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   OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16   

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OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16 (https://dejure.org/2016,44916)
OLG München, Entscheidung vom 07.12.2016 - 34 Wx 423/16 (https://dejure.org/2016,44916)
OLG München, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 34 Wx 423/16 (https://dejure.org/2016,44916)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1090, 328, 335
    Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten eines Dritten (Benennungsrecht) durch eine Vormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit durch einen Dritten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 19; BGB §§ 133, 335, 883, 1090 Abs. 1
    Eintragung einer Vormerkung zu Gunsten des eingetragenen Dienstbarkeitsberechtigten als Versprechensempfänger eines "Bennungsrechts"

  • rewis.io

    Vormerkung zur Sicherung eines Dienstbarkeitsbestellungsanspruchs eines Versprechensempfängers

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Vormerkung für Bestellung Grunddienstbarkeit - Benennungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit durch einen Dritten

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit durch einen Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Dienstbarkeitsbestellung ist vormerkungsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12

    Grundbuchsache: Unzulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16
    Der gegen den Grundstückseigentümer gerichtete Anspruch des Versprechensempfängers aus einem (echten oder unechten) Vertrag zugunsten Dritter, dem vom Versprechensempfänger zu benennenden Dritten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestimmten Inhalts zu bestellen, kann durch Vormerkung gesichert werden (Bestätigung der Senatsentscheidungen vom 6.4.2016, 34 Wx 399/15, und vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12).

    Der Grundstückseigentümer kann sich schuldrechtlich gegenüber seinem Vertragspartner in der Form eines (echten oder unechten) Vertrags zugunsten Dritter (§§ 328, 335 BGB) verpflichten, dem vom Versprechensempfänger zu benennenden Dritten - auch mehreren nacheinander - eine jeweils inhaltsgleiche beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1090 Abs. 1 BGB zu bestellen (Senat vom 6.4.2016, 34 Wx 399/15 = RNotZ 2016, 388 m. w. N.; vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = MittBayNot 2012, 466).

    Erweist sich der der Beteiligten zu 2 zugunsten Dritter eingeräumte schuldrechtliche Anspruch nach seinem Inhalt gemäß § 399 Alt. 1 BGB als übertragbar (vgl. BGHZ 28, 99/102 f.; Senat vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193; OLG Nürnberg Rpfleger 2016, 472; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1092 Rn. 5 mit Palandt/Grüneberg § 399 Rn. 4; Staudinger/Jagmann BGB § 335 [2015] Rn. 7), so kommt dies im Eintragungsvermerk über eine Bezugnahme auf die Bewilligung zum Ausdruck.

  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57

    Dienstbarkeitsbestellungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16
    Der obligatorische Bestellungsanspruch des Versprechensempfängers (§ 335 BGB) kann durch Vormerkung (§ 883 Abs. 1 BGB) gesichert werden (BGHZ 28, 99/103; BGH NJW 1983, 1543/1544; 2009, 356/357).

    Dass Person und Zahl der begünstigten Dritten nicht bekannt sind, berührt das grundbuchrechtliche Bestimmtheitserfordernis nicht (BGHZ 28, 99/104).

    Erweist sich der der Beteiligten zu 2 zugunsten Dritter eingeräumte schuldrechtliche Anspruch nach seinem Inhalt gemäß § 399 Alt. 1 BGB als übertragbar (vgl. BGHZ 28, 99/102 f.; Senat vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193; OLG Nürnberg Rpfleger 2016, 472; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1092 Rn. 5 mit Palandt/Grüneberg § 399 Rn. 4; Staudinger/Jagmann BGB § 335 [2015] Rn. 7), so kommt dies im Eintragungsvermerk über eine Bezugnahme auf die Bewilligung zum Ausdruck.

  • OLG München, 06.04.2016 - 34 Wx 399/15

    Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer beschränkten persönlichen

    Auszug aus OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16
    Der gegen den Grundstückseigentümer gerichtete Anspruch des Versprechensempfängers aus einem (echten oder unechten) Vertrag zugunsten Dritter, dem vom Versprechensempfänger zu benennenden Dritten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestimmten Inhalts zu bestellen, kann durch Vormerkung gesichert werden (Bestätigung der Senatsentscheidungen vom 6.4.2016, 34 Wx 399/15, und vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12).

    Der Grundstückseigentümer kann sich schuldrechtlich gegenüber seinem Vertragspartner in der Form eines (echten oder unechten) Vertrags zugunsten Dritter (§§ 328, 335 BGB) verpflichten, dem vom Versprechensempfänger zu benennenden Dritten - auch mehreren nacheinander - eine jeweils inhaltsgleiche beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1090 Abs. 1 BGB zu bestellen (Senat vom 6.4.2016, 34 Wx 399/15 = RNotZ 2016, 388 m. w. N.; vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = MittBayNot 2012, 466).

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16
    Der Eintragungsvermerk muss die Beteiligte zu 2 als Gläubigerin des vormerkungsgesicherten Rechts angeben sowie den Gegenstand des gesicherten Anspruchs als Dienstbarkeitsbestellungsanspruch unter schlagwortartiger Beschreibung des Inhalts der auf Anforderung zu bestellenden Dienstbarkeit bezeichnen (vgl. BGH Rpfleger 2008, 187; Demharter § 44 Rn. 17 f. mit Rn. 21; Hügel/Kral GBO 3. Aufl. § 44 Rn. 68).
  • BGH, 13.02.2014 - V ZB 88/13

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit eines Schuldnerwechsels bei einer

    Auszug aus OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16
    Der Schuldner des gesicherten Anspruchs muss in dem Eintragungsvermerk nicht benannt werden (BGH FGPrax 2014, 145 Rn. 20).
  • OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 15 W 1608/15

    Abtretung eines Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen

    Auszug aus OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16
    Erweist sich der der Beteiligten zu 2 zugunsten Dritter eingeräumte schuldrechtliche Anspruch nach seinem Inhalt gemäß § 399 Alt. 1 BGB als übertragbar (vgl. BGHZ 28, 99/102 f.; Senat vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193; OLG Nürnberg Rpfleger 2016, 472; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1092 Rn. 5 mit Palandt/Grüneberg § 399 Rn. 4; Staudinger/Jagmann BGB § 335 [2015] Rn. 7), so kommt dies im Eintragungsvermerk über eine Bezugnahme auf die Bewilligung zum Ausdruck.
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16
    Danach ist auf den Wortlaut und Sinn der Bewilligung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (st. Rechtspr.; vgl. BGHZ 113, 374/378; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BGH, 10.10.2008 - V ZR 137/07

    Sicherung des Anspruchs des Versprechensempfängers auf Leistung an einen Dritten

    Auszug aus OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16
    Der obligatorische Bestellungsanspruch des Versprechensempfängers (§ 335 BGB) kann durch Vormerkung (§ 883 Abs. 1 BGB) gesichert werden (BGHZ 28, 99/103; BGH NJW 1983, 1543/1544; 2009, 356/357).
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16
    Die Auslegung führt hier wegen der Bezugnahme auf Ziff. 2 zu dem zweifelsfreien Ergebnis (vgl. BGH Rpfleger 1995, 343), dass die Vormerkung den dort unter ausdrücklicher Nennung von § 335 BGB begründeten Anspruch der Beteiligten zu 2 als Versprechensempfängerin sichern soll; dieser Anspruch ist darauf gerichtet, von dem Beteiligten zu 1 als Grundstückseigentümer die Bestellung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten konkreten Inhalts zugunsten künftig zu benennender Dritter zu verlangen.
  • OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16

    Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf

    Ein Selbstbenennungsrecht des Versprechensempfängers würde jedoch den Anspruchsinhalt nicht zutreffend bezeichnen (vgl. Senat vom 7.12.2016, 34 Wx 423/16, juris).

    Das gilt auch, sofern der Inhalt des Anspruchs darauf gerichtet ist, gemäß § 335 BGB die Dienstbarkeitsbestellung zugunsten eines Dritten zu fordern (Senat vom 7.12.2016, 34 Wx 423/16, juris).

    a) Berechtigte beider Ansprüche, auch des Anspruchs, selbst als Berechtigte der Dienstbarkeit eingetragen zu werden, ist jeweils die Beteiligte zu 1. Das folgt für den Anspruch zu (2) aus dem Umstand, dass Person und Zahl der begünstigten Dritten nicht bekannt sind (Senat vom 7.12.2016, 34 Wx 423/16, juris; Staudinger/Gursky BGB Bearb. Juli 2013 § 883 Rn. 71), somit nur die Beteiligte zu 1 als Versprechensempfängerin eingetragen werden kann.

  • OLG Hamm, 31.10.2018 - 20 U 35/18

    Rechtstellung des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung

    Dies gilt schon deshalb, weil eine solche Feststellungsklage im Regelfall unzulässig ist (BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, NJW-RR 2017, 587; BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, NJW 2017, 1823; BGH, Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 457/16, NJW-RR 2018, 116).

    Etwas anderes gilt nur ausnahmsweise dann, wenn im konkreten Fall gesichert ist, dass der Rechtsstreit die Meinungsverschiedenheiten der Parteien endgültig bereinigen werde (BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, NJW-RR 2017, 587, juris Rn. 16).

  • OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17

    Inhaber einer Zwangshypothek - Erledigung im Grundbuchverfahren

    aa) Zwar kommt eine Amtslöschung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO nicht in Betracht, weil ein gegen den Grundstückseigentümer gerichteter Anspruch des Versprechensempfängers aus einem echten oder unechten Vertrag zu Gunsten Dritter (§§ 328, 335 BGB) auf Übertragung des Eigentums auf den vom Versprechensempfänger zu benennenden Dritten durch Vormerkung sicherbar ist (vgl. auch Senat vom 7.12.2016, 34 Wx 423/16 = NJW-RR 2017, 587 zur Dienstbarkeit).
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