübung wegen eines andauernden widrigen Zustands des belasteten Grundstücks unmöglich ist, und dies auch nur dann, wenn der Berechtigte die ausübungshindernden Grundstücksveränderungen hinnehmen muss, er also kraft seines dinglichen Rechts keinen Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes mehr hat (BayObLGZ 1986, 218/221).
  • BayObLG, 02.09.1994 - 2Z BR 73/94

    Ohne Bewilligung des Berechtigten im Grundbuch gelöschtes Recht

    Auszug aus OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12
    Das gilt für die fehlende Berichtigungsbewilligung nicht anders als für eine rechtsändernde Bewilligung (BayObLG MittBayNot 1995, 42; OLG Düsseldorf aaO.).
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90
    Auszug aus OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12
    Eine Zwischenverfügung ist daher nicht zulässig, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; denn andernfalls erhielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt; in diesem Fall ist der Antrag sofort zurückzuweisen (st. Rspr. des Senats; vgl. Demharter § 18 Rn. 8 m.w.N.; aus der Rechtsprechung BayObLG NJW-RR 1991, 465; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Düsseldorf Rpfleger 2012, 520).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 2 Z 48/79
    Auszug aus OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12
    Es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob sie im ersten Rechtszug wirksam Anträge gestellt hat (vgl. BayObLGZ 1980, 37/40; Demharter GBO 28. Aufl. § 71 Rn. 63).
  • OLG München, 27.11.2012 - 34 Wx 157/12

    Veräußerung eines Teilgrundstücks: Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses in

    Ist die Veräußerung im Grundbuch vollzogen, kommt eine Löschung der Belastung auf dieser Grundlage nicht mehr in Betracht (siehe schon Senat vom 26.9.2012, 34 Wx 30/12).

    Wenn daher die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses zum Zwecke des erleichterten Erwerbs und der zur Vermeidung unübersichtlicher Rangverhältnisse erleichterten Eintragung durch das Grundbuchamt nicht mehr erreicht werden kann, etwa weil die eigentumsrechtliche Zuordnung abgeschlossen ist, ohne dass der für das Unschädlichkeitszeugnis notwendige Antrag gestellt wurde, fehlt es an einer Grundlage, das Gesetz noch anzuwenden; eine Erteilung kommt nicht mehr in Frage (vgl. auch Senat vom 26.9.2012 = 34 Wx 30/12).

  • OLG Nürnberg, 09.11.2017 - 15 W 1859/17

    Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Eintragungsbewilligung eine Rechtsänderung oder eine Grundbuchberichtigung herbeiführen soll (BayObLG, Beschluss vom 21.07.2004 - 2Z BR 134/04, juris Rn. 13; a. A.: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.07.2013 - 3 W 32/13, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2007 - 15 W 404/06, juris Rn. 14; a. A. im Ergebnis wohl auch: OLG München, Beschluss vom 25.09.2015 - 34 Wx 121/15; wie hier aber u. a.: OLG München, Beschluss vom 26.09.2012 - 34 Wx 30/12, juris Rn. 15; Beschluss vom 18.11.2011 - 34 Wx 425/11, juris Rn. 11).
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