Rechtsprechung
   EuGH, 11.05.1978 - 34/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1296
EuGH, 11.05.1978 - 34/77 (https://dejure.org/1978,1296)
EuGH, Entscheidung vom 11.05.1978 - 34/77 (https://dejure.org/1978,1296)
EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 1978 - 34/77 (https://dejure.org/1978,1296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Oslizlok / Kommission

    BEAMTE - STELLENENTHEBUNG - ERMESSEN DER VERWALTUNG - UMFANG - ENTSCHEIDUNG , DEN BEAMTEN NICHT IN EINER ANDEREN PLANSTELLE ZU VERWENDEN - WAHRNEHMUNG DER INTERESSEN DES BETROFFENEN BEAMTEN

  • EU-Kommission

    Oslizlok / Kommission

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - STELLENENTHEBUNG - ERMESSEN DER VERWALTUNG - UMFANG - ENTSCHEIDUNG , DEN BEAMTEN NICHT IN EINER ANDEREN PLANSTELLE ZU VERWENDEN - WAHRNEHMUNG DER INTERESSEN DES BETROFFENEN BEAMTEN

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.05.1969 - 17/68

    Reinarz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.05.1978 - 34/77
    Verletzung von Artikel 25 des Beamtenstatuts, weil die Entscheidung über die Stellenenthebung nicht begründet worden sei - insoweit beruft sich der Kläger auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes im Fall Reinarz (Urteil vom 6. Mai 1969, Rechtssache 17/68 - Slg. S. 61); 3. Verletzung von Artikel 50 des Beamtenstatuts, und Ermessensmißbrauch, weil die Stellenenthebung und erst recht die Entlassung des Klägers aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich gewesen seien.

    Was den Mangel der Begründung anbelange, auf den sich der Kläger berufe, so sei es seit dem Urteil vom 6. Mai 1969 (Rechtssache 17/68, Reinarz - Slg. S. 61/ ständige Rechtsprechung, daß Entscheidungen über die Anwendung von Artikel 50 nicht begründet zu werden brauchen.

    Es könne kein Zwang zur Begründung hinsichtlich der materiellen Erwägungen bestehen, soweit es also um mehr gehe als "die Anführung der für die Entscheidungen geltenden gesetzlichen Grundlagen und die Schilderung des Verfahrens zu ihrer Vorbereitung" (Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache 17/68, Slg. 1969, 81).

    Dem Urteil in der Rechtssache Reinan (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 1969, Rechtssache 17/68 - Slg. S. 61), auf das sich die Kommission beruft, hält der Kläger das Urteil vom 2. Juli 1969 (Renckens, Rechtssache 27/68 - Slg. S. 255) entgegen; zu einer Maßnahme des Ausscheidens aus dem Dienst habe der Gerichtshof dort den im Hinblick auf Artikel 25 des Statuts aufgestellten Grundsatz bestätigt, daß jede beschwerende Maßnahme begründet werden müsse.

  • EuGH, 30.06.1971 - 19/70

    Almini / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.05.1978 - 34/77
    Verletzung von Artikel 50 des Beamtenstatuts, weil die Entscheidung über die Stellenenthebung getroffen worden sei, ohne daß der Kläger sich hierzu zuvor in sachdienlicher Weise habe äußern können (Urteil des Gerichtshofes vom 30. Juni 1971, Rechtssache 19/70, Almini - Slg. S. 631);.

    Zwar bestimme Artikel 50 des Statuts: "Beamte, die ein Amt der Besoldungsgruppen A 1 und A 2 bekleiden, können aus dienstlichen Gründen durch Verfügung der Anstellungsbehörde ihrer Stelle enthoben werden." Der Gerichtshof habe jedoch in seinem Urteil vom 30. Juni 1971 (Rechtssache 19/70, Almini - Slg. S. 630) hinzugefügt, daß es die Ausübung einer so weit gefaßten Ermessensbefugnis erforderlich mache, daß der Beamte, dem gegenüber eine solche Maßnahme vorgesehen sei, vorher Gelegenheit erhalte, seine Interessen in zweckdienlicher Weise zu vertreten.

    Hieraus lassen sich nach Ansicht der Kommission zwei Erwägungen ableiten: - Die Gründe, die eine Stellenenthebung nach Artikel 50 rechtfertigen können, können sowohl in Erwägungen bestehen, die sich aus einer zum Fortfall eines bestimmten Dienstpostens führenden Neuorganisation ergeben, als auch in einer Beurteilung der persönlichen Eigenschaften des Beamten im weitesten Sinne (Urteil vom 30. Juni 1971, Rechtssache 19/70, Almini - Slg. S. 623).

  • EuGH, 29.09.1976 - 9/76

    Morello / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.05.1978 - 34/77
    Unterstellt, der Gerichtshof wollte von dieser feststehenden Rechtsprechung abweichen, dann könne ein Formfehler im Bereich ungenügender Begründung allein nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen, sofern sich ergebe, daß diese ohne rechtlichen oder tatsächlichen Irrtum inhaltlich bestätigt werden könne (Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1976, Rechtssache 9/76, Morello - Slg. S. 1422).

    Der Kläger erwidert schließlich auf das von der Beklagten dem Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1976 (Morello, 9/76 - Slg. S. 1415 ff.) entnommene Argument, daß ein Formfehler der mangelnden Begründung allein nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen könne, wenn sich erweise, daß diese ohne rechtlichen oder tatsächlichen Irrtum inhaltlich bestätigt werden könne, und bemerkt, gerade angesichts des weiten Beurteilungsspielraums, über den die Verwaltungsbehörde in diesem Bereich verfüge, könne man es nicht als gewiß ansehen, daß nach einem aufhebenden Urteil die gleiche Entscheidung über die Stellenenthebung getroffen werden würde.

  • EuGH, 02.07.1969 - 27/68

    Renckens / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.05.1978 - 34/77
    Was den Umstand angehe, daß der Kläger durch die Entscheidung weder in eine der in dem neuen Organisationsplan der Generaldirektion XVI enthaltenen Planstellen der Besoldungsgruppe A 2 noch in eine freie Planstelle bei anderen Dienststellen eingewiesen worden sei, so habe der Gerichtshof in weitgehend ähnlichen Fällen den Grundsatz aufgestellt, es könne nicht gefordert werden, daß die Kommission ihr Urteil über einen Beamten im Vergleich zu anderen erläutere und komplexe Werturteile über individuelle Fälle anführe (Urteil des Gerichtshofes vom 2. Juli 1969, Rechtssache 27/68, Renckens - Slg. S. 264).

    Dem Urteil in der Rechtssache Reinan (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 1969, Rechtssache 17/68 - Slg. S. 61), auf das sich die Kommission beruft, hält der Kläger das Urteil vom 2. Juli 1969 (Renckens, Rechtssache 27/68 - Slg. S. 255) entgegen; zu einer Maßnahme des Ausscheidens aus dem Dienst habe der Gerichtshof dort den im Hinblick auf Artikel 25 des Statuts aufgestellten Grundsatz bestätigt, daß jede beschwerende Maßnahme begründet werden müsse.

  • EuGH, 09.07.1969 - 1/69

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.05.1978 - 34/77
    Darüber hinaus müsse die Begründungspflicht unter Bezugnahme auf andere Entscheidungen, die den Betroffenen treffen könnten, und auf alle der streitigen Entscheidung zugrundeliegenden Umstände beurteilt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1969, Rechtssache 1/69, Italienische Republik/Kommission - Slg. S. 277).
  • EuGH, 16.12.1964 - 109/63

    Charles Muller gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 11.05.1978 - 34/77
    Die Kommission rügt die Unzulässigkeit der Klage, soweit die Entscheidung über die Änderung des Organisationsplanes der Generaldirektion angefochten wird; sie verweist insoweit auf das Urteil vom 16. Dezember 1964 (verbundene Rechtssachen 109/63 und 13/64, Müller - Slg. S. 1411), wonach allgemeine Maßnahmen zur Organisation des Dienstbetriebes keine Beschwer im Sinne von Artikel 91 des Statuts erhalten könnten.
  • EuGH, 28.05.1980 - 33/79

    Kuhner / Kommission

    Jede Behörde, die eine Maßnahme treffe, die geeignet sei, individuelle Interessen schwer zu beeinträchtigen, sei gehalten, den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; dieser Grundsatz sei vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Mai 1978 (Rechtssache 34/77, Oslizlok/Kommission, Slg. 1979, 1099) anerkannt worden.

    Zu 2) Hinsichtlich der Wahrung des rechtlichen Gehörs zieht die Beklagte zunächst die Anwendbarkeit der vom Kläger angeführten Rechtsprechung (Rechtssachen 121/76, Moli/Kommission, und 34/77, Oslizlok/Kommision) in Zweifel und macht geltend, man könne von einem Organ, das eine Reorganisation seiner Dienststellen vornehme, die hinsichtlich der Verwendung zahlreicher Beamter Veränderungen mit sich bringe, nicht verlangen, daß es systematisch jeden einzelnen Beamten zu der Zweckmäßigkeit dieser Reorganisation und den sich daraus ergebenden Konsequenzen anhöre.

  • EuG, 25.02.1992 - T-11/91

    Bernhard Schloh gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Aufhebung

    Er beruft sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1978 in der Rechtssache 34/77 (Oslizlok/Kommission, Slg. 1978, 1099, 1113) und legt dar, daß die Anstellungsbehörde bei der Einstellung und Entlassung von Beamten der Besoldungsgruppen A 1 und A 2 über einen weiten Ermessensspielraum und damit über eine grosse Entscheidungsfreiheit sowohl bezueglich der objektiven dienstlichen Notwendigkeit wie auch bezueglich der Einschätzung der individuellen Eigenschaften der betroffenen Beamten verfüge.

    Zu diesem Punkt hatte der Rat bereits im schriftlichen Verfahren unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1978 in der Rechtssache 34/77, Oslizlok, a. a. O., vorgebracht, daß der Bescheid, mit dem die Beschwerde zurückgewiesen worden sei, eine im Sinne des Artikels 190 EWG-Vertrag ausreichende Begründung enthalte.

  • EuGH, 28.09.1983 - 148/82

    Renaud / Kommission

    Der Kläger verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1978 (Randnummer 18 der Entscheidungsgründe, Rechtssache 34/77, Oslizlok, Slg. 1978, 1099).

    s Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 11.5. 1978, Rechtssache 34/77, Oslizlok/Kommission, Slg. 1978, 1099) verfügt die Kommission bei Stellenenthebungen von Beamten der Besoldungsgruppen A 1 und A 2 über einen weiten Ermessensspielraum.

  • EuG, 23.01.2002 - T-237/00

    Reynolds / Parlament

    Im Übrigen beanstandet der Beklagte den Verweis des Klägers auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1978 in der Rechtssache 34/77 (Oslizlok/Kommission, Slg. 1978, 1099, Randnr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1993 - C-115/92

    Europäisches Parlament gegen Cornelis Volger. - Rechtsmittel - Beamte - Verfahren

    ( 35 ) Urteil vom 11. Mai 1978 in der Rechtssache 34/77 (Oslizlok/Kommission, Slg. 1978, 1099).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1992 - C-68/91

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    (16) ° Urteil vom 11. Mai 1978 in der Rechtssache 34/77 (Oslizlok/Kommission, Slg. 1978, 1099, Randnr. 30).
  • EuGH, 30.06.1983 - 85/82

    Schloh / Rat

    Die Anstellungsbehörde habe sich dabei an die vom Gerichtshof, insbesondere in seinem Urteil vom 11. Mai 1978 in der Rechtssache 34/77, Slg. S. 1112, aufgestellten Grundsätze gehalten, nach denen die Anstellungsbehörde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1980 - 30/78

    Distillers Company Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auch dieser Grundsatz gilt im Gemeinschaftsrecht sowohl bei Wettbewerbssachen als auch bei Personalsachen (für Wettbewerbssachen vgl. die (bereits zitierten) "Chinin"Rechtssachen, die (bereits zitierte) 7>rt«jocft"w-Rechtssache und die Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/ Kommission, Slg. 1979, 461; für Personalsachen vgl. die Rechtssache 34/77, Oslislok/Kommission, Slg. 1978, 1099, und die früheren Entscheidungen, die ich in meinen Schlußanträgen in jener Rechtssache auf S. 1124 f. zusammengestellt habe).
  • EuGH, 31.05.1979 - 156/78

    Newth / Kommission

    (EuGH, Oslizlok, Rechtssache 34/78, Slg. 1978, 1099).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 33/79

    Richard Kuhner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Änderung der

    In Ihrer bisherigen Rechtsprechung haben Sie als solche Maßnahmen die Weigerung, einen Beamten auf Probe oder einen sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften wegen mangelnder körperlicher Eignung zu ernennen (vgl. das bereits zitierte Urteil vom 27. Oktober 1977, Moli/Kommission, und die Rechtssache 75/77, Mollet/Kommission, Slg. 1978, 897, 907), sowie die Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen nach Artikel 50 des Statuts (Urteil vom 11. Mai 1978 in der Rechtssache 34/77 Oslizlok/Kommission, Slg. 1978, 1099, 1114) angesehen.
  • EuGH, 28.09.1983 - 131/82

    Angelini / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 131/82

    Enrico Angelini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 02.05.1977 - V 34/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,20166
VG Karlsruhe, 02.05.1977 - V 34/77 (https://dejure.org/1977,20166)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.05.1977 - V 34/77 (https://dejure.org/1977,20166)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Mai 1977 - V 34/77 (https://dejure.org/1977,20166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,20166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.04.1978 - 34/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4473
Generalanwalt beim EuGH, 13.04.1978 - 34/77 (https://dejure.org/1978,4473)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.04.1978 - 34/77 (https://dejure.org/1978,4473)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. April 1978 - 34/77 (https://dejure.org/1978,4473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,4473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Jozef Oslizlok gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Stellenenthebung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.10.1977 - 121/76

    Moli / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.1978 - 34/77
    Dies ist in Wahrheit nichts anderes als ein besonderer Anwendungsfall des allgemeinen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs, den der Gerichtshof in anderen Fällen (Rechtssache 17/74, Transocean Marine Paint Association/Kommission - Slg. 1974, 1063 -, Rechtssache 121/76.

    Moli/Kommission - Slg. 1977, 1971 - sowie Rechtssache 75/77, Mollet/Kommission - in der Sie soeben das Urteil verkündet haben) bestätigt hat.

  • EuGH, 30.06.1971 - 19/70

    Almini / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.1978 - 34/77
    Der Gerichtshof hat entschieden, daß Artikel 50 des Beamtenstatuts der Anstellungsbehörde eine weitgehende Ermessensbefugnis einräumt; die Gründe für einen Gebrauch dieses Ermessens können sowohl in objektiven dienstlichen Erfordernissen als auch in einer Beurteilung der persönlichen Eigenschaften des Beamten im Hinblick auf diese Erfordernisse liegen Die Weite dieses Ermessensspielraums macht es jedoch erforderlich, daß von ihm nur in voller Kenntnis der Sachlage Gebrauch gemacht wird und daß der betroffene Beamte zuvor zur Wahrnehmung seiner Belange gehört *worden ist, daß er also Gelegenheit erhalten hat, seine Interessen in zweckdienlicher Weise zu vertreten (vgl. Rechtssache 17/78, Reinarz/Kommission - Slg. 1969, 61, Randnummern 14 bis 16 der Entscheidungsgründe - und Rechtssache 19/70, Almini/Kommission.

    - Slg. 1971, 623, Randnummern 9 bis 11 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 23.10.1974 - 17/74

    Transocean Marine Paint Association / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.1978 - 34/77
    Dies ist in Wahrheit nichts anderes als ein besonderer Anwendungsfall des allgemeinen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs, den der Gerichtshof in anderen Fällen (Rechtssache 17/74, Transocean Marine Paint Association/Kommission - Slg. 1974, 1063 -, Rechtssache 121/76.
  • EuGH, 14.07.1977 - 61/76

    Geist / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.1978 - 34/77
    Eine Angabe der Gründe in der Entscheidung selbst kann deshalb keinem vernünftigen Zweck dienen (vgl. Rechtssache 41/76, Geist/Kommission - Slg. 1977, 1419 -, wo - unter.
  • EuGH, 06.05.1969 - 17/68

    Reinarz / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.1978 - 34/77
    Der Gerichtshof hat entschieden, daß Artikel 50 des Beamtenstatuts der Anstellungsbehörde eine weitgehende Ermessensbefugnis einräumt; die Gründe für einen Gebrauch dieses Ermessens können sowohl in objektiven dienstlichen Erfordernissen als auch in einer Beurteilung der persönlichen Eigenschaften des Beamten im Hinblick auf diese Erfordernisse liegen Die Weite dieses Ermessensspielraums macht es jedoch erforderlich, daß von ihm nur in voller Kenntnis der Sachlage Gebrauch gemacht wird und daß der betroffene Beamte zuvor zur Wahrnehmung seiner Belange gehört *worden ist, daß er also Gelegenheit erhalten hat, seine Interessen in zweckdienlicher Weise zu vertreten (vgl. Rechtssache 17/78, Reinarz/Kommission - Slg. 1969, 61, Randnummern 14 bis 16 der Entscheidungsgründe - und Rechtssache 19/70, Almini/Kommission.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht